Common use of Verstösse der Vertragsparteien Clause in Contracts

Verstösse der Vertragsparteien. 19.1 Bei kollektiven Vertragsverletzungen sowie bei Verletzungen der absoluten Friedens- pflicht verfällt die fehlbare Vertragspartei in eine Konventionalstrafe. Die fehlbare Partei ist ausserdem verpflichtet, für den durch die Vertragsverletzung entstandenen Schaden Ersatz zu leisten. Bei der Festsetzung der Konventionalstrafe ist in erster Linie die volkswirtschaftli- che Auswirkung der Vertragsverletzung zu berücksichtigen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Gipsergewerbe Im Kanton Basel Stadt 2010 2013, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Gipsergewerbe Im Kanton Basel Stadt 2010 2013

Verstösse der Vertragsparteien. 19.1 18.1 Bei kollektiven Vertragsverletzungen sowie bei Verletzungen der absoluten Friedens- pflicht Friedenspflicht verfällt die fehlbare Vertragspartei in eine Konventionalstrafe, die im Einzelfall jedoch CHF 20'000.00 nicht überschreiten soll. Die fehlbare Partei ist ausserdem verpflichtet, für den durch die Vertragsverletzung entstandenen Schaden Ersatz zu leisten. Bei der Festsetzung der Konventionalstrafe ist in erster Linie die volkswirtschaftli- che volkswirtschaftliche Auswirkung der Vertragsverletzung zu berücksichtigen.

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Samples: gav-service.ch, www.service-cct.ch

Verstösse der Vertragsparteien. 19.1 Bei kollektiven Vertragsverletzungen sowie bei Verletzungen der absoluten Friedens- pflicht Friedenspflicht verfällt die fehlbare Vertragspartei in eine Konventionalstrafe, die im Einzelfall jedoch CHF 20'000.00 nicht überschreiten soll. Die fehlbare Partei ist ausserdem ausser- dem verpflichtet, für den durch die Vertragsverletzung entstandenen Schaden Ersatz zu leisten. Bei der Festsetzung der Konventionalstrafe ist in erster Linie die volkswirtschaftli- che volkswirtschaft- liche Auswirkung der Vertragsverletzung zu berücksichtigen.

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Samples: gav-service.ch

Verstösse der Vertragsparteien. 19.1 16.1 Bei kollektiven Vertragsverletzungen sowie bei Verletzungen der absoluten Friedens- pflicht Friedenspflicht verfällt die fehlbare Vertragspartei in eine Konventionalstrafe, die im Ein- zelfall jedoch CHF 20'000.00 nicht überschreiten soll. Die fehlbare Partei ist ausserdem verpflichtet, für den durch die Vertragsverletzung entstandenen Schaden Ersatz zu leistenleis- ten. Bei der Festsetzung der Konventionalstrafe ist in erster Linie die volkswirtschaftli- che volkswirtschaftliche Auswirkung der Vertragsverletzung zu berücksichtigen.

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Samples: service-cct.ch

Verstösse der Vertragsparteien. 19.1 Bei kollektiven Vertragsverletzungen sowie bei Verletzungen der absoluten Friedens- pflicht Frie- denspflicht verfällt die fehlbare Vertragspartei in eine Konventionalstrafe. Die fehlbare Partei ist ausserdem verpflichtet, für den durch die Vertragsverletzung entstandenen Schaden Ersatz Er- satz zu leisten. Bei der Festsetzung der Konventionalstrafe ist in erster Linie die volkswirtschaftli- che volkswirt- schaftliche Auswirkung der Vertragsverletzung zu berücksichtigen.

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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch

Verstösse der Vertragsparteien. 19.1 16.1 Bei kollektiven Vertragsverletzungen sowie bei Verletzungen der absoluten Friedens- pflicht Friedenspflicht verfällt die fehlbare Vertragspartei in eine Konventionalstrafe, die im Einzelfall jedoch CHF 20'000.00 nicht überschreiten soll. Die fehlbare Partei ist ausserdem aus- serdem verpflichtet, für den durch die Vertragsverletzung entstandenen Schaden Ersatz Er- satz zu leisten. Bei der Festsetzung der Konventionalstrafe ist in erster Linie die volkswirtschaftli- che volkswirtschaftliche Auswirkung der Vertragsverletzung zu berücksichtigen.

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Samples: nordwest.amsuisse.ch