Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schule.
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Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. insbesondere auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der SchuleSchule bzw. dem Schulträger.
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Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort ohne Angabe von Gründen und ohne Frist von der Schule eingezogen zurückgefordert werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schule.
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Samples: www.ms-sf.net
Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden Verwendet die/der Xxxxxxx/in das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann dann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesBestimmungen zu beachten. auch Dies betrifft insbesondere das Straf-, Straf- Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die/der Xxxxxxx/in respektive die Lernenden respektive ihre ErziehungsberechtigtenErziehungsberechtig- ten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber gegen- über Dritten, sondern auch gegenüber der Schule.
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Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. insbesondre auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden Xxxxxxx/innen respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schule.
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Samples: unsere-schule.org
Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. auch das Straf-, Jugendschutz-Jugend-schutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes Leih-gerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schule.
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Samples: Leihvertrag Mobiles Endgerät
Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. auch das Straf-, Jugendschutz-Jugendschutz- , Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schule.
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Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden Verwendet die Lernenden Schülerin/der Xxxxxxx das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schule.
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Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der SchuleGrundschule Hugstetten.
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Samples: www.grundschule-hugstetten.de
Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- Daten- schutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen bestim- mungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive res- pektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schule.
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Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden Verwendet die/der Lernende das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät Ge- rät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. insbesondere auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- Da- tenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen be- stimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften haftet der/die Lernenden Ler- nende respektive seine/ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schule. Sollten Ansprüche von Dritten auf Grund der regelwidrigen Nutzung erhoben werden, so ist die Schul- stiftung Pädagogium unverzüglich freizustellen.
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Samples: Leihvertrag Mobiles Endgerät
Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule dem Verein eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schuledes Vereins.
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Samples: Leihvertrag
Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort so‐ fort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. auch das Straf-Straf‐, Jugendschutz-Jugendschutz‐, Datenschutz- Datenschutz‐ und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen bestimmungsgemä‐ ßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre ErziehungsberechtigtenErzie‐ hungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber DrittenDrit‐ ten, sondern auch gegenüber der Schule.
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Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. insbesondere auch das Straf-, Jugendschutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der Schule.
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Verstöße gegen die zulässige Nutzung. Verwenden die Lernenden das mobile Endgerät nicht gemäß der vereinbarten Nutzung, kann das Gerät sofort von der Schule eingezogen werden. Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbes. insbesondere auch das Straf-, Jugendschutz-Jugend- schutz-, Datenschutz- und Urheberrecht, zu beachten. Für Ansprüche oder Schäden, die sich aus einer nicht bestimmungsgemäßen oder sonst regelwidrigen Nutzung des Leihgerätes ergeben, haften die Lernenden respektive ihre Erziehungsberechtigten, unabhängig von Ort und Zeit des Einsatzes des Leihgerätes, nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber der SchuleSchule und stellt sowohl die Schule als auch die Stadt als Eigentümerin des Xxxxxx von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
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