Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen seiner sich aus dem Versicherungsrecht ergeben- den Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen (§ 213 VAG), noch nach- kommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermit- telnde Sicherungsbedarf wird dabei berücksich- tigt. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreserven der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Pflegerenten- bezugszeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Ermittlung des Anteilsatzes finden Sie in unse- rem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Verträ- ge in der Pflegerentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung aller bestehenden Verträge in der Pfle- gerentenbezugszeit multipliziert und den Pfle- gerentenauszahlungen zugeordnet.
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Samples: klinikrente.pflegeversicherung, Pflegerentenversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen seiner sei- ner sich aus dem Versicherungsrecht ergeben- den ergebenden Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge Ver- träge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf- sichtsgesetz – VAG), noch nach- kommen nachkommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermit- telnde Sicherungsbedarf ermittelnde Siche- rungsbedarf wird dabei berücksich- tigt. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreserven der zurückliegenden Monateberücksichtigt. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Pflegerenten- bezugszeit Rentenbezugs- zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Ermittlung Er- mittlung des Anteilsatzes finden Sie in unse- rem unserem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Verträ- ge Ver- träge in der PflegerentenbezugszeitRentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung aller bestehenden Verträge in der Pfle- gerentenbezugszeit Ren- tenbezugszeit multipliziert und den Pfle- gerentenauszahlungen Rentenaus- zahlungen zugeordnet.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen seiner sei- ner sich aus dem Versicherungsrecht ergeben- den ergebenden Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge Ver- träge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf- sichtsgesetz – VAG), noch nach- kommen nachkommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermit- telnde Sicherungsbedarf ermittelnde Siche- rungsbedarf wird dabei berücksich- tigtberücksichtigt. Die verteilungsfähigen vertei- lungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreserven Bewertungsreservensituation der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Pflegerenten- bezugszeit Rentenbezugs- zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Ermittlung Er- mittlung des Anteilsatzes finden Sie in unse- rem unserem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Verträ- ge Ver- träge in der PflegerentenbezugszeitRentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung aller bestehenden Verträge in der Pfle- gerentenbezugszeit Ren- tenbezugszeit multipliziert und den Pfle- gerentenauszahlungen Rentenaus- zahlungen zugeordnet.
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Samples: Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen seiner sich aus dem Versicherungsrecht ergeben- den Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen (§ 213 VAG), noch nach- kommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermit- telnde Sicherungsbedarf wird dabei berücksich- tigt. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreserven Bewertungsreservensi- tuation der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Pflegerenten- bezugszeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen Dieser Anteilsatz, der einmal jährlich im Zuge des Jahresabschlusses ermittelt wird, bestimmt sich aus dem Verhältnis der verteilungsrelevanten Passivposten für Ver- träge in der Pflegerentenbezugszeit zu der vertei- lungsrelevanten Bilanzsumme (höchstens jedoch zur Ermittlung des Anteilsatzes finden Sie in unse- rem GeschäftsberichtSumme der Kapitalanlagen). Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Verträ- ge in der Pflegerentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung Pflegerentenleistung zur Deckungsrück- stellung Deckungs- rückstellung aller bestehenden Verträge in der Pfle- gerentenbezugszeit Pflegerentenbezugszeit multipliziert und den Pfle- gerentenauszahlungen zugeordnet.
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Samples: Pflegerenten Zusatzversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen seiner sich aus dem Versicherungsrecht ergeben- den Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen (§ 213 VAG), noch nach- kommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermit- telnde Sicherungsbedarf wird dabei berücksich- tigt. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreserven der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Pflegerenten- bezugszeit Rentenbezugs- zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Ermittlung des Anteilsatzes finden Sie in unse- rem unserem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Verträ- ge in der PflegerentenbezugszeitRentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung aller bestehenden Verträge in der Pfle- gerentenbezugszeit Ren- tenbezugszeit multipliziert und den Pfle- gerentenauszahlungen Rentenaus- zahlungen zugeordnet.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen seiner sich aus dem Versicherungsrecht ergeben- den Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge sicherzustellen (§ 213 VAG), noch nach- kommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermit- telnde Sicherungsbedarf wird dabei berücksich- tigt. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreserven Bewertungsreservensi- tuation der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Pflegerenten- bezugszeit Rentenbezugs- zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Ermittlung des Anteilsatzes finden Sie in unse- rem unserem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Verträ- ge in der PflegerentenbezugszeitRentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung aller bestehenden Verträge in der Pfle- gerentenbezugszeit Ren- tenbezugszeit multipliziert und den Pfle- gerentenauszahlungen Rentenaus- zahlungen zugeordnet.
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