Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei- ner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver- träge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf- sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche- rungsbedarf wird dabei berücksichtigt. Die vertei- lungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreservensituation der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs- zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Er- mittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Ver- träge in der Rentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung aller bestehenden Verträge in der Ren- tenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus- zahlungen zugeordnet.
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Samples: Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei- ner seiner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden ergeben- den Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver- träge Verträge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf- sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen nach- kommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche- rungsbedarf ermit- telnde Sicherungsbedarf wird dabei berücksichtigtberücksich- tigt. Die vertei- lungsfähigen verteilungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreservensituation Bewertungsreserven der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs- zeit Pflegerenten- bezugszeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Er- mittlung Ermittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem unse- rem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Ver- träge Verträ- ge in der RentenbezugszeitPflegerentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung aller bestehenden Verträge in der Ren- tenbezugszeit Pfle- gerentenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus- zahlungen Pfle- gerentenauszahlungen zugeordnet.
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Samples: klinikrente.pflegeversicherung, Pflegerentenversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei- ner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver- träge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf- sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche- rungsbedarf wird dabei berücksichtigt. Die vertei- lungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreservensituation der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs- zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Er- mittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Ver- träge in der Rentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung aller bestehenden Verträge in der Ren- tenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus- zahlungen zugeordnet.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei- ner seiner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden ergeben- den Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver- träge Verträge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf- sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen nach- kommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche- rungsbedarf ermit- telnde Sicherungsbedarf wird dabei berücksichtigt. Die vertei- lungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreservensituation der zurückliegenden Monateberücksich- tigt. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs- zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Er- mittlung Ermittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Ver- träge Verträ- ge in der Rentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung aller bestehenden Verträge in der Ren- tenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus- zahlungen zugeordnet.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven Bewertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig Verteilungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei- ner Versicherungsunter- nehmen seiner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver- träge Verträge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf- sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche- rungsbedarf Sicherungsbedarf wird dabei berücksichtigt. Die vertei- lungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreservensituation der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs- zeit Rentenbezugszeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Er- mittlung Ermittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert multipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven Bewertungsreserven für den Teilbestand der Ver- träge Verträge in der Rentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten garantierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung Deckungsrückstellung aller bestehenden Verträge in der Ren- tenbezugszeit Rentenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus- zahlungen Rentenauszahlungen zugeordnet.
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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei- ner seiner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden ergeben- den Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver- träge Verträge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf- sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen nach- kommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche- rungsbedarf ermit- telnde Sicherungsbedarf wird dabei berücksichtigtberücksich- tigt. Die vertei- lungsfähigen verteilungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreservensituation Bewertungsreservensi- tuation der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs- zeit Pflegerenten- bezugszeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen Dieser Anteilsatz, der einmal jährlich im Zuge des Jahresabschlusses ermittelt wird, bestimmt sich aus dem Verhältnis der verteilungsrelevanten Passivposten für Ver- träge in der Pflegerentenbezugszeit zu der vertei- lungsrelevanten Bilanzsumme (höchstens jedoch zur Er- mittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem GeschäftsberichtSumme der Kapitalanlagen). Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Ver- träge Verträ- ge in der RentenbezugszeitPflegerentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung Pflegerentenleistung zur Deckungsrück- stellung Deckungs- rückstellung aller bestehenden Verträge in der Ren- tenbezugszeit Pflegerentenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus- zahlungen Pfle- gerentenauszahlungen zugeordnet.
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Samples: Pflegerenten Zusatzversicherung
Verteilungsfähige Bewertungsreserven. Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei- lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei- ner seiner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden ergeben- den Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver- träge Verträge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf- sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen nach- kommen kann. Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche- rungsbedarf ermit- telnde Sicherungsbedarf wird dabei berücksichtigtberücksich- tigt. Die vertei- lungsfähigen verteilungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir auf Basis der Bewertungsreservensituation Bewertungsreservensi- tuation der zurückliegenden Monate. Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die verteilungsfähige Bewertungsreserve dem (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs- zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Er- mittlung Ermittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem Geschäftsbericht. Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul- tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be- wertungsreserven für den Teilbestand der Ver- träge Verträ- ge in der Rentenbezugszeit. Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan- tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück- stellung aller bestehenden Verträge in der Ren- tenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus- zahlungen zugeordnet.
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