Common use of VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE Clause in Contracts

VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat am 23.01.2014, geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.12.2014, mit Wealth- Cap einen Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie ab- geschlossen (vgl. zur Kreditaufnahme durch die Investment- gesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Ab- schnitt „Umstände, unter denen Leverage eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Dieser Vertrag berechtigt die Investmentgesellschaft, mit ei- ner Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealth- Cap jeweils Fremdkapital zu einem Zinssatz von fünf Pro- zentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR p. a. aufzuneh- men. Das Darlehen ist zum 31.12.2026 zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesell- schaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anle- ger vorzunehmen. Die geschuldeten Zinsen werden viertel- jährlich nachträglich auf der Grundlage der Zinsberech- nungsmethode act/360 berechnet und sofort fällig. Eine Vor- fälligkeitsentschädigung wird durch die Investmentgesell- schaft längstens bis zum nächsten Quartalsende geschuldet. WealthCap kann nicht die Bestellung von Sicherheiten für die Inanspruchnahme der Kreditlinie verlangen. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie aufgrund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit acht Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR p. a. zu verzinsen, wobei WealthCap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart.

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VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat am 23.01.2014, geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.12.2014, zudem mit Wealth- Cap Wealthcap einen Vertrag Ver- trag über die Einräumung einer Kreditlinie ab- geschlossen abgeschlossen (vgl. zur Kreditaufnahme durch die Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Ab- schnitt Abschnitt „Umstände, unter denen Leverage Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Dieser Vertrag berechtigt Wealthcap gewährt der Invest- mentgesellschaft eine Kreditlinie in EUR i. H. v. 5,5 % des ag- gregierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbe- trag“) auf maximal 5,5 % des zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch die InvestmentgesellschaftPlatzie- rungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegen- über der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital von 7,5 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, mit ei- ner einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealth- Cap Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zinssatz Zins- satz von fünf Pro- zentpunkten 5 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR p. a. aufzuneh- menaufzunehmen. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2031 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin zum 31.12.2031 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- zeit der Investmentgesellschaft. Das Darlehen ist zum 31.12.2026 Ende der Laufzeit dieses Vertrages zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest- mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Aussteh- ende Darlehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. In die- sem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Dar- lehensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirt- schaftlich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Dar- lehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anle- ger vorzunehmenAnleger vorzu- nehmen. Die geschuldeten Zinsen werden viertel- jährlich nachträglich vierteljährlich nach- träglich auf der Grundlage der Zinsberech- nungsmethode Zinsberechnungsmethode act/360 berechnet und sofort fällig, wobei der zum jeweiligen Quartals- ende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deutschen Bun- desbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt wird. Eine Vor- fälligkeitsentschädigung wird durch die Investmentgesell- schaft längstens bis zum nächsten Quartalsende geschuldet. WealthCap Wealthcap kann nicht die Bestellung von Sicherheiten für die Inanspruchnahme In- anspruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Die Ansprüche von Wealthcap aus diesem Vertrag gegenüber der Investmentge- sellschaft sind vorrangig vor etwaigen anderen vertraglichen Ver- bindlichkeiten der Investmentgesellschaft (gegenüber Dritten) zu erfüllen. Die Ansprüche der Wealthcap aus dem zwischen der Wealthcap und der Investmentgesellschaft abgeschlossenen, un- ter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag über einen maximalen Darlehensbetrag von 7,5 Mio. EUR gehen im Rang den Ansprü- chen der Wealthcap aus dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie vor. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie aufgrund auf- grund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit acht 8 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR p. a. zu verzinsen, wobei WealthCap Wealthcap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie und dem unter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag können unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine sol- che Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesellschaft erfolgen.

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VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat am 23.01.2014, geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.12.2014, mit Wealth- Cap Wealthcap einen Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie ab- geschlossen abgeschlossen (vgl. zur Kreditaufnahme Kredit- aufnahme durch die Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Ab- schnitt Abschnitt „Umstände, unter denen Leverage Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Dieser Vertrag berechtigt Wealthcap gewährt der Invest- mentgesellschaft eine Kreditlinie in Euro i. H. v. 7,5 % des aggre- gierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht ein- geforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbe- trag“) auf maximal 7,5 % des zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch die InvestmentgesellschaftPlatzie- rungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegen- über der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital von 40 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, mit ei- ner einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealth- Cap Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zinssatz Zins- satz von fünf Pro- zentpunkten Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR p. a. aufzuneh- menaufzunehmen. Das Darlehen läuft bis zum 30.06.2032 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin zum 30.06.2032 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- zeit der Investmentgesellschaft. Das Darlehen ist zum 31.12.2026 Ende der Laufzeit dieses Vertrages zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest- mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Ausstehen- de Darlehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. In diesem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Darle- hensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirtschaft- lich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Darlehens- betrag den Maximalbetrag überschreitet.‌‌ Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anle- ger vorzunehmenAnleger vorzu- nehmen. Ansonsten hat Xxxxxxxxx einen qualifizierten Rang- rücktritt erklärt. Die geschuldeten Zinsen werden viertel- jährlich vierteljährlich nachträglich auf der Grundlage der Zinsberech- nungsmethode Zinsberechnungsmethode act/360 berechnet und sofort fällig, wobei der zum jeweiligen Quartalsende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deut- schen Bundesbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt wird. Eine Vor- fälligkeitsentschädigung wird durch die Investmentgesell- schaft längstens bis zum nächsten Quartalsende geschuldet. WealthCap Wealthcap kann nicht die Bestellung von Sicherheiten für die Inanspruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie aufgrund auf- grund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit acht Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR p. a. zu verzinsen, wobei WealthCap Wealthcap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie kön- nen unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine solche Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesell- schaft erfolgen.

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VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat am 23.01.2014, geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.12.2014, wird vor Beginn der Platzierungsphase zudem mit Wealth- Cap Wealthcap einen Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie ab- geschlossen abschließen (vgl. zur Kreditaufnahme durch die Investment- gesellschaft Invest­ mentgesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Ab- schnitt Abschnitt „Umstände, unter denen Leverage Fremdkapital eingesetzt werden wer­ den kann, sowie Belastungen und Handhabung von SicherheitenSicher­ heiten“). Dieser Vertrag berechtigt die Wealthcap gewährt der Investmentgesellschaft eine Kreditlinie in EUR i. H. v. 5 % des aggregierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investmentgesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbe­ trag („Ausstehende Darlehensbetrag“) auf maximal 5 % des zum Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch die Platzierungsgarantie garantierten Kom­ manditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegenüber der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital von 22,5 Mio. EUR. Die Invest­ mentgesellschaft ist berechtigt, mit ei- ner einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealth- Cap Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zinssatz von fünf Pro- zentpunkten 5 Prozentpunkten p. a. über dem 3-Monats-von der Deutschen Bundesbank veröffentlich­ ten 3­Monats­EURIBOR aufzunehmen. Wenn der Wert des 3­Monats­EURIBOR niedriger als „null“ ist, wird der 3­Monats­ EURIBOR p. a. aufzuneh- menrechnerisch zur Ermittlung des Zinssatzes mit „null“ („EURIBOR­Begrenzung“) angesetzt. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2034 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Investmentgesellschaft zum 31.12.2034 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf­ zeit der Investmentgesellschaft. Das Darlehen ist zum 31.12.2026 Ende der Laufzeit des Vertrages zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest­ mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit des Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der „Ausstehende Darlehensbetrag“ den Maximalbetrag überschreitet. In diesem Fall wird die Investmentgesellschaft den „Ausstehenden Darle­ hensbetrag“ insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirt­ schaftlich vertretbar ist, zurückführen, wie der „Ausstehende Dar­ lehensbetrag“ den Maximalbetrag überschreitet. Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anle- ger vorzunehmenAnleger vorzu­ nehmen. Die geschuldeten Zinsen werden viertel- jährlich nachträglich vierteljährlich nach­ träglich auf der Grundlage der Zinsberech- nungsmethode act/360 Zinsberechnungsmethode act /360 berechnet und sofort fällig, wobei der zum jeweiligen Quar­ talsende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte 3­Monats­EURIBOR (unter Berück­ sichtigung der EURIBOR­Begrenzung) zugrunde gelegt wird. Eine Vor- fälligkeitsentschädigung wird durch die Investmentgesell- schaft längstens bis zum nächsten Quartalsende geschuldet. WealthCap Wealthcap kann nicht die Bestellung von Sicherheiten für die Inanspruchnahme Inan­ spruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie aufgrund dieses auf­ grund des Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten geschul­ deten Betrag mit acht 8 Prozentpunkten p. a. über dem 3-Monats-EURIBOR p. a. von der Deut­ schen Bundesbank veröffentlichten 3­Monats­EURIBOR (unter Berücksichtigung der EURIBOR­Begrenzung) zu verzinsen, wobei WealthCap Wealthcap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart.

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VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat am 23.01.2014, geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.12.2014, mit Wealth- Cap Wealthcap einen Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie ab- geschlossen abgeschlossen (vgl. zur Kreditaufnahme Kredit- aufnahme durch die Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Ab- schnitt Abschnitt „Umstände, unter denen Leverage Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Dieser Vertrag berechtigt Wealthcap gewährt der Invest- mentgesellschaft eine Kreditlinie in Euro i. H. v. 7,5 % des aggre- gierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht ein- geforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbe- trag“) auf maximal 7,5 % des zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch die InvestmentgesellschaftPlatzie- rungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegen- über der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital von 10 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, mit ei- ner einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealth- Cap Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zinssatz Zins- satz von fünf Pro- zentpunkten Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR p. a. aufzuneh- menaufzunehmen. Das Darlehen läuft bis zum 30.06.2032 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin zum 30.06.2032 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- zeit der Investmentgesellschaft. Das Darlehen ist zum 31.12.2026 Ende der Laufzeit dieses Vertrages zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest- mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Ausstehen- de Darlehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. In diesem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Darle- hensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirtschaft- lich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Darlehens- betrag den Maximalbetrag überschreitet.‌‌ Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anle- ger vorzunehmenAnleger vorzu- nehmen. Ansonsten hat Xxxxxxxxx einen qualifizierten Rang- rücktritt erklärt. Die geschuldeten Zinsen werden viertel- jährlich vierteljährlich nachträglich auf der Grundlage der Zinsberech- nungsmethode Zinsberechnungsmethode act/360 berechnet und sofort fällig, wobei der zum jeweiligen Quartalsende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deut- schen Bundesbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt wird. Eine Vor- fälligkeitsentschädigung wird durch die Investmentgesell- schaft längstens bis zum nächsten Quartalsende geschuldet. WealthCap Wealthcap kann nicht die Bestellung von Sicherheiten für die Inanspruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie aufgrund auf- grund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit acht Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR p. a. zu verzinsen, wobei WealthCap Wealthcap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie kön- nen unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine solche Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesell- schaft erfolgen.

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VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat am 23.01.2014, geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.12.2014, zudem mit Wealth- Cap Wealthcap einen Vertrag Ver- trag über die Einräumung einer Kreditlinie ab- geschlossen abgeschlossen (vgl. zur Kreditaufnahme durch die Investment- gesellschaft Investmentgesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Ab- schnitt Abschnitt „Umstände, unter denen Leverage Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Dieser Vertrag berechtigt Wealthcap gewährt der Invest- mentgesellschaft eine Kreditlinie in EUR i. H. v. 7,25 % des ag- gregierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht ein- geforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbe- trag“) auf maximal 7,25 % des zum Platzierungsschluss der Investmentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals be- grenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch die InvestmentgesellschaftPlatzierungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegenüber der Investmentgesellschaft garantierte Kommandit- kapital von 22,5 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft ist berech- tigt, mit ei- ner einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealth- Cap Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zinssatz von fünf Pro- zentpunkten 5 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR p. a. aufzuneh- menauf- zunehmen. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2031 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin zum 31.12.2031 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- zeit der Investmentgesellschaft. Das Darlehen ist zum 31.12.2026 Ende der Laufzeit dieses Vertrages zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest- mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Aussteh- ende Darlehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. In die- sem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Dar- lehensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirt- schaftlich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Dar- lehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesell- schaft Investmentgesellschaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anle- ger vorzunehmenAnleger vorzu- nehmen. Die geschuldeten Zinsen werden viertel- jährlich nachträglich vierteljährlich nach- träglich auf der Grundlage der Zinsberech- nungsmethode Zinsberechnungsmethode act/360 berechnet und sofort fällig, wobei der zum jeweiligen Quartals- ende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deutschen Bun- desbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt wird. Eine Vor- fälligkeitsentschädigung wird durch die Investmentgesell- schaft längstens bis zum nächsten Quartalsende geschuldet. WealthCap Wealthcap kann nicht die Bestellung von Sicherheiten für die Inanspruchnahme In- anspruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Die Ansprüche von Wealthcap aus diesem Vertrag gegenüber der Investmentge- sellschaft sind vorrangig vor etwaigen anderen vertraglichen Ver- bindlichkeiten der Investmentgesellschaft (gegenüber Dritten) zu erfüllen. Die Ansprüche der Wealthcap aus dem zwischen der Wealthcap und der Investmentgesellschaft abgeschlossenen, un- ter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag über einen maximalen Darlehensbetrag von 22,5 Mio. EUR gehen im Rang den Ansprü- chen der Wealthcap aus dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie vor. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie aufgrund auf- grund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit acht 8 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR p. a. zu verzinsen, wobei WealthCap Wealthcap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie und dem unter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag können unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine sol- che Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesellschaft erfolgen.

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VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat am 23.01.2014, geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.12.2014, 01.02.2017 mit Wealth- Cap der Wealth Management Capital Holding GmbH („WealthCap“) einen Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie ab- geschlossen abge- schlossen (vgl. zur Kreditaufnahme durch die Investment- gesellschaft Investmentge- sellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Ab- schnitt Abschnitt „Umstände, unter denen Leverage Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von SicherheitenSicherhei- ten“). Dieser Vertrag berechtigt die Investmentgesellschaft, mit ei- ner einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealth- Cap WealthCap jeweils Fremdkapital zu einem Zinssatz von fünf Pro- zentpunkten 5 Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR p. a. aufzuneh- menaufzu- nehmen. WealthCap gewährt der Investmentgesellschaft eine Kreditlinie in Euro i. H. v. 7,5 % des aggregierten einge- brachten Kommanditkapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investmentgesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragenen Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Ver- fügung stehen, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehender Dar- lehensbetrag“) auf maximal 7,5 % des zum Platzierungs- schluss der Investmentgesellschaft gezeichneten Komman- ditkapitals begrenzt ist. Vor dem Erreichen des durch die Platzierungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich die vorstehende Grenze für den Ausstehenden Darle- hensbetrag von 7,5 % auf das durch den Platzierungsgaran- ten gegenüber der Investmentgesellschaft garantierte Kom- manditkapital von 50 Mio. EUR. Nach dem Erreichen des durch die Platzierungsgarantie garantierten Kommandit- kapitals darf der Ausstehende Darlehensbetrag zudem einen Betrag i. H. v. 20 % des Nettoinventarwertes der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Vermögensgegen- stände nicht überschreiten. Das Darlehen ist zum 31.12.2026 31.12.2035 zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen zurückzah- len kann. Die Investmentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Ausstehende Darlehensbetrag eine der Höchstgrenzen über- schreitet. In diesem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Darlehensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirtschaftlich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Darlehensbetrag die Höchstgrenzen über- schreitet. Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesell- schaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anle- ger Anleger vorzunehmen. Die geschuldeten Zinsen werden viertel- jährlich vierteljährlich nachträglich auf der Grundlage der Zinsberech- nungsmethode act/360 Zinsbe- rechnungsmethode act / 360 berechnet und sofort fällig. Eine Vor- fälligkeitsentschädigung wird durch Bei dieser Zinsberechnungsmethode werden die Investmentgesell- schaft längstens bis zum nächsten Quartalsende geschuldettatsächlich ver- strichenen Tage der Zinsperiode ins Verhältnis zu 360 Tagen gesetzt. WealthCap kann nicht die Bestellung von Sicherheiten Sicherhei- ten für die Inanspruchnahme der Kreditlinie verlangen. Die Ansprüche von WealthCap aus diesem Vertrag gegenüber der Investmentgesellschaft sind vorrangig vor etwaigen anderen vertraglichen Verbindlichkeiten der Investment- gesellschaft (gegenüber Dritten) zu erfüllen. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie aufgrund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit acht 8 Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR p. a. zu verzinsen, wobei WealthCap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie können unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingun- gen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine solche Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesellschaft erfolgen.

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