Common use of VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE Clause in Contracts

VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat zudem mit Wealthcap einen Ver- trag über die Einräumung einer Kreditlinie abgeschlossen (vgl. zur Kreditaufnahme durch die Investmentgesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Abschnitt „Umstände, unter denen Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Wealthcap gewährt der Invest- mentgesellschaft eine Kreditlinie in EUR i. H. v. 5,5 % des ag- gregierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbe- trag“) auf maximal 5,5 % des zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch die Platzie- rungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegen- über der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital von 7,5 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, mit einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zins- satz von 5 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR aufzunehmen. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2031 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin zum 31.12.2031 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- zeit der Investmentgesellschaft. Das Darlehen ist zum Ende der Laufzeit dieses Vertrages zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest- mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Aussteh- ende Darlehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. In die- sem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Dar- lehensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirt- schaftlich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Dar- lehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesellschaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anleger vorzu- nehmen. Die geschuldeten Zinsen werden vierteljährlich nach- träglich auf der Grundlage der Zinsberechnungsmethode act/360 berechnet und sofort fällig, wobei der zum jeweiligen Quartals- ende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deutschen Bun- desbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt wird. Wealthcap kann die Bestellung von Sicherheiten für die In- anspruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Die Ansprüche von Wealthcap aus diesem Vertrag gegenüber der Investmentge- sellschaft sind vorrangig vor etwaigen anderen vertraglichen Ver- bindlichkeiten der Investmentgesellschaft (gegenüber Dritten) zu erfüllen. Die Ansprüche der Wealthcap aus dem zwischen der Wealthcap und der Investmentgesellschaft abgeschlossenen, un- ter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag über einen maximalen Darlehensbetrag von 7,5 Mio. EUR gehen im Rang den Ansprü- chen der Wealthcap aus dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie vor. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie auf- grund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit 8 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR zu verzinsen, wobei Wealthcap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie und dem unter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag können unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine sol- che Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesellschaft erfolgen.

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Samples: Sales Prospectus

VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat zudem mit Wealthcap einen Ver- trag Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie abgeschlossen (vgl. zur Kreditaufnahme Kredit- aufnahme durch die Investmentgesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Abschnitt „Umstände, unter denen Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Wealthcap gewährt der Invest- mentgesellschaft eine Kreditlinie in EUR Euro i. H. v. 5,5 7,5 % des ag- gregierten aggre- gierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht eingeforderten ein- geforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbe- trag“) auf maximal 5,5 7,5 % des zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch die Platzie- rungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegen- über der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital von 7,5 10 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, mit einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zins- satz von 5 fünf Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR aufzunehmen. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2031 30.06.2032 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin zum 31.12.2031 30.06.2032 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- zeit der Investmentgesellschaft. Das Darlehen ist zum Ende der Laufzeit dieses Vertrages zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest- mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Aussteh- ende Ausstehen- de Darlehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. In die- sem diesem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Dar- lehensbetrag Darle- hensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirt- schaftlich wirtschaft- lich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Dar- lehensbetrag Darlehens- betrag den Maximalbetrag überschreitet. überschreitet.‌‌ Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesellschaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anleger vorzu- nehmen. Ansonsten hat Xxxxxxxxx einen qualifizierten Rang- rücktritt erklärt. Die geschuldeten Zinsen werden vierteljährlich nach- träglich nachträglich auf der Grundlage der Zinsberechnungsmethode act/360 berechnet und sofort fällig, wobei der zum jeweiligen Quartals- ende Quartalsende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deutschen Bun- desbank Deut- schen Bundesbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt wird. Wealthcap kann die Bestellung von Sicherheiten für die In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Die Ansprüche von Wealthcap aus diesem Vertrag gegenüber der Investmentge- sellschaft sind vorrangig vor etwaigen anderen vertraglichen Ver- bindlichkeiten der Investmentgesellschaft (gegenüber Dritten) zu erfüllen. Die Ansprüche der Wealthcap aus dem zwischen der Wealthcap und der Investmentgesellschaft abgeschlossenen, un- ter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag über einen maximalen Darlehensbetrag von 7,5 Mio. EUR gehen im Rang den Ansprü- chen der Wealthcap aus dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie vor. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie auf- grund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit 8 acht Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutsche Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR zu verzinsen, wobei Wealthcap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie und dem unter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag können kön- nen unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine sol- che solche Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesellschaft Zweckgesell- schaft erfolgen.

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Samples: Investment Prospectus

VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat zudem am 23.01.2014, geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.12.2014, mit Wealthcap Wealth- Cap einen Ver- trag Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie abgeschlossen ab- geschlossen (vgl. zur Kreditaufnahme durch die Investmentgesellschaft Investment- gesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Abschnitt Ab- schnitt „Umstände, unter denen Fremdkapital Leverage eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Wealthcap gewährt der Invest- mentgesellschaft eine Kreditlinie in EUR i. H. v. 5,5 % des ag- gregierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbe- trag“) auf maximal 5,5 % des zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch Dieser Vertrag berechtigt die Platzie- rungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegen- über der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital von 7,5 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft ist berechtigtInvestmentgesellschaft, mit einer ei- ner Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealthcap Wealth- Cap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zins- satz Zinssatz von 5 Prozentpunkten p. a. fünf Pro- zentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR aufzunehmen. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2031 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin zum 31.12.2031 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- zeit der Investmentgesellschaftp. a. aufzuneh- men. Das Darlehen ist zum Ende der Laufzeit dieses Vertrages 31.12.2026 zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest- mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Aussteh- ende Darlehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. In die- sem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Dar- lehensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirt- schaftlich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Dar- lehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anleger vorzu- nehmenAnle- ger vorzunehmen. Die geschuldeten Zinsen werden vierteljährlich nach- träglich viertel- jährlich nachträglich auf der Grundlage der Zinsberechnungsmethode Zinsberech- nungsmethode act/360 berechnet und sofort fällig, wobei der . Eine Vor- fälligkeitsentschädigung wird durch die Investmentgesell- schaft längstens bis zum jeweiligen Quartals- ende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deutschen Bun- desbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt wirdnächsten Quartalsende geschuldet. Wealthcap WealthCap kann nicht die Bestellung von Sicherheiten für die In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Die Ansprüche von Wealthcap aus diesem Vertrag gegenüber der Investmentge- sellschaft sind vorrangig vor etwaigen anderen vertraglichen Ver- bindlichkeiten der Investmentgesellschaft (gegenüber Dritten) zu erfüllen. Die Ansprüche der Wealthcap aus dem zwischen der Wealthcap und der Investmentgesellschaft abgeschlossenen, un- ter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag über einen maximalen Darlehensbetrag von 7,5 Mio. EUR gehen im Rang den Ansprü- chen der Wealthcap aus dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie vor. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie auf- grund aufgrund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit 8 acht Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR p. a. zu verzinsen, wobei Wealthcap WealthCap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie und dem unter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag können unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine sol- che Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesellschaft erfolgen.

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Samples: Investment Agreement

VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat zudem mit Wealthcap einen Ver- trag über die Einräumung einer Kreditlinie abgeschlossen (vgl. zur Kreditaufnahme durch die Investmentgesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Abschnitt „Umstände, unter denen Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Wealthcap gewährt der Invest- mentgesellschaft eine Kreditlinie in EUR i. H. v. 5,5 7,25 % des ag- gregierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht eingeforderten ein- geforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbe- trag“) auf maximal 5,5 7,25 % des zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt be- grenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch die Platzie- rungsgarantie Platzierungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegen- über gegenüber der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital Kommandit- kapital von 7,5 22,5 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft ist berechtigtberech- tigt, mit einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zins- satz Zinssatz von 5 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR aufzunehmenauf- zunehmen. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2031 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin zum 31.12.2031 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- zeit der Investmentgesellschaft. Das Darlehen ist zum Ende der Laufzeit dieses Vertrages zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest- mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Aussteh- ende Darlehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. In die- sem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Dar- lehensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirt- schaftlich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Dar- lehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesellschaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anleger vorzu- nehmen. Die geschuldeten Zinsen werden vierteljährlich nach- träglich auf der Grundlage der Zinsberechnungsmethode act/360 berechnet und sofort fällig, wobei der zum jeweiligen Quartals- ende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deutschen Bun- desbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt wird. Wealthcap kann die Bestellung von Sicherheiten für die In- anspruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Die Ansprüche von Wealthcap aus diesem Vertrag gegenüber der Investmentge- sellschaft sind vorrangig vor etwaigen anderen vertraglichen Ver- bindlichkeiten der Investmentgesellschaft (gegenüber Dritten) zu erfüllen. Die Ansprüche der Wealthcap aus dem zwischen der Wealthcap und der Investmentgesellschaft abgeschlossenen, un- ter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag über einen maximalen Darlehensbetrag von 7,5 22,5 Mio. EUR gehen im Rang den Ansprü- chen der Wealthcap aus dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie vor. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie auf- grund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit 8 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR zu verzinsen, wobei Wealthcap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie und dem unter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag können unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine sol- che Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesellschaft erfolgen.

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Samples: Sales Prospectus

VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat zudem am 01.02.2017 mit Wealthcap der Wealth Management Capital Holding GmbH („WealthCap“) einen Ver- trag Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie abgeschlossen abge- schlossen (vgl. zur Kreditaufnahme durch die Investmentgesellschaft Investmentge- sellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Abschnitt „Umstände, unter denen Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von SicherheitenSicherhei- ten“). Wealthcap Dieser Vertrag berechtigt die Investmentgesellschaft, mit einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei WealthCap jeweils Fremdkapital zu einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR p. a. aufzu- nehmen. WealthCap gewährt der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft eine Kreditlinie in EUR Euro i. H. v. 5,5 7,5 % des ag- gregierten eingebrachten aggregierten einge- brachten Kommanditkapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaftInvestmentgesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragenen Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Ver- fügung stehen, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbe- tragAusstehender Dar- lehensbetrag“) auf maximal 5,5 7,5 % des zum Platzierungsschluss Platzierungs- schluss der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals Komman- ditkapitals begrenzt ist („Maximalbetrag“)ist. Vor dem Erreichen des durch die Platzie- rungsgarantie Platzierungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag die vorstehende Grenze für den Ausstehenden Darle- hensbetrag von 7,5 % auf das durch den Platzierungsgaranten gegen- über Platzierungsgaran- ten gegenüber der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital Kom- manditkapital von 7,5 50 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, mit einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu Nach dem Maximalbetrag zu einem Zins- satz von 5 Prozentpunkten p. a. über dem Erreichen des durch die Platzierungsgarantie garantierten Kommandit- kapitals darf der Ausstehende Darlehensbetrag zudem einen Betrag i. H. v. 20 % des Nettoinventarwertes der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR aufzunehmen. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2031 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin zum 31.12.2031 noch Investmentgesellschaft gehaltenen Vermögensgegen- stände nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- zeit der Investmentgesellschaftüberschreiten. Das Darlehen ist zum Ende der Laufzeit dieses Vertrages 31.12.2035 zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen zurückzah- len kann. Die Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Aussteh- ende Ausstehende Darlehensbetrag den Maximalbetrag überschreiteteine der Höchstgrenzen über- schreitet. In die- sem diesem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Dar- lehensbetrag Darlehensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirt- schaftlich wirtschaftlich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Dar- lehensbetrag den Maximalbetrag überschreitetDarlehensbetrag die Höchstgrenzen über- schreitet. Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesellschaft Investmentgesell- schaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anleger vorzu- nehmenvorzunehmen. Die geschuldeten Zinsen werden vierteljährlich nach- träglich nachträglich auf der Grundlage der Zinsberechnungsmethode act/360 Zinsbe- rechnungsmethode act / 360 berechnet und sofort fällig, wobei . Bei dieser Zinsberechnungsmethode werden die tatsächlich ver- strichenen Tage der zum jeweiligen Quartals- ende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deutschen Bun- desbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt wirdZinsperiode ins Verhältnis zu 360 Tagen gesetzt. Wealthcap WealthCap kann nicht die Bestellung von Sicherheiten Sicherhei- ten für die In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Die Ansprüche von Wealthcap WealthCap aus diesem Vertrag gegenüber der Investmentge- sellschaft Investmentgesellschaft sind vorrangig vor etwaigen anderen vertraglichen Ver- bindlichkeiten Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft Investment- gesellschaft (gegenüber Dritten) zu erfüllen. Die Ansprüche der Wealthcap aus dem zwischen der Wealthcap und der Investmentgesellschaft abgeschlossenen, un- ter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag über einen maximalen Darlehensbetrag von 7,5 Mio. EUR gehen im Rang den Ansprü- chen der Wealthcap aus dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie vor. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie auf- grund aufgrund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit 8 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR p. a. zu verzinsen, wobei Wealthcap WealthCap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie und dem unter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag können unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen Anlagebedingun- gen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine sol- che solche Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesellschaft erfolgen.

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Samples: Investment Prospectus

VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat wird vor Beginn der Platzierungsphase zudem mit Wealthcap einen Ver- trag Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie abgeschlossen abschließen (vgl. zur Kreditaufnahme durch die Investmentgesellschaft Invest­ mentgesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Abschnitt „Umstände, unter denen Fremdkapital eingesetzt werden wer­ den kann, sowie Belastungen und Handhabung von SicherheitenSicher­ heiten“). Wealthcap gewährt der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft eine Kreditlinie in EUR i. H. v. 5,5 5 % des ag- gregierten aggregierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaftInvestmentgesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag Darlehensbe­ trag („Ausstehende Darlehensbe- tragDarlehensbetrag“) auf maximal 5,5 5 % des zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft Investmentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch die Platzie- rungsgarantie Platzierungsgarantie garantierten Kommanditkapitals Kom­ manditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegen- über gegenüber der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital von 7,5 22,5 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft Invest­ mentgesellschaft ist berechtigt, mit einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zins- satz Zinssatz von 5 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-veröffentlich­ ten 3­Monats­EURIBOR aufzunehmen. Wenn der Wert des 3­Monats­EURIBOR niedriger als „null“ ist, wird der 3­Monats­ EURIBOR aufzunehmenrechnerisch zur Ermittlung des Zinssatzes mit „null“ („EURIBOR­Begrenzung“) angesetzt. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2031 31.12.2034 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin Investmentgesellschaft zum 31.12.2031 31.12.2034 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- Lauf­ zeit der Investmentgesellschaft. Das Darlehen ist zum Ende der Laufzeit dieses des Vertrages zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest- Invest­ mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses des Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Aussteh- ende Darlehensbetrag „Ausstehende Darlehensbetrag“ den Maximalbetrag überschreitet. In die- sem diesem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Dar- lehensbetrag Darle­ hensbetrag“ insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirt- wirt­ schaftlich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Dar- lehensbetrag Dar­ lehensbetrag“ den Maximalbetrag überschreitet. Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesellschaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anleger vorzu- vorzu­ nehmen. Die geschuldeten Zinsen werden vierteljährlich nach- nach­ träglich auf der Grundlage der Zinsberechnungsmethode act/360 act /360 berechnet und sofort fällig, wobei der zum jeweiligen Quartals- ende Quar­ talsende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deutschen Bun- desbank Bundesbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR 3­Monats­EURIBOR (unter Berück­ sichtigung der EURIBOR­Begrenzung) zugrunde gelegt wird. Wealthcap kann die Bestellung von Sicherheiten für die In- anspruchnahme Inan­ spruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Die Ansprüche von Wealthcap aus diesem Vertrag gegenüber der Investmentge- sellschaft sind vorrangig vor etwaigen anderen vertraglichen Ver- bindlichkeiten der Investmentgesellschaft (gegenüber Dritten) zu erfüllen. Die Ansprüche der Wealthcap aus dem zwischen der Wealthcap und der Investmentgesellschaft abgeschlossenen, un- ter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag über einen maximalen Darlehensbetrag von 7,5 Mio. EUR gehen im Rang den Ansprü- chen der Wealthcap aus dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie vor. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie auf- auf­ grund dieses des Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten geschul­ deten Betrag mit 8 Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutsche Deut­ schen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR 3­Monats­EURIBOR (unter Berücksichtigung der EURIBOR­Begrenzung) zu verzinsen, wobei Wealthcap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie und dem unter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag können unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine sol- che Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesellschaft erfolgen.

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Samples: Sales Contracts

VERTRAG ÜBER DIE EINRÄUMUNG EINER KREDITLINIE. Die Investmentgesellschaft hat zudem mit Wealthcap einen Ver- trag Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie abgeschlossen (vgl. zur Kreditaufnahme Kredit- aufnahme durch die Investmentgesellschaft das Kapitel „Die Investmentgesellschaft“, Abschnitt „Umstände, unter denen Fremdkapital eingesetzt werden kann, sowie Belastungen und Handhabung von Sicherheiten“). Wealthcap gewährt der Invest- mentgesellschaft eine Kreditlinie in EUR Euro i. H. v. 5,5 7,5 % des ag- gregierten aggre- gierten eingebrachten Kommanditkapitals und noch nicht eingeforderten ein- geforderten zugesagten Kommanditkapitals der Investment- gesellschaft, wobei jedoch der jeweils ausgereichte und nicht zurückgezahlte Darlehensbetrag („Ausstehende Darlehensbe- trag“) auf maximal 5,5 7,5 % des zum Platzierungsschluss der Invest- mentgesellschaft gezeichneten Kommanditkapitals begrenzt ist („Maximalbetrag“). Vor dem Erreichen des durch die Platzie- rungsgarantie garantierten Kommanditkapitals bezieht sich der Maximalbetrag auf das durch den Platzierungsgaranten gegen- über der Investmentgesellschaft garantierte Kommanditkapital von 7,5 40 Mio. EUR. Die Investmentgesellschaft ist berechtigt, mit einer Vorankündigung von fünf Bankarbeitstagen bei Wealthcap jeweils Fremdkapital bis zu dem Maximalbetrag zu einem Zins- satz von 5 fünf Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR aufzunehmen. Das Darlehen läuft bis zum 31.12.2031 30.06.2032 und verlängert sich für den Fall, dass die Laufzeit der Darlehensnehmerin zum 31.12.2031 30.06.2032 noch nicht beendet sein sollte, längstens bis zum Ende der Lauf- zeit der Investmentgesellschaft. Das Darlehen ist zum Ende der Laufzeit dieses Vertrages zur Rückzahlung in einem Betrag fällig, wobei die Investmentgesellschaft das Darlehen auch vorzeitig in voller Höhe oder in Teilbeträgen zurückzahlen kann. Die Invest- mentgesellschaft ist jedoch insoweit vor dem Ende der Laufzeit dieses Vertrages zu einer Tilgung verpflichtet, wie der Aussteh- ende Ausstehen- de Darlehensbetrag den Maximalbetrag überschreitet. In die- sem diesem Fall wird die Investmentgesellschaft den Ausstehenden Dar- lehensbetrag Darle- hensbetrag insoweit so schnell, wie es aus ihrer Sicht wirt- schaftlich wirtschaft- lich vertretbar ist, zurückführen, wie der Ausstehende Dar- lehensbetrag Darlehens- betrag den Maximalbetrag überschreitet. überschreitet.‌‌ Die Tilgung des Darlehens ist durch die Investmentgesellschaft vorrangig vor etwaigen Ausschüttungen an die Anleger vorzu- nehmen. Ansonsten hat Xxxxxxxxx einen qualifizierten Rang- rücktritt erklärt. Die geschuldeten Zinsen werden vierteljährlich nach- träglich nachträglich auf der Grundlage der Zinsberechnungsmethode act/360 berechnet und sofort fällig, wobei der zum jeweiligen Quartals- ende Quartalsende vor dem betrachteten Zinszeitraum von der Deutschen Bun- desbank Deut- schen Bundesbank veröffentlichte 3-Monats-EURIBOR zugrunde gelegt wird. Wealthcap kann die Bestellung von Sicherheiten für die In- anspruchnahme Inanspruchnahme der Kreditlinie nicht verlangen. Die Ansprüche von Wealthcap aus diesem Vertrag gegenüber der Investmentge- sellschaft sind vorrangig vor etwaigen anderen vertraglichen Ver- bindlichkeiten der Investmentgesellschaft (gegenüber Dritten) zu erfüllen. Die Ansprüche der Wealthcap aus dem zwischen der Wealthcap und der Investmentgesellschaft abgeschlossenen, un- ter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag über einen maximalen Darlehensbetrag von 7,5 Mio. EUR gehen im Rang den Ansprü- chen der Wealthcap aus dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie vor. Kommt die Investmentgesellschaft mit Zahlungen, die sie auf- grund dieses Vertrages schuldet, in Verzug, so hat sie den geschuldeten Betrag mit 8 acht Prozentpunkten p. a. über dem von der Deutsche Deutschen Bundesbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR zu verzinsen, wobei Wealthcap auch einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen kann. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, als Gerichtsstand ist München vereinbart. Neben dem Vertrag über die Einräumung einer Kreditlinie und dem unter Ziffer 3 genannten Darlehensvertrag können kön- nen unter Wahrung der Vorgaben der Anlagebedingungen auch weitere Darlehensverträge abgeschlossen werden. Dabei kann eine sol- che solche Darlehensaufnahme auch durch eine Zweckgesellschaft Zweckgesell- schaft erfolgen.

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Samples: Investment Prospectus