Vertragsbeziehungen Musterklauseln

Vertragsbeziehungen. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande. Die ISTS GmbH ist Vermittler dieses Beherbergungsvertrages.
Vertragsbeziehungen. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande. Die ISTS GmbH wird demzufolge nie Vertragspartner des Mieters.
Vertragsbeziehungen. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande. Die TIWB ist Vermittler dieses Beherbergungsvertrages.
Vertragsbeziehungen. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande. Die TIWB wird demzufolge nie Vertragspartner des Mieters.
Vertragsbeziehungen. „SOMIC” bietet Remote Assist in unterschiedlichen Leistungsarten an. Der Auftraggeber hat entweder mit „SOMIC” einen Remote Assist-Vertrag abgeschlossen, für den diese Bedingungen gelten, oder er erteilt „SOMIC den jeweiligen Auftrag für die Remote Assist-Leistung (Einzelauftrag) entweder schriftlich oder durch einen Telefonanruf bei der Hotline der SOMIC. Remote Assist dient der Feststellung aufgetretener Störungen und der Erfassung des gegenwärtigen Zustandes der Anlage/Maschine mit telekommunikativen Mitteln anhand der erfassten Daten und Sprache. Dabei analysiert “SOMIC” die erfassten Daten und Prozesse auf Abweichungen des Ist- vom Soll-Zustand.
Vertragsbeziehungen. Als ungebundener und unabhängiger Versicherungsvermittler arbeitet der Broker je nach Versicherungsbedarf des Kunden mit folgenden Kooperationspartnern in allen Versicherungs- zweigen zusammen: AIG Europe S.A. Allianz Suisse Asga asisa Assura Automate AXA Basler CAP Chubb Bank Cler Coopera CSS Dextra Die Mobiliar ElipsLife Epona ERV Evasan Exfour Fortuna Generali Groupe Mutuel GVB HDI Helsana Helvetia Innova IMG Leonteq Nest Orion PAX PK-Aetas PKG Profond Protekta Simpego Smile Direct Solida Swica Swisscanto Swisscare SwissLife Sympany Tellco Transparenta Trikolon Vaudoise Visana VITA Zurich Zugerberg Und weitere Die Liste wird laufend auf unserer Webseite xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx aktualisiert. Mit den Versicherungsgesellschaften bestehen Zusammen- arbeitsverträge, welche jedoch keine Produktions- oder Exklusivverpflichtungen seitens des Brokers beinhalten. Der Broker arbeitet im Auftrag seiner Kunden gemäss dem Broker- Mandat und wird von den Versicherungsgesellschaften mit marktüblichen Courtagen entschädigt.
Vertragsbeziehungen. Beziehungen zu anderen Verträgen werden in der Liste Vertragsbeziehungen ange- zeigt. Detailinformationen zu den dort aufgelisteten Verträgen erhält man durch Selek- tieren eines Vertrages und Betätigen der F3-Taste oder durch Doppelklick auf den je- weiligen Vertrag.
Vertragsbeziehungen. 1. Die SWB verkauft Eintrittskarten für den Besuch des Freibads sowie ggf. für Veranstaltungen. Diesbezüglich wird eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der SWB begründet; mit dem Kauf der Eintrittskarte erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall/Absage der Veranstaltung sowie Termin- oder Programmänderungen.
Vertragsbeziehungen. Die städtischen Verkaufsstellen handeln ausschließlich namens und im Auftrag der jeweiligen Veranstalterin/des jeweiligen Veranstalters. Ist die Stadt Beckum Veranstal- terin, handeln sie zu deren Veranstaltungsbedingungen. Durch den Erwerb der Ein- trittskarte kommt eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen der Kartenin- haberin/dem Karteninhaber (Kundin/Kunden) und der jeweiligen Veranstalterin/dem jeweiligen Veranstalter zustande. Die Verkaufsstelle wird von der Kundin/vom Kunden mit der Abwicklung des Kartenkaufes – auf Wunsch einschließlich des Versandes – beauftragt. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Kundin/vom Kun- den aus, sobald eine Bestellung mündlich, telefonisch, schriftlich oder online abgege- ben wurde.
Vertragsbeziehungen. 1. Die SWNI verkauft Eintrittskarten für Veranstaltungen. Diesbezüglich wird eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der SWNI begründet; mit dem Kauf der Eintrittskarte erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall/Absage der Veranstaltung sowie Termin- oder Programmänderungen,