Vertragsbeziehungen. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande. Die TIWB ist Vermittler dieses Beherbergungsvertrages.
Vertragsbeziehungen. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande. Die TIWB wird demzufolge nie Vertragspartner des Mieters.
Vertragsbeziehungen. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande. Die ISTS GmbH ist Vermittler dieses Beherbergungsvertrages.
Vertragsbeziehungen. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Kunden zustande. Die ISTS GmbH wird demzufolge nie Vertragspartner des Mieters.
Vertragsbeziehungen. Die städtischen Verkaufsstellen handeln ausschließlich namens und im Auftrag der jeweiligen Veranstalterin/des jeweiligen Veranstalters. Ist die Stadt Beckum Veranstal- terin, handeln sie zu deren Veranstaltungsbedingungen. Durch den Erwerb der Ein- trittskarte kommt eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen der Kartenin- haberin/dem Karteninhaber (Kundin/Kunden) und der jeweiligen Veranstalterin/dem jeweiligen Veranstalter zustande. Die Verkaufsstelle wird von der Kundin/vom Kunden mit der Abwicklung des Kartenkaufes – auf Wunsch einschließlich des Versandes – beauftragt. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Kundin/vom Kun- den aus, sobald eine Bestellung mündlich, telefonisch, schriftlich oder online abgege- ben wurde.
Vertragsbeziehungen. „SOMIC” bietet Remote Assist in unterschiedlichen Leistungsarten an. Der Auftraggeber hat entweder mit „SOMIC” einen Remote Assist-Vertrag abgeschlossen, für den diese Bedingungen gelten, oder er erteilt „SOMIC den jeweiligen Auftrag für die Remote Assist-Leistung (Einzelauftrag) entweder schriftlich oder durch einen Telefonanruf bei der Hotline der SOMIC. Remote Assist dient der Feststellung aufgetretener Störungen und der Erfassung des gegenwärtigen Zustandes der Anlage/Maschine mit telekommunikativen Mitteln anhand der erfassten Daten und Sprache. Dabei analysiert “SOMIC” die erfassten Daten und Prozesse auf Abweichungen des Ist- vom Soll-Zustand.
Vertragsbeziehungen. Es wurden bis zum Zeitpunkt des Vertriebsbeginns keine Verträge zur Eingehung von Beteiligungen an Zielfonds abgeschlossen. Die Investmentgesellschaft hat jedoch – außer dem Bestellungsvertrag mit der WealthCap Kapital- verwaltungsgesellschaft mbH als externe Kapitalverwal- tungsgesellschaft (vgl. Kapitel „Kapitalverwaltungsgesell- schaft“, Abschnitt „Verwaltungsfunktion“) – einen Vertrag über die Einräumung der Kreditlinie abgeschlossen. Des Wei- teren hat die Verwaltungsgesellschaft einen Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag im Hinblick auf die Invest- mentgesellschaft abgeschlossen und wird plangemäß einen oder mehrere Eigenkapitalvermittlungsverträge im Hinblick auf die Investmentgesellschaft abschließen.
Vertragsbeziehungen. Der Ticket-Service verkauft die Tickets als gewerblicher Vermittler im Namen und mit rechtlicher Wirkung für den jeweiligen Veranstalter und für dessen Veranstaltung oder im Namen der C³ GmbH, wenn die C³ GmbH in rechtlicher Wirkung als Veranstalter auftritt. Der jeweilige Veranstalter ist aus dem Ticketaufdruck und/oder aus der Veranstaltungs- ankündigung ersichtlich. Der Ticketservice gibt dem Kunden auf Anforderung Auskunft über den Veranstalter. Durch den Erwerb des Tickets kommen in Bezug auf die Veranstaltung vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Daraus folgt, dass sämtliche Ansprüche des Kunden bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch gegen den Veranstalter zu richten sind. Hierzu zählen auch Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall/Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderungen und Umsetzung, Fehler oder Mängel bei der Sitzplatzzuordnung. Kauft ein Kunde Eintrittskarten über den Ticket-Service, begründet sich ein gesondertes Vertragsverhältnis. Die Leistungen des Ticket-Service beruhen im Verkauf, der Übergabe oder Versendung von Eintrittskarten nach den Vorgaben des Kunden. Die Verpflichtung des Kunden ist es, für diese Leistung das offerierte Entgelt und die Service- und Versandgebühren zu zahlen. Eine Kartenbestellung des Kunden per Telefon oder über Internet stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch die Verkaufsleistung des Ticket-Service zu Stande, z.B. in Form von Bestellreaktionen, Übersendung, Verkauf. Soweit eine verkaufte Eintrittskarte den Kunden berechtigt, diese auch als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr zu nutzen, wird damit ausschließlich ein zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen bestehendes, gesondertes Vertragsverhältnis begründet. Hierfür gelten ausschließlich die Beförderungsbestimmungen des öffentlichen Nahverkehrsanbieters.
Vertragsbeziehungen. 1. Die SWB verkauft Eintrittskarten für den Besuch des Freibads sowie ggf. für Veranstaltungen. Diesbezüglich wird eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der SWB begründet; mit dem Kauf der Eintrittskarte erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall/Absage der Veranstaltung sowie Termin- oder Programmänderungen.
2. Kauft ein Kunde Eintrittskarten bei der SWB, begründet sich zwischen diesen ein weiteres, gesondertes Vertragsverhältnis. Leistung der SWB ist die Übergabe/Versendung von Eintrittskarten nach den Vorgaben des Kunden (Veranstaltung, Termin, Ort, Preisklasse, etc.). Verpflichtung des Kunden ist es, für diese Leistungen an die SWB die vereinbarte Service-, System- und Vorverkaufsgebühr zu zahlen. Diese Gebühren werden in der Kartenverkaufsofferte der SWB bezeichnet und ihre Höhe beziffert.
Vertragsbeziehungen pscContract bietet die Möglichkeit unterschiedlichste Beziehungen zwischen Verträgen transparent zu verwalten. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Anwendungsfälle für Vertragsbeziehungen. Die drei wesentlichen Anwendungsfälle sind die nachfolgenden. Ein bestimmter Vertrag (z.B. Leasingvertrag) wird gekündigt oder läuft ab (befristeter Vertrag) und wird durch einen neuen Vertrag (z.B. nachfolgender Leasingvertrag) ersetzt. Ein bestimmter Vertrag (z.B. Dienstleistungsvertrag) wird geschlossen, aber in dessen Zusammenhang ist ein anderer Vertrag ebenfalls rechtsgültig (z.B. Vertraulichkeitsvereinbarung). Ein bestimmter Vertrag wirkt als Klammer- oder Rahmenvereinbarung (z.B. Mobilfunk Rahmenvertrag) und definiert grundsätzliche Klauseln einmalig und übergeordnet. Entsprechende Unterverträge beziehen sich auf diesen Rahmenvertrag und definieren die konkreten Details (z.B. konkreter Mobilfunk Einzelvertrag). Sie können jedem Vertrag, der mit pscContract verwaltet wird, eine oder mehrere Beziehungen zuordnen. Die Beziehung wird immer und vollautomatisch bidirektional aufgebaut.