Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite des Hotels (xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx) die Reservierung fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustande. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Erfolgt die Buchung nicht durch den Kunden selbst sondern durch einen Dritten, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Kunden weiterzugeben. 3. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden. 4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. 5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. 6. Werden von einem Kunden mehrere Buchungen für Individualreisende von mehr als 9 Personen für denselben Zeitraum vorgenommen, obwohl insoweit auch die Buchung einer Gruppenreise ab 10 Personen möglich ist, behält sich das Hotel vor, die Buchungen als Gruppenbuchung zusammenzufassen und nach deren Regelungen zu behandeln.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite des Hotels (xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx) die Reservierung fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag Amper zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Erfolgt die Buchung nicht durch den Kunden selbst sondern durch einen Dritten, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig Der Kunde ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten InformationenHotel Amper unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, insbesondere diese AGBsofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, an religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den Kunden weiterzugebenreibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Amper in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.
4Hotel Amper haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Ansprüche gegen das Weiterhin haftet Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei AnsprüchenAmper für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels von Hotel Amper beruhen.
5. Diese Haftungsbeschränkung , und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
6vertragstypischen Pflichten von Hotel Amper beruhen. Werden von einem Kunden mehrere Buchungen für Individualreisende von mehr als 9 Personen für denselben Zeitraum vorgenommen, obwohl insoweit auch die Buchung einer Gruppenreise ab 10 Personen möglich ist, behält sich das Hotel vorVertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die Buchungen als Gruppenbuchung zusammenzufassen die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und nach auf deren Regelungen Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Hotel Amper steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer II oder in Ziffer IX nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Hotel Amper auftreten, wird Hotel Amper bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu behandelnsorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Hotel Amper rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags Antragannahme (Bestätigung) des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Dem Hotel steht es frei, ; diese sind die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite des Hotels (xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx) die Reservierung fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustandeVertragspartner.
2. Vertragspartner sind das Hotel und Ist der KundeKunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. Erfolgt die Buchung nicht durch den Kunden selbst sondern durch einen Drittenwird vom Kunde/ Besteller ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Dritte dem Hotel gegenüber Veranstalter zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Kunden weiterzugebensofern dem Hotel eine entspre- chende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
3. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werdenDas Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenser- satz sind ausgeschlossen. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmän- gel, die, außer im leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahr- lässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht zu sein, für Abhilfe zu sorgen. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schaden hinzu- weisen.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGBgesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
6. Werden von einem Kunden mehrere Buchungen für Individualreisende von mehr als 9 Personen für denselben Zeitraum vorgenommen, obwohl insoweit auch die Buchung einer Gruppenreise ab 10 Personen möglich ist, behält sich das Hotel vor, die Buchungen als Gruppenbuchung zusammenzufassen und nach deren Regelungen zu behandeln.
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Samples: Hotel Accommodation Agreement
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme erfolgt des Hotelangebotes durch eine Buchungsbestätigung des Hotelsden Kunden zustande. Dem Hotel In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung schriftlich vertragliche Vereinbarung in Textform zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite des Hotels (xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx) die Reservierung fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Erfolgt die Buchung Ist der Kunde/Besteller nicht durch den Kunden der Veranstalter selbst sondern durch einen Drittenoder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Dritte dem Hotel gegenüber Veranstalter zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden bzw. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Kunden weiterzugebendes Veranstalters vorliegt.
3. Buchungen dürfen Bei verursachten Schäden haftet das Hotel und/oder sein Betreiber bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften das Hotel und/oder sein Betreiber und seine Erfüllungsgehilfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werdenbei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
4. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in fünf Jahren10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Die Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht nicht: - bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen Verursachung durch Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung grobe Fahrlässigkeit des Hotels – auch seiner Erfüllungsgehilfen – beruhen.
5. Diese Haftungsbeschränkung - bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und kurze Verjährungsfrist Vermögensschäden gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Vertragsanbahnung Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und positiver Vertragsverletzungauf die der Kunde vertrauen darf.
6. Werden von einem Kunden mehrere Buchungen für Individualreisende von mehr als 9 Personen für denselben Zeitraum vorgenommen, obwohl insoweit auch die Buchung einer Gruppenreise ab 10 Personen möglich ist, behält sich das Hotel vor, die Buchungen als Gruppenbuchung zusammenzufassen und nach deren Regelungen zu behandeln.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Restaurant zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Dem Hotel steht es frei, diese sind die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite des Hotels (xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx) die Reservierung fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustandeVertragspartner.
2. Vertragspartner sind das Hotel und Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. Erfolgt die Buchung nicht durch den Kunden selbst sondern durch einen Drittenwird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Dritte dem Hotel gegenüber Veranstalter zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Kunden weiterzugebensofern dem Restaurant eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
3. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werdenDas Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Restaurants beruhen.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
6. Werden von einem Kunden mehrere Buchungen für Individualreisende von mehr als 9 Personen für denselben Zeitraum vorgenommen, obwohl insoweit auch die Buchung einer Gruppenreise ab 10 Personen möglich ist, behält sich das Hotel vor, die Buchungen als Gruppenbuchung zusammenzufassen und nach deren Regelungen zu behandeln.
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Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 12.1 Vertragspartner sind das Restaurant und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel Restaurant zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Dem Hotel Restaurant steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite des Hotels (xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx) die Reservierung fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustande.
22.2 Das Restaurant haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Erfolgt die Buchung nicht durch den Kunden selbst sondern durch einen Dritten, Weiterhin haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner es für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Kunden weiterzugeben.
3. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchensonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Restaurants beziehungs- weise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Wei- tergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind aus- geschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzüg- liche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu be- heben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonsti- gen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet- zung des Restaurants beruhen.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
6. Werden von einem Kunden mehrere Buchungen für Individualreisende von mehr als 9 Personen für denselben Zeitraum vorgenommen, obwohl insoweit auch die Buchung einer Gruppenreise ab 10 Personen möglich ist, behält sich das Hotel vor, die Buchungen als Gruppenbuchung zusammenzufassen und nach deren Regelungen zu behandeln.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen & Reservierungen
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 12.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme erfolgt des Hotelangebotes durch eine Buchungsbestätigung des Hotelsden Kunden zustande. Dem Hotel In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung schriftlich vertragliche Vereinbarung in Textform zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Webseite des Hotels (xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx) die Reservierung fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustande.
22.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Erfolgt die Buchung Ist der Kunde/Besteller nicht durch den Kunden der Veranstalter selbst sondern durch einen Drittenbzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Dritte dem Hotel gegenüber Veranstalter zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden bzw. Davon unabhängig des Veranstalters vorliegt.
2.3. Bei verursachten Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auch seiner Erfüllungsgehilfen – nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften das Hotel und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist der Dritte verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Kunden weiterzugebenStörungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.
32.4. Buchungen dürfen Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Seiten des Hotels besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalt haftet das Hotel nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werdennach Maßgabe vorstehender Ziffern. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
42.5. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des Dritten gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in fünf Jahren10 Jahren ab der Pflichtverletzung. Die Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht … • bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen Verursachung durch Vorsatz oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung grobe Fahrlässigkeit des Hotels – auch seiner Erfüllungsgehilfen – beruhen.
5. Diese Haftungsbeschränkung • bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und kurze Verjährungsfrist Vermögensschäden gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Vertragsanbahnung Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und positiver Vertragsverletzungauf die der Kunde vertrauen darf.
6. Werden von einem Kunden mehrere Buchungen für Individualreisende von mehr als 9 Personen für denselben Zeitraum vorgenommen, obwohl insoweit auch die Buchung einer Gruppenreise ab 10 Personen möglich ist, behält sich das Hotel vor, die Buchungen als Gruppenbuchung zusammenzufassen und nach deren Regelungen zu behandeln.
Appears in 1 contract
Samples: Hotelaufnahmevertrag