Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. 2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. 4. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag, Hotelaufnahmevertrag
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem HotelaufnahmevertragHotelauf- nahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten Drit- ten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab haftet für seine Verpflichtungen aus dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 AbsVertrag. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten Im nicht bei Ansprüchen, leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Vorsatz und grobe Fahr- lässigkeit des Hotels beruhenbeschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten zu- gunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab haftet für seine Verpflichtungen aus dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 AbsVertrag. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten Im nicht bei Ansprüchen, leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beruhenbeschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung. 1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel des Kunden verjähren grundsätzlich in nach einem Jahr ab dem Beginn Tag des Vertragsschlusses. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
45. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
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Samples: Beherbergungsvertrag