VERTRAGSBEENDIGUNG DURCH DER REISENDEN VOR REISEBEGINN (RÜCKTRITT) UND STORNOGEBÜHREN Musterklauseln

VERTRAGSBEENDIGUNG DURCH DER REISENDEN VOR REISEBEGINN (RÜCKTRITT) UND STORNOGEBÜHREN. 9.1 Die Anmeldenden können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten und den Rücktritt auch für die weiteren von ihnen angemeldeten Reisenden erklären. Dieser Rücktritt gilt dann nur für die Leistungen des Pauschalreisevertrages unter Einschluss des Zusatzpakets im Zusammenhang mit zusätzlich oder gesondert gebuchten Leistungen soweit sie Bestandteil des Pauschalreisevertrages geworden sind oder in einem Zusammenhang mit diesem stehen, also z.B. auch für vermittelte Anreise- oder Abreisepakete. Xxxx sich der Rücktritt nur auf den Pauschalreisevertrag beziehen, also nicht auf vermittelte Reiseleistungen, haben die Anmeldenden dies festzulegen und zu erklären. Ihre Rücktrittserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Die Anmeldenden sind verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ICO, wenn die Reise unmittelbar bei ICO gebucht wurde. Erfolgte die Buchung der Reise und die Vermittlung der weiteren Leistungen über ein Reisebüro, so genügt die Abgabe der Rücktrittserklärung diesem gegenüber, andernfalls ist der Rücktritt gesondert vorzunehmen. Die Rücktrittserklärung muss während der regulären Geschäftszeiten von ICO (Mo. – Fr. 09:00 – 18:00 Uhr) erfolgen.