Common use of Vertragsbeginn, Nutzungsdauer, Kündigung Clause in Contracts

Vertragsbeginn, Nutzungsdauer, Kündigung. a) Werden Terminals durch das VU oder Dritte installiert und in Betrieb genommen, beginnt die Zahlungsverpflichtung mit der Initialisierung des Terminals (erster Anruf beim EC Cash Direkt-Rechenzentrum). spätestens aber mit dem auf die Auslieferung der Mietgegenstände folgenden Monatsersten. Besteht eine Verpflichtung von EC Cash Direkt, die Terminals vor Ort zu installieren, beginnt das Mietverhältnis mit der Inbetriebnahme des Terminals, sofern das VU seinen Verpflichtungen aus Ziffer 2.2 b) dieser AGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist die Verzögerung der Installation auf Umstände zurückzuführen. die das VU zu vertreten hat, beginnt das Mietverhältnis spätestens mit dem Zeitpunkt, an dem die Installation bei Erfüllung der Verpflichtungen des VU aus Ziffer 2.2 b) dieser AGB möglich gewesen wäre.

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