Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte Musterklauseln

Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte. 1.2.2.2.1. Die Dauer der Überlassung der Software ergibt sich aus dem Vertrag. 1.2.2.2.2. Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann TIS die Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch TIS voraus. 1.2.2.2.3. Im Falle der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Software einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an TIS zurückzugeben. Auf Verlangen von TIS gibt der Kunde über die Löschung eine Erklärung ab. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn im Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. 1.2.2.2.4. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte. Die Dauer der Überlassung der Software ergibt sich aus dem entsprechenden Vertrag. Verletzt der Endkunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte der ELO, kann ELO die Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung voraus. Im Falle einer rechtswirksamen Kündigung ist der Endkunde gemäß II. B:Ziffer 12 verpflichtet, die Software einschließlich der Dokumentation und alle Ko- pien zu löschen oder an ELO zurückzugeben. Auf Verlangen der ELO gibt der Endkunde über die Löschung eine Erklärung ab.
Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte. 10.4.1 Die Dauer der Überlassung der Mietsache ergibt sich aus dem Vertrag. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vereinbart, kann die Überlassung der Mietsache mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer im Vertrag vereinbarten Mindestvertragsdauer. 10.4.2 Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann der Auftragnehmer den Mietvertrag außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch der Auftragnehmer voraus. 10.4.3 Im Falle der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, alle Originale der von der Kündigung betroffenen Software einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an den Auftragnehmer zurückzugeben. Auf Verlangen des Auftragnehmers gibt der Kunde über die Löschung eine Erklärung ab. Gleiches gilt für die vermietete Hardware,
Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte. 4.1 Die Dauer der Überlassung der Standardsoftware* ergibt sich aus dem Vertrag. Ist im Vertrag kein Termin für das Ende der Überlassungsdauer vereinbart, kann die Überlassung der betroffenen Standardsoftware* mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende einer im Vertrag vereinbarten Mindestvertrags- dauer*. Im Vertrag kann eine andere Kündigungsfrist vereinbart werden. 4.2 Verletzt der Auftraggeber schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte* oder Schutzrechte* des Rechtsinhabers, kann der Auftragnehmer die Nutzungsrechte* an der betroffenen Standardsoftware* außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Auftragnehmer voraus. 4.3 Unterliegt die Standardsoftware* Exportkontrollvorschriften des Bureau of Export Administration, US Departement of Com- merce, weist der Auftragnehmer den Auftraggeber im Vertrag darauf hin. Verstößt der Auftraggeber gegen solche Exportkon- trollvorschriften, kann der Auftragnehmer die Nutzungsrechte* an der betroffenen Standardsoftware* außerordentlich kündigen. 4.4 Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Standardsoftware* ein- schließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an den Auftragnehmer zurückzugeben. Auf Verlangen des Auf- tragnehmers gibt der Auftraggeber über die Löschung eine Erklärung ab. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Kopie der Stan- dardsoftware* zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn im Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. 4.5 Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte. 4.1 Die Dauer der Überlassung der Governikus Standardsoftware ergibt sich aus den Vereinbarungen in dem zugrundeliegenden Vertrag. 4.2 Verletzt der Auftraggeber schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann der Auftragnehmer die Nutzungsrechte an der betroffenen Governikus Standardsoftware außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Auftragnehmer voraus. 4.3 Unterliegt die Governikus Standardsoftware Exportkontrollvorschriften des Bureau of Export Administration, US Departement of Commerce, weist der Auftragnehmer den Auftraggeber im Vertrag darauf hin. Verstößt der Auftraggeber gegen solche Exportkontrollvorschriften, kann der Auftragnehmer die Nutzungsrechte an der betroffenen Governikus Standardsoftware außerordentlich kündigen. 4.4 Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Governikus Standardsoftware einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an den Auftragnehmer zurückzugeben. Auf Verlangen des Auftragnehmers gibt der Auftraggeber über die Löschung eine schriftliche Erklärung ab. Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Kopie der Governikus Standardsoftware zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn im Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. 4.5 Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte. Die Dauer der Überlassung der Software ergibt sich aus dem entsprechenden Vertrag. Verletzt der Endkunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte o- der Schutzrechte der ELO Digital Office GmbH, kann die ELO Digital Office GmbH die Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristset- zung voraus. Im Falle einer rechtswirksamen Kündigung ist der Endkunde gemäß II. B:Ziffer 12 verpflichtet, die Software einschließlich der Dokumentation und alle Ko- pien zu löschen oder an den Lizenzgeber zurückzugeben. Auf Verlangen der ELO Digital Office GmbH gibt der Endkunde über die Löschung eine Erklä- rung ab.

Related to Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte

  • Vertragslaufzeit und Kündigung a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. In sämtlichen vorge- nannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jeder- zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen. b) Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziffer 10.1 a) am Tag der Rufnummernübernahme (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berech- tigt, sich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde die Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt. 10.2 Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und/oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. 10.3 Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 10.4 Die Kündigung muss unter Angabe der Kundennummer in Textform erfolgen. 10.5 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, laufen die von Vodafone im Rahmen von Verträgen über Zusatzangebote angebotenen weiteren Leistungen im Sinne von Ziffer 3.3 auf unbestimmte Zeit. Sie können jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung der Verträge über weitere Leistungen berührt den Vertrag über Internetanschluss oder Festnetz-Telefonanschluss nicht. 10.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dieses ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde – für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teiles davon oder Geschäftsbedingungen Festnetz-Telefonanschlüsse – auch berechtigt, zunächst den Zugang zu den von Vodafone bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.