Vertragserfüllung und Gerichtsstand. Die Risikoträger (gemäss Art. G.10) müssen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag am schweizerischen Wohnsitz resp. Ihrem Sitz erfüllen. Für gerichtliche Streitigkeiten steht Ihnen wahlweise der ordentliche Gerichtsstand oder Ihr schweizerischer Wohnsitz resp. Sitz zur Verfügung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Zur Rechtsschutzversicherung
Vertragserfüllung und Gerichtsstand. Die Risikoträger (gemäss Art. G.10G.14) müssen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag am schweizerischen Wohnsitz resp. Ihrem Sitz erfüllen. Für gerichtliche Streitigkeiten steht Ihnen wahlweise der ordentliche Gerichtsstand oder Ihr schweizerischer Wohnsitz resp. Sitz zur Verfügung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Zur Motorfahrzeugversicherung
Vertragserfüllung und Gerichtsstand. Die Risikoträger (gemäss Art. G.10G.7) müssen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag am schweizerischen Wohnsitz resp. Ihrem Sitz erfüllen. Für gerichtliche Streitigkeiten steht Ihnen wahlweise der ordentliche Gerichtsstand oder Ihr schweizerischer Wohnsitz resp. Sitz zur Verfügung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Zur Haushaltversicherung
Vertragserfüllung und Gerichtsstand. Die Risikoträger (gemäss Art. G.10G.13) müssen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag am schweizerischen Wohnsitz resp. Ihrem Sitz erfüllen. Für gerichtliche Streitigkeiten steht Ihnen wahlweise der ordentliche ordent- liche Gerichtsstand oder Ihr schweizerischer Wohnsitz resp. Sitz zur Verfügung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Motorfahrzeugversicherung
Vertragserfüllung und Gerichtsstand. Die Risikoträger (gemäss Art. G.10G.9) müssen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag am schweizerischen Wohnsitz resp. Ihrem Sitz erfüllen. Für gerichtliche Streitigkeiten steht Ihnen wahlweise der ordentliche Gerichtsstand oder Ihr schweizerischer Wohnsitz resp. Sitz zur Verfügung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Zur Reiseversicherung
Vertragserfüllung und Gerichtsstand. Die Risikoträger (gemäss Art. G.10G.7) müssen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag am schweizerischen Wohnsitz resp. Ihrem Sitz erfüllen. Für gerichtliche Streitigkeiten steht Ihnen wahlweise der ordentliche ordent- liche Gerichtsstand oder Ihr schweizerischer Wohnsitz resp. Sitz zur Verfügung.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Zur Haushaltversicherung