Recht und Gerichtsstand. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegt dieser Anhang LVM dem Recht von Kalifornien, und Sie und Oracle vereinbaren, sich bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Anhang LVM ergeben, der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der Gerichte im County San Francisco oder Santa Clara in Kalifornien zu unterwerfen. {Do not localize this section. Modifications to governing law/jurisdiction require approval on a deal by deal basis}
Recht und Gerichtsstand. Für diesen Rahmenvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (C.I.S.G.) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Rahmenvertrag ist München.
Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich, und beide Parteien vereinbaren, sich bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten im Rahmen dieses Vertrags der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der zuständigen Gerichte in Wien zu unterwerfen. Das UN-Kaufrecht (C.I.S.G.) sowie die Verweisungsnormen sind ausgeschlossen.
Recht und Gerichtsstand. (a) Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizer Recht.
(b) Für Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sind ausschliesslich der ordentlichen Gerichte am Sitz von Netmaster in Horgen zuständig.
Recht und Gerichtsstand. 25.1 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL- Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
25.2 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
Recht und Gerichtsstand. Alle Streitigkeiten und Angelegenheiten, die sich zwischen dem Passagier und dem Beförderer ergeben, einschließlich im Zusammenhang mit der Beförderung und/oder deren Durchführung und/oder diesen Bedingungen, unterliegen, sofern der Beförderer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, den Gesetzen der Republik Zypern und werden vorbehaltlich der Bestimmungen des Athener Übereinkommens vor den Gerichten von Nikosia, Zypern, unter Ausschluss eines anderen Gerichtsstandes, Rechts oder Gerichtsbarkeit gebracht.
Recht und Gerichtsstand. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Vereinbarungen ist Berlin.
Recht und Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt dem Sach- und Verfahrensrecht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (C.I.S.G.) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
Recht und Gerichtsstand. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen unterliegt dieser Anhang OSSS dem Recht von Kalifornien, und Sie und Oracle vereinbaren, sich bei Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Anhang OSSS ergeben, der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der Gerichte im County San Francisco oder Santa Clara in Kalifornien zu unterwerfen.
Recht und Gerichtsstand. 20.1 Der Vertrag und seine Auslegung unterliegen jeder Hinsicht dem Recht des Landes, in dem sich unser Firmensitz befindet. Befindet sich unser Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika, unterliegt der Vertrag dem Recht des Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
20.2 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 findet auf keinen Teil dieses Vertrags Anwendung.
20.3 Sämtliche Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen, sind an den London Court of International Arbitration [Internationaler Schiedsgerichtshof London] zu verweisen und gemäss dessen Richtlinien verbindlich beizulegen. Dies gilt nicht für unsere US-Unternehmen, für die eine verbindliche schiedsrichterliche Entscheidung durch JAMS im Los Angeles County, Kalifornien, gemäss deren sogenannten „Streamlined Arbitration Rules and Procedures“ erfolgt.
20.4 Ungeachtet Ziffer 20.3 sind wir dazu berechtigt, bei jedem zuständigen Gericht oder jeder zuständigen Behörde eines beliebigen Landes ein Verfahren anzustrengen, um (i) im Falle eines Verstosses bzw. eines drohenden Verstosses gegen diesen Vertrag oder einer Verletzung unserer geistigen Eigentumsrechte eine einstweilige Verfügung oder einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen; oder (ii) die Zahlung eines fälligen Betrages zu erwirken.