Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss des Mercedes-Benz Trucks Uptime-Vertrages Musterklauseln

Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss des Mercedes-Benz Trucks Uptime-Vertrages. (1) Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des Mercedes-Benz Trucks Uptime-Vertrages über das Erbringen der hier beschriebenen Dienstleistungen. Der Mercedes-Benz Trucks Uptime-Vertrag zwischen DTAT und dem Kunden kommt ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen zustande. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bleiben vorbehalten, sofern sie zum Vorteil des Kunden wirken oder unter Berücksichtigung der Interessen von DTAT für den Kunden zumutbar sind. Daimler Truck Austria behält sich insbesondere vor, jederzeit Mercedes-Benz Trucks Uptime funktional zu erweitern und neue Funktionen zu ergänzen sowie diese Bedingungen entsprechend zu ändern bzw. ergänzen. Sonstige Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen werden dem Kunden in Schriftform (einschließlich E-Mail und Fax) mindestens zwei Monate vor dem Tag des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Ergänzung (gerechnet ab dem Tag des Zugangs der Mitteilung bei dem Kunden) mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist von zwei Monaten ab Empfang der Mitteilung nicht widerspricht. Daimler Truck Austria wird den Kunden in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge gesondert hinweisen.