Schnittstelle / Drittanbieter Musterklauseln

Schnittstelle / Drittanbieter. 4.1 Der Kunde kann Dritten Zugriff auf seine in der DIPKO-Software vorhandenen Daten gewähren; dies insbesondere im Rahmen der Anbindung anderer Anbieter und / oder Software. Der Kunde wird damit in die Lage versetzt, die DIPKO-Software bis hin zu einer zentralen Stellung als Kundenmanagement-Programm einzusetzen. Zu diesem Zweck enthält die Software eine Standardschnittstelle.
Schnittstelle / Drittanbieter. Über den Leistungsumfang des Mercedes-Benz Trucks Uptime-Dienstes hinaus ermöglicht DTAT dem Kunden, sofern dies von DTAT im Einzelfall vorgesehen ist, Daten durch DTAT an vom Kunden ausgewählte Drittanbieter weiterzugeben. Der Kunde kann, sofern dies von DTAT im Einzelfall vorgesehen ist, dem Drittanbieter auch eine Änderung von Daten bei DTAT ermöglichen bzw. dem Drittanbieter ermöglichen, Steuerbefehle an DTAT zu versenden, die ins Fahrzeug übertragen werden. Abhängig von dem ausgewählten Drittanbieter setzt DTAT zur Erfüllung der Leistung die Daimler Truck AG, Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxx oder eine Tochtergesellschaft der Daimler Truck AG ein.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen