VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. 14.1. Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx berechtigt, den Leasingvertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor, a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten ganz oder teilweise und mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde, b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Leasingraten in Verzug ist, c) wenn der Leasingnehmer seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers herleitet, bei Tod des Leasingnehmers oder wenn der Leasingnehmer seinen Wohnsitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt, d) wenn der Leasingnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Leasingvertrages von Bedeutung waren, e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden des Leasinggegenstandes, f) wenn der Leasingnehmer gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages verstößt und trotz schriftlicher Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat, g) wenn beim Leasingnehmer oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Leasinggeber die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber nicht ausdrücklich zugestimmt hat. 14.2. Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages vor, kann Xxxxxx a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer im Verzug ist, vorläufig sicherstellen und/oder dem Leasingnehmer die Nutzung des Fahrzeuges mit sofortiger Wirkung zu untersagen; Allane überlässt dem Leasingnehmer das Fahrzeug wieder, wenn der Leasingnehmer diese Forderungen beglichen hat; oder b) vom Leasingnehmer Sicherheitsleistung für die wesentlichen Leasingzahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe zu verlangen. Soweit der Leasingnehmer mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Verbraucher der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet.
Appears in 3 contracts
Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement, Leasing Agreement
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
14.1. 14.1 Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx Sixt berechtigt, den Leasingvertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten ganz oder teilweise und mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Leasingraten in Verzug ist,
c) wenn der Leasingnehmer seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers herleitet, bei Tod des Leasingnehmers oder wenn der Leasingnehmer seinen Wohnsitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
d) wenn der Leasingnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss Sixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxx Telefon: +49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Leasingvertrages von Bedeutung waren,
e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Leasinggegenstandes, f) wenn der Leasingnehmer gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages verstößt und trotz schriftlicher Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
g) wenn beim Leasingnehmer oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Leasinggeber die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
14.2. Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages vor, kann Vorstands: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer im Verzug ist, vorläufig sicherstellen und/oder dem Leasingnehmer die Nutzung des Fahrzeuges mit sofortiger Wirkung zu untersagen; Allane überlässt dem Leasingnehmer das Fahrzeug wieder, wenn der Leasingnehmer diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Leasingnehmer Sicherheitsleistung für die wesentlichen Leasingzahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe zu verlangen. Soweit der Leasingnehmer mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Verbraucher der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet.
Appears in 2 contracts
Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
14.1. Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx Mobility Concept berechtigt, den Leasingvertrag Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten Monatsraten ganz oder teilweise und mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, Raten in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag der Entrichtung der monatlichen Rate in Höhe von mindestens zwei Leasingraten eines Betrages in Verzug ist, der die monatliche Rate für zwei Monate erreicht,
cb) wenn der Leasingnehmer Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers Kunden herleitet, bei Tod des Leasingnehmers Kunden oder wenn der Leasingnehmer Kunde seinen Wohnsitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
dc) wenn der Leasingnehmer Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Leasingvertrages Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren,
d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden,
e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder Totalschaden des Leasinggegenstandes, wegfallen,
f) wenn der Leasingnehmer Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages Vertrags verstößt und trotz schriftlicher in Textform (E-Mail, Brief) erfolgter Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
g) wenn beim Leasingnehmer Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Leasinggeber Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat.,
14.2. h) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.
15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages Vertrags vor, kann XxxxxxMobility Concept
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer Kunde im Verzug ist, vorläufig sicherstellen herausverlangen, um dieses sicherzustellen und/oder dem Leasingnehmer Kunden die Nutzung des Fahrzeuges Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung zu untersagen; Allane Mobility Concept überlässt dem Leasingnehmer Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Leasingnehmer Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Leasingnehmer Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Leasingzahlungen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe zu verlangen. verlangen. Soweit der Leasingnehmer Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Verbraucher Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Nach der Erstmahnung erhält Mobility Concept für jede weitere schriftliche Mahnung oder Abmahnung vom Kunden eine pauschale Mahngebühr von maximal 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 17,85 Euro). Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder eine geringere Mahngebühr angefallen ist.
15.3 [Ziffer 15.3 entfällt in dieser Version der AGB]
15.4 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 geregelt.
Appears in 2 contracts
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
14.1. Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx Mobility Concept berechtigt, den Leasingvertrag Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten Monatsraten ganz oder teilweise und mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, Raten in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag der Entrichtung der monatlichen Rate in Höhe von mindestens zwei Leasingraten eines Betrages in Verzug ist, der die monatliche Rate für zwei Monate erreicht,
cb) wenn der Leasingnehmer Kunde seine Zahlungen einstellt, ohne dazu berechtigt zu sein (z.B. aufgrund eines Zurückbehaltungsrechts), wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers Kunden herleitet, bei Tod des Leasingnehmers Kunden oder wenn der Leasingnehmer Kunde seinen Wohnsitz (oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz) – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
dc) wenn der Leasingnehmer Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Leasingvertrages Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren,
d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden,
e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder Totalschaden des Leasinggegenstandes, wegfallen,
f) wenn der Leasingnehmer Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages Vertrags verstößt und trotz schriftlicher in Textform (E-Mail, Brief) erfolgter Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
g) wenn beim Leasingnehmer Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Leasinggeber Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat, Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 7 von 16 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxx (CEO) Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxxxxx Xxxx XXXXX (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Stand: Juli 2022
14.2. h) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.
15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages Vertrags vor, kann XxxxxxMobility Concept
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer Kunde im Verzug ist, vorläufig sicherstellen herausverlangen, um dieses sicherzustellen und/oder dem Leasingnehmer Kunden die Nutzung des Fahrzeuges Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung zu untersagen; Allane Mobility Concept überlässt dem Leasingnehmer Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Leasingnehmer Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Leasingnehmer Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Leasingzahlungen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe zu verlangen. verlangen. Soweit der Leasingnehmer Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Verbraucher Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr [für Verbraucher] fünf Prozentpunkte, [für Unternehmer] neun Prozentpunkte, jeweils über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
15.3 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 geregelt.
15.4 Gibt der Kunde das Fahrzeug vor dem vereinbarten Vertragsende an Mobility Concept zurück, handelt es sich um eine vorzeitige Vertragsbeendigung bzw. ein vorzeitiges Vertragsende. Die Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bzw. einem vorzeitigen Vertragsende sind unter Ziffer 16 geregelt.
Appears in 1 contract
Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
14.1. Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx Mobility Concept berechtigt, den Leasingvertrag Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten Monatsraten ganz oder teilweise und mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, Raten in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag der Entrichtung der monatlichen Rate in Höhe von mindestens zwei Leasingraten eines Betrages in Verzug ist, der die monatliche Rate für zwei Monate erreicht,
cb) wenn der Leasingnehmer Kunde seine Zahlungen einstellt, ohne dazu berechtigt zu sein (z.B. aufgrund eines Zurückbehaltungsrechts), wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers Kunden herleitet, bei Tod des Leasingnehmers Kunden oder wenn der Leasingnehmer Kunde seinen Wohnsitz (oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz) – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
dc) wenn der Leasingnehmer Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Leasingvertrages Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren,
d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden,
e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder Totalschaden des Leasinggegenstandes, wegfallen,
f) wenn der Leasingnehmer Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages Vertrags verstößt und trotz schriftlicher in Textform (E-Mail, Brief) erfolgter Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
g) wenn beim Leasingnehmer Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Leasinggeber Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat, Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 7 von 16 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxx (CEO) Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxxxxx Xxxx XXXXX (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Stand: Januar 2023
14.2. h) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.
15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages Vertrags vor, kann XxxxxxMobility Concept
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer Kunde im Verzug ist, vorläufig sicherstellen herausverlangen, um dieses sicherzustellen und/oder dem Leasingnehmer Kunden die Nutzung des Fahrzeuges Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung zu untersagen; Allane Mobility Concept überlässt dem Leasingnehmer Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Leasingnehmer Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Leasingnehmer Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Leasingzahlungen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe zu verlangen. verlangen. Soweit der Leasingnehmer Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Verbraucher Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr [für Verbraucher] fünf Prozentpunkte, [für Unternehmer] neun Prozentpunkte, jeweils über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
15.3 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 geregelt.
15.4 Gibt der Kunde das Fahrzeug vor dem vereinbarten Vertragsende an Mobility Concept zurück, handelt es sich um eine vorzeitige Vertragsbeendigung bzw. ein vorzeitiges Vertragsende. Die Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bzw. einem vorzeitigen Vertragsende sind unter Ziffer 16 geregelt.
Appears in 1 contract
Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
14.1. Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx Mobility Concept berechtigt, den Leasingvertrag Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten Monatsraten ganz oder teilweise und mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, Raten in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag der Entrichtung der monatlichen Rate in Höhe von mindestens zwei Leasingraten eines Betrages in Verzug ist, der die monatliche Rate für zwei Monate erreicht,
cb) wenn der Leasingnehmer Kunde seine Zahlungen einstellt, ohne dazu berechtigt zu sein (z.B. aufgrund eines Zurückbehaltungsrechts), wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers Kunden herleitet, bei Tod des Leasingnehmers Kunden oder wenn der Leasingnehmer Kunde seinen Wohnsitz (oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz) – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
dc) wenn der Leasingnehmer Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Leasingvertrages Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren,
d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden,
e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder Totalschaden des Leasinggegenstandes, wegfallen,
f) wenn der Leasingnehmer Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages Vertrags verstößt und trotz schriftlicher in Textform (E-Mail, Brief) erfolgter Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
g) wenn beim Leasingnehmer Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Leasinggeber Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat, Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 7 von 16 Grxxxxxxxx Xxx 00 Xnternet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 82000 Xxxxxxxxxxx Xeschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxx (CEO) Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Phone +00 00 000000 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxx, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht
14.2. h) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.
15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages Vertrags vor, kann XxxxxxMobility Concept
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer Kunde im Verzug ist, vorläufig sicherstellen herausverlangen, um dieses sicherzustellen und/oder dem Leasingnehmer Kunden die Nutzung des Fahrzeuges Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung zu untersagen; Allane Mobility Concept überlässt dem Leasingnehmer Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Leasingnehmer Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Leasingnehmer Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Leasingzahlungen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe zu verlangen. verlangen. Soweit der Leasingnehmer Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Verbraucher Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr [für Verbraucher] fünf Prozentpunkte, [für Unternehmer] neun Prozentpunkte, jeweils über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
15.3 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 geregelt.
15.4 Gibt der Kunde das Fahrzeug vor dem vereinbarten Vertragsende an Mobility Concept zurück, handelt es sich um eine vorzeitige Vertragsbeendigung bzw. ein vorzeitiges Vertragsende. Die Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bzw. einem vorzeitigen Vertragsende sind unter Ziffer 16 geregelt.
Appears in 1 contract
Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
14.1. Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx Mobility Concept berechtigt, den Leasingvertrag Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten Monatsraten ganz oder teilweise und mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, Raten in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag der Entrichtung der monatlichen Rate in Höhe von mindestens zwei Leasingraten eines Betrages in Verzug ist, der die monatliche Rate für zwei Monate erreicht,
cb) wenn der Leasingnehmer Kunde seine Zahlungen einstellt, ohne dazu berechtigt zu sein (z.B. aufgrund eines Zurückbehaltungsrechts), wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers Kunden herleitet, bei Tod des Leasingnehmers Kunden oder wenn der Leasingnehmer Kunde seinen Wohnsitz (oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz) – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
dc) wenn der Leasingnehmer Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Leasingvertrages Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren,
d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden,
e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder Totalschaden des Leasinggegenstandes, wegfallen,
f) wenn der Leasingnehmer Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages Vertrags verstößt und trotz schriftlicher in Textform (E-Mail, Brief) erfolgter Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
g) wenn beim Leasingnehmer Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Leasinggeber Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat, Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 7 von 16 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx (CEO/CFO) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxxxxx Xxxxx (COO) SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Stand: Januar 2022
14.2. h) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.
15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages Vertrags vor, kann XxxxxxMobility Concept
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer Kunde im Verzug ist, vorläufig sicherstellen herausverlangen, um dieses sicherzustellen und/oder dem Leasingnehmer Kunden die Nutzung des Fahrzeuges Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung zu untersagen; Allane Mobility Concept überlässt dem Leasingnehmer Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Leasingnehmer Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Leasingnehmer Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Leasingzahlungen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe zu verlangen. verlangen. Soweit der Leasingnehmer Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Verbraucher Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr [für Verbraucher] fünf Prozentpunkte, [für Unternehmer] neun Prozentpunkte, jeweils über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
15.3 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 geregelt.
Appears in 1 contract
Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
14.1. 14.1 Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx Sixt berechtigt, den Leasingvertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, Leasingnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten ganz oder teilweise und dabei mit mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Leasingraten in Verzug ist,
c) wenn der Leasingnehmer seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers herleitet, bei Tod des Leasingnehmers oder wenn der Leasingnehmer seinen Wohnsitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
dc) wenn der Leasingnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Leasingvertrages oder die Konditionen des Leasingvertrages von Bedeutung waren,
e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden des Leasinggegenstandes, fd) wenn der Leasingnehmer gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages verstößt und trotz schriftlicher Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
ge) wenn beim Leasingnehmer oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch den Leasinggeber die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
14.2. 14.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages vor, kann XxxxxxSixt
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer im Verzug ist, vorläufig sicherstellen herausverlangen um dieses sicherzustellen und/oder dem Leasingnehmer die Nutzung des Fahrzeuges mit sofortiger Wirkung zu untersagen; Allane Sixt überlässt dem Leasingnehmer das Fahrzeug wieder, wenn der Leasingnehmer diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Leasingnehmer Sicherheitsleistung für die wesentlichen Leasingzahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe zu verlangen. Soweit der Leasingnehmer mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Verbraucher der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Nach der Erstmahnung erhält Sixt für jede weitere Mahnung oder Abmahnung vom Kunden eine pauschale Mahngebühr von max. 15,- Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 17,85 Euro). Dem Leasingnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder eine geringere Mahngebühr angefallen ist.
14.3 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer I. 15 geregelt.
Appears in 1 contract
Samples: Leasing Agreement
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
14.1. 14.1 Ein wichtiger Grund, der Xxxxxx Sixt berechtigt, den Leasingvertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere insbe- sondere vor,
a) wenn der Leasingnehmer, sofern er Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, Leasingnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Leasingraten ganz oder o- der teilweise und dabei mit mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Leasingvertrages von mehr als drei Jahren mit 5 % der Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtleasingraten in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Leasingnehmer, sofern er Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Leasingraten oder mit einem Teil der Leasingraten, der den Betrag einer monatlichen Leasingrate übersteigt, in Verzug ist oder der Leasingnehmer in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Leasingraten in Verzug ist,
c) wenn der Leasingnehmer seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung Ver- schlechterung der Vermögenslage des Leasingnehmers eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Leasingnehmers herleitet, bei Tod des Leasingnehmers Leasingneh- mers oder wenn der Leasingnehmer seinen Wohnsitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
dc) wenn der Leasingnehmer unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Lea- singvertrages oder die Konditionen des Leasingvertrages von Bedeutung waren,
e) bei Untergang, Verlust (Diebstahl) oder Totalschaden des Leasinggegenstandes, fd) wenn der Leasingnehmer gegen sonstige Bestimmungen des Vertrages verstößt und trotz schriftlicher Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt ab- gestellt hat,
ge) wenn beim Leasingnehmer oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer pflichtgemä- ßer Prüfung durch den Leasinggeber die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen er- scheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der der Leasinggeber nicht ausdrücklich ausdrück- lich zugestimmt hat.
14.2. 14.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages vor, kann XxxxxxSixt
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Leasingnehmer im Verzug ist, vorläufig sicherstellen herausverlangen um dieses sicherzustellen und/oder dem Leasingnehmer die Nutzung des Fahrzeuges mit sofortiger Wirkung zu untersagen; Allane Sixt überlässt dem Leasingnehmer Leasingneh- mer das Fahrzeug wieder, wenn der Leasingnehmer diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Leasingnehmer Sicherheitsleistung für die wesentlichen Leasingzahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe zu verlangen. Soweit der Leasingnehmer mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Verbraucher der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr fünf Prozent- punkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Nach der Erstmahnung erhält Sixt für jede weitere Mahnung oder Abmah- nung vom Kunden eine pauschale Mahngebühr von max. 15,- Euro zzgl. gesetzlicher Um- satzsteuer (damit derzeit brutto: 17,85 Euro). Dem Leasingnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder eine geringere Mahngebühr angefallen ist.
14.3 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 15 geregelt.
Appears in 1 contract
Samples: Leasing Agreement