VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund, der Mobility Concept berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor, a) wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten ganz oder mit einem nicht unerheblichen Teil der monatlichen Raten in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der monatlichen Rate in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die monatliche Rate für zwei Monate erreicht, b) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet, bei Tod des Kunden oder wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt, c) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren, d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden, e) wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder wegfallen, f) wenn der Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrags verstößt und trotz in Textform (E-Mail, Brief) erfolgter Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat, g) wenn beim Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat, h) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird. 15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Vertrags vor, kann Mobility Concept a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Kunde im Verzug ist, vorläufig herausverlangen, um dieses sicherzustellen und/oder dem Kunden die Nutzung des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagen; Mobility Concept überlässt dem Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder b) vom Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe verlangen. Soweit der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr neun Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Mobility Concept ist berechtigt, vom Kunden im Fall von Verzug eine Mahnpauschale von 40,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 47,60 Euro) zu verlangen. Diese wird auf den Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. 15.3 [Ziffer 15.3 entfällt in dieser Version der AGB] 15.4 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 geregelt.
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Samples: Leasing Agreement
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. .
15.1 Ein wichtiger Grund, der Mobility Concept berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten ganz oder teilweise und dabei mit einem nicht unerheblichen Teil mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Vertrags von mehr als drei Jahren mit 5 % der monatlichen Raten Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtraten in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, und Mobility Concept dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Entrichtung Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der monatlichen Rate in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der Frist die monatliche Rate für zwei Monate erreichtgesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet, bei Tod des Kunden oder wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
c) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren,
d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden,
e) , wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder wegfallen,
fe) wenn der Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrags verstößt und trotz in Textform (E-Mail, Brief) erfolgter schriftlicher Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
gf) wenn beim Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat,
hg) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.wird.
15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Vertrags vor, kann Mobility Concept
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Kunde im Verzug ist, vorläufig herausverlangen, herausverlangen um dieses sicherzustellen und/oder dem Kunden die Nutzung des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagen; Mobility Concept überlässt dem Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe verlangen. verlangen Soweit der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr neun fünf Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Nach der Erstmahnung erhält Mobility Concept ist berechtigt, für jede weitere Mahnung oder Abmahnung vom Kunden im Fall eine pauschale Mahngebühr von Verzug eine Mahnpauschale von 40,00 max. 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 47,60 17,85 Euro) zu verlangen). Diese wird auf den Schadensersatz angerechnetDem Kunden bleibt es unbenommen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet nachzuweisen, dass keine oder eine geringere Mahngebühr angefallen ist.
15.3 [Ziffer 15.3 entfällt in dieser Version der AGB]
15.4 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 geregelt.
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Samples: Leasing Agreement
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. 15.1 14.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund, der Mobility Concept berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten ganz oder teilweise und dabei mit einem nicht unerheblichen Teil mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Vertrags von mehr als drei Jahren mit 5 % der monatlichen Raten Gesamtsumme der für die Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtraten in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, und Mobility Concept dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Entrichtung Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der monatlichen Rate in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der Frist die monatliche Rate für zwei Monate erreichtgesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet, bei Tod des Kunden oder wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
c) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren,
d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden,
e) wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder wegfallen,
f) wenn der Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrags verstößt und trotz in Textform (Brief, Fax, E-Mail, Brief) erfolgter Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
ge) wenn beim Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat,.
h) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.
15.2 14.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Vertrags vor, kann Mobility Concept
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Kunde im Verzug ist, vorläufig herausverlangen, herausverlangen um dieses sicherzustellen und/oder dem Kunden die Nutzung des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagen; Mobility Concept überlässt dem Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe verlangen. Soweit der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr neun fünf Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Nach der Erstmahnung erhält Mobility Concept ist berechtigt, für jede weitere Mahnung oder Abmahnung vom Kunden im Fall eine pauschale Mahngebühr von Verzug eine Mahnpauschale von 40,00 max. 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 47,60 17,85 Euro) zu verlangen). Diese wird auf den Schadensersatz angerechnetDem Kunden bleibt es unbenommen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet nachzuweisen, dass keine oder eine geringere Mahngebühr angefallen ist.
15.3 [Ziffer 15.3 entfällt in dieser Version der AGB]
15.4 14.3 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 15 geregelt.
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Samples: Vario Finanzierungs Vertrag
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund, der Mobility Concept berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten ganz oder teilweise und dabei mit einem nicht unerheblichen Teil mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Vertrags von mehr als drei Jahren mit 5 % der monatlichen Raten Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtraten in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, und Mobility Concept dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Entrichtung Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der monatlichen Rate in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der Frist die monatliche Rate für zwei Monate erreichtgesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet, bei Tod des Kunden oder wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
c) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren,
d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden,
e) , wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder wegfallen,
fe) wenn der Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrags verstößt und trotz in Textform (Brief, Fax, E-Mail, Brief) erfolgter Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
gf) wenn beim Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat,.
hg) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.wird.
15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Vertrags vor, kann Mobility Concept
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Kunde im Verzug ist, vorläufig herausverlangen, herausverlangen um dieses sicherzustellen und/oder dem Kunden die Nutzung des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagen; Mobility Concept überlässt dem Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe verlangen. Soweit der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr neun Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Nach der Erstmahnung erhält Mobility Concept für jede weitere Mahnung oder Abmahnung vom Kunden eine pauschale Mahngebühr von max. 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 17,85 Euro). Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder eine geringere Mahngebühr angefallen ist. In jedem Fall ist Mobility Concept berechtigt, vom Kunden im Fall von Verzug eine Mahnpauschale Pauschale von 40,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 47,60 Euro) zu verlangen. Diese wird auf den Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
15.3 [Ziffer 15.3 entfällt in dieser Version der AGB]
15.4 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 geregelt.
Appears in 1 contract
Samples: Leasing Agreement
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund, der Mobility Concept berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten ganz oder teilweise und dabei mit einem nicht unerheblichen Teil mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Vertrags von mehr als drei Jahren mit 5 % der monatlichen Raten Gesamtsumme der für die Vertragslaufzeit vereinbarten Gesamtraten in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, und Mobility Concept dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Entrichtung Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der monatlichen Rate in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der Frist die monatliche Rate für zwei Monate erreichtgesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet, bei Tod des Kunden oder wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
c) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren,
d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden,
e) , wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder wegfallen,
fe) wenn der Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrags verstößt und trotz in Textform (E-Mail, Brief) erfolgter schriftlicher Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
gf) wenn beim Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat,
hg) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.wird.
15.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Vertrags vor, kann Mobility Concept
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Kunde im Verzug ist, vorläufig herausverlangen, herausverlangen um dieses sicherzustellen und/oder dem Kunden die Nutzung des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagen; Mobility Concept überlässt dem Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe verlangen. Soweit der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr neun fünf Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Nach der Erstmahnung erhält Mobility Concept ist berechtigt, für jede weitere Mahnung oder Abmahnung vom Kunden im Fall eine pauschale Mahngebühr von Verzug eine Mahnpauschale von 40,00 max. 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 47,60 17,85 Euro) zu verlangen). Diese wird auf den Schadensersatz angerechnetDem Kunden bleibt es unbenommen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet nachzuweisen, dass keine oder eine geringere Mahngebühr angefallen ist.
15.3 [Ziffer 15.3 entfällt in dieser Version der AGB]
15.4 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 geregelt.
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Samples: Vario Finanzierungs Vertrag
VERTRAGSVERLETZUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG, KÜNDIGUNG. 15.1 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. .
14.1 Ein wichtiger Grund, der Mobility Concept berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, liegt insbesondere vor,
a) wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten ganz oder teilweise und dabei mit einem nicht unerheblichen Teil mindestens 10 % bzw. bei einer Laufzeit des Vertrags von mehr als drei Jahren mit 5 % der monatlichen Raten Gesamtsumme der für die Leasingzeit vereinbarten Gesamtraten in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, und Mobility Concept dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Bezahlung des rückständigen Betrages mit der Entrichtung Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der monatlichen Rate in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der Frist die monatliche Rate für zwei Monate erreichtgesamte Restschuld verlangen werde,
b) wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn nachweisbar eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eingetreten ist, aus der sich eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit des Kunden herleitet, bei Tod des Kunden oder wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder bei juristischen Personen, den Geschäftssitz – auch nur vorübergehend – außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegt,
c) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für den Abschluss des Vertrags oder die Konditionen des Vertrags von Bedeutung waren,
d) wenn der Kunde falsche Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Mobility Concept in erheblichem Umfang zu gefährden,
e) wenn vereinbarte Sicherheiten nicht gestellt werden oder wegfallen,
fc) wenn der Kunde gegen sonstige Bestimmungen des Vertrags verstößt und trotz in Textform (E-Mail, Brief) erfolgter schriftlicher Aufforderung die Verstöße bzw. deren Folgen nicht innerhalb einer Woche abgestellt hat,
gd) wenn beim Kunden oder Bürgen sonstige Umstände eintreten, die nach pflichtgemäßer Prüfung durch Mobility Concept die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet erscheinen lassen, insbesondere bei Untervermietung, der Mobility Concept nicht ausdrücklich zugestimmt hat,. Mobility Concept GmbH, Xxxxxxxxxx Xxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx Stand 08/2019
h) wenn die Verpflichtung zur Versicherung des Fahrzeuges entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen nicht erfüllt wird.
15.2 14.2 Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung des Vertrags vor, kann Mobility Concept
a) das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Forderungen, mit denen der Kunde im Verzug ist, vorläufig herausverlangen, herausverlangen um dieses sicherzustellen und/oder dem Kunden die Nutzung des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagen; Mobility Concept überlässt dem Kunden das Fahrzeug wieder, wenn der Kunde diese Forderungen beglichen hat; oder
b) vom Kunden Sicherheitsleistung für die wesentlichen Vertragszahlungen und/oder sonstigen Forderungen in angemessener Höhe verlangen. verlangen Soweit der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, hat er den geschuldeten Betrag zu verzinsen. Für verspätete Zahlungen wird dem Kunden der gesetzliche Zinssatz für Verzugszahlungen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt derzeit für das Jahr neun fünf Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Nach der Erstmahnung erhält Mobility Concept ist berechtigt, für jede weitere Mahnung oder Abmahnung vom Kunden im Fall eine pauschale Mahngebühr von Verzug eine Mahnpauschale von 40,00 max. 15,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: 47,60 17,85 Euro) zu verlangen). Diese wird auf den Schadensersatz angerechnetDem Kunden bleibt es unbenommen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet nachzuweisen, dass keine oder eine geringere Mahngebühr angefallen ist.
15.3 [Ziffer 15.3 entfällt in dieser Version der AGB]
15.4 14.3 Die Folgen einer Kündigung sind unter Ziffer 16 15 geregelt.
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