Vertrauliche Informationen von Apple Musterklauseln

Vertrauliche Informationen von Apple. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Vorabversionen der Apple-Software und Apple- Dienste (einschließlich der Vorabdokumentation), Vorabversionen der Apple-Hardware und alle hierin enthaltenen Bestimmungen, die Vorabfunktionen der Apple-Software oder Apple-Dienste offenlegen, als „Vertrauliche Informationen von Apple“ gelten. Dies setzt voraus, dass nach der kommerziellen Freigabe der Apple-Software oder -Dienste die Bestimmungen, die Vorabfunktionen der Apple-Software oder der Dienste offenlegen, nicht mehr vertraulich sind. Ungeachtet des Vorstehenden gilt Folgendes nicht als vertrauliche Informationen von Apple: (i) Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein und rechtmäßig ohne Verschulden oder Verstoß Ihrerseits zur Verfügung stehen, (ii) Informationen, die Apple der Öffentlichkeit im Allgemeinen zur Verfügung stellt, (iii) Informationen, die von Ihnen unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen von Apple entwickelt wurden, (iv) Informationen, die zu Recht von einem Dritten erhalten wurden, der das Recht hatte, sie ohne Einschränkung an Sie zu übertragen oder weiterzugeben, oder (v) FOSS, die in der Apple-Software enthalten ist und von Lizenzbedingungen begleitet wird, die keine Vertraulichkeitsverpflichtungen für die Verwendung oder Offenlegung solcher FOSS auferlegen. Darüber hinaus erklärt sich Apple damit einverstanden, dass Sie in Bezug auf technische Informationen zu Apple-Software und - Diensten, die von Apple auf der WWDC (Worldwide Developers Conference) veröffentlicht wurden, nicht an die vorstehenden Vertraulichkeitsbestimmungen gebunden sind, mit der Ausnahme, dass Sie keine Screenshots veröffentlichen dürfen, keine öffentlichen Bewertungen schreiben und keine Vorabversionen von Apple-Software, Apple-Diensten oder -Hardware weiterverbreiten dürfen.
Vertrauliche Informationen von Apple. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Vorabversionen der Apple-Software und Apple- Dienste (einschließlich der Vorabdokumentation), Vorabversionen der Apple-Hardware, das FPS- Bereitstellungspaket und die hierin enthaltenen Bestimmungen, die Vorabfunktionen offenlegen, als „Vertrauliche Informationen von Apple“ gelten. Dies setzt voraus, dass nach der kommerziellen Freigabe der Apple-Software die Bestimmungen, die Vorabfunktionen der Apple-Software oder der Dienste offenlegen, nicht mehr vertraulich sind. Ungeachtet des Vorstehenden gilt Folgendes nicht als vertrauliche Information von Apple: (i) Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein und rechtmäßig ohne Verschulden oder Verstoß gegen Ihre Informationen zur Verfügung stehen, (ii) Informationen, die Apple im Allgemeinen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen,
Vertrauliche Informationen von Apple. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Vorabversionen der Apple-Software und Apple- Dienste (einschließlich der Vorabdokumentation), Vorabversionen der Apple-Hardware und das FPS-Bereitstellungspaket als „Vertrauliche Informationen von Apple“ gelten. Dies setzt voraus, dass nach der kommerziellen Freigabe der Apple-Software die Bestimmungen, die Vorabfunktionen der Apple-Software oder der Dienste offenlegen, nicht mehr vertraulich sind. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen die vertraulichen Informationen von Apple nicht:

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.