Vertrauliche Informationen von Apple Musterklauseln

Vertrauliche Informationen von Apple. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Vorabversionen der Apple-Software und Apple- Dienste (einschließlich der Vorabdokumentation), Vorabversionen der Apple-Hardware und das FPS-Bereitstellungspaket als „Vertrauliche Informationen von Apple“ gelten. Dies setzt voraus, dass nach der kommerziellen Freigabe der Apple-Software die Bestimmungen, die Vorabfunktionen der Apple-Software oder der Dienste offenlegen, nicht mehr vertraulich sind. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen die vertraulichen Informationen von Apple nicht: (i) Informationen, die der Öffentlichkeit ohne Ihr Verschulden oder Ihre Verletzung allgemein und rechtmäßig zur Verfügung stehen, (ii) Informationen, die der Öffentlichkeit von Apple allgemein zur Verfügung gestellt werden, (iii) Informationen, die von Ihnen unabhängig und ohne Verwendung von vertraulichen Informationen von Apple entwickelt wurden, (iv) Informationen, die rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der das Recht hatte, sie uneingeschränkt an Sie zu übertragen oder offenzulegen, oder (v) jegliche FOSS, die in der Apple-Software enthalten ist und von Lizenzbedingungen begleitet wird, die keine Vertraulichkeitsverpflichtungen für die Verwendung oder Offenlegung dieser FOSS auferlegen. Darüber hinaus erklärt sich Apple damit einverstanden, dass Sie in Bezug auf technische Informationen zu Apple-Software und -Diensten, die von Apple auf der WWDC (Worldwide Developers Conference) veröffentlicht wurden, nicht an die vorstehenden Vertraulichkeitsbestimmungen gebunden sind, mit der Ausnahme, dass Sie keine Screenshots veröffentlichen dürfen, keine öffentlichen Bewertungen schreiben und keine Vorabversionen von Apple-Software, Apple-Diensten oder -Hardware weiterverbreiten dürfen.
Vertrauliche Informationen von Apple. Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle Vorabversionen der Apple-Software und Apple- Dienste (einschließlich der Vorabdokumentation), Vorabversionen der Apple-Hardware, das FPS- Bereitstellungspaket und die hierin enthaltenen Bestimmungen, die Vorabfunktionen offenlegen, als „Vertrauliche Informationen von Apple“ gelten. Dies setzt voraus, dass nach der kommerziellen Freigabe der Apple-Software die Bestimmungen, die Vorabfunktionen der Apple-Software oder der Dienste offenlegen, nicht mehr vertraulich sind. Ungeachtet des Vorstehenden gilt Folgendes nicht als vertrauliche Information von Apple: (i) Informationen, die der Öffentlichkeit allgemein und rechtmäßig ohne Verschulden oder Verstoß gegen Ihre Informationen zur Verfügung stehen, (ii) Informationen, die Apple im Allgemeinen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen,

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  • Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).