Technische Informationen Musterklauseln

Technische Informationen. 1. Nach Artikel IV Absatz 10 des Vertrags setzt jeder Vertragsstaat alle anderen Vertragsstaaten über die in diesem Abschnitt aufgeführten technischen Informationen in Kenntnis, die für jeden Sensor Anwendung finden, der an dem von diesem Vertragsstaat nach Artikel V des Vertrags benannten Beobachtungsluftfahrzeug angebracht ist.
Technische Informationen. Vulcan hat eine endgültige Machbarkeitsstudie und eine Überbrückungsstudie für Phase 1 seines Zero Carbon Lithium -Projekts ("Projekt") durchgeführt, deren Ergebnisse der ASX in der Ankündigung "Zero Carbon Lithium Project Phase 1 DFS Results" vom 13. Februar 2023 ("DFS-Ankündigung") und der Ankündigung der Überbrückungsstudie vom 16. November 2023 ("Überbrückungsstudie") bekannt gegeben wurden. Diese Präsentation kann bestimmte Informationen im Zusammenhang mit der DFS und der Bridging-Studie enthalten. Die DFS und die Überbrückungsstudie basieren auf den wesentlichen Annahmen und Parametern, die in den jeweiligen Ankündigungen beschrieben sind. Obwohl Xxxxxx der Ansicht ist, dass alle wesentlichen Annahmen auf vernünftigen Gründen beruhen, gibt es keine Gewissheit, dass sie sich als richtig erweisen oder dass die in der Bridging-Studie angegebene Bandbreite an Ergebnissen erreicht wird. Diese Präsentation kann auch bestimmte Informationen in Bezug auf Phase 2 des Projekts enthalten. Vulcan hat noch keine endgültige Machbarkeitsstudie für Phase 2 des Projekts durchgeführt.
Technische Informationen. Vulcan hat eine endgültige Machbarkeitsstudie für die Phase 1 seines Zero Carbon Lithium -Projekts ("Projekt") durchgeführt, deren Ergebnisse der ASX in der Bekanntmachung "Zero Carbon Lithium Project Phase 1 DFS Results" vom 13. Februar 2023 ("DFS-Ankündigung") bekannt gegeben wurden, und außerdem die Bekanntmachung der Überbrückungsstudie vom 16. November 2023 ("Überbrückungsstudienbekanntmachung") veröffentlicht. Dieses Dokument kann bestimmte Informationen im Zusammenhang mit der DFS und der Bridging-Studie enthalten. Die DFS und die Überbrückungsstudie beruhen auf den wesentlichen Annahmen und Parametern, die in den jeweiligen Ankündigungen beschrieben sind. Obwohl Vulcan der Ansicht ist, dass alle wesentlichen Annahmen in der Bridging-Studie auf vernünftigen Gründen beruhen, gibt es keine Gewissheit, dass sie sich als richtig erweisen oder dass die in der Bridging-Studie angegebene Bandbreite an Ergebnissen erreicht wird. Diese Präsentation verwendet die Ergebnisse der DFS und der Bridging- Studie als Grundlage für die Aktualisierung der Mineralressourcen und Erzreserven, die gemäß dem australischen Code für die Berichterstattung über Explorationsergebnisse, Mineralressourcen und Erzreserven (JORC-Code), Ausgabe 2012, geschätzt werden. Diese Präsentation kann auch bestimmte Informationen in Bezug auf Phase 2 des Projekts enthalten. Vulcan hat noch keine endgültige Machbarkeitsstudie für Phase 2 des Projekts durchgeführt. Finanzielle Strategie. Um die in der vorläufigen Machbarkeitsstudie und der Überbrückungsstudie angegebenen Ergebnisse zu erzielen, werden zusätzliche Finanzmittel erforderlich sein. Investoren sollten beachten, dass es keine Gewissheit gibt, dass Vulcan in der Lage sein wird, den erforderlichen Betrag an Finanzmitteln aufzubringen. Es ist auch möglich, dass eine solche Finanzierung nur zu Bedingungen verfügbar ist, die den Wert der bestehenden Aktien von Vulcan verwässern oder anderweitig beeinträchtigen. Es ist auch möglich, dass Vulcan andere Finanzierungsstrategien verfolgt, wie etwa einen Teilverkauf oder ein Joint Venture des Projekts. Sollte dies der Fall sein, könnte dies die anteilige Beteiligung von Vulcan an dem Projekt erheblich reduzieren. Kenntnisnahme und Zustimmung. Durch die Teilnahme an einer Investorenpräsentation oder einem Briefing oder durch die Annahme, den Zugang oder die Durchsicht dieser Präsentation erkennen Sie die in diesem Abschnitt "Haftungsausschluss" der Präsentation dargelegten Bedingungen an und sti...
Technische Informationen. 1. Für das Auskunftsblatt ist das Formblatt zu benutzen, dessen Muster in diesem Anhang wiedergegeben ist; es ist in einer oder mehreren der Sprachen zu drucken, in denen das Abkommen verfasst ist, und muss den Rechtsvorschriften des Ausfuhrstaates entsprechen. Die Auskunftsblätter sind in einer dieser Sprachen auszufüllen; werden sie handschriftlich ausgefüllt, so muss dies mit Tinte in Druckschrift erfolgen. Sie tragen zur Kennzeichnung eine Seriennummer, die auch eingedruckt sein kann.
Technische Informationen. Der Identitätsvermittler wird dem Diensteanbieter die technischen Informationen zur Verfügung stellen, die für die Teilnahme an VIDIS notwendig sind; die Informationen sind von dem Diensteanbieter abzurufen.
Technische Informationen. Wertangaben bei technischen Informationen sind als Mittelwerte zu verstehen, es sei denn anderes ist ausdrücklich angeführt. Dem Verkäufer bleiben solche Abweichungen vorbehalten, wie sie trotz üblicher Sorgfalt bei der Herstellung der Ware oder bei Bestimmung der Werte unmöglich, oder nur schwer zu vermeiden sind. Beratungen von Seiten des Verkäufers, in Hinblick auf die technische Anwendung der Erzeugnisse, erfolgen aufgrund der Forschung und Erfahrung des Verkäufers und sind unverbindlich. Alle Angaben und Informationen über Eignung und Anwendung sind richtungweisend und stellen den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen frei. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Produkte ist der Käufer verantwortlich.
Technische Informationen. 13.1. Vom Verkäufer preisgegebene Informationen. Der Verkäufer erstellt, wartet, aktualisiert und liefert dem Käufer in Übereinstimmung mit den Entwürfen und mathematischen Datenstandards des Käufers alle technischen Informationen über die Waren und ihre Herstellung, einschließlich Zeichnungen, die der Käufer im Zusammenhang mit der Benutzung der Waren in angemessener Weise benötigt oder anfordert, einschließlich der technischen Validierung und Qualifizierung der Waren für Kraftfahrzeug-Produktion und andere Anwendungen sowie Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Diese technischen Informationen unterliegen keinerlei Verwendungs - oder Weitergabebeschränkungen.