Verwendete Formelzeichen und Indizes Musterklauseln

Verwendete Formelzeichen und Indizes. Die unter 4.2.1 und 4.2.2 verwendeten Formelzeichen und Indizes bedeuten: GP jeweils gültiger Grundpreis in €/(kW*a) GP0 Basis-Grundpreis in Höhe von 24,76 €/(kW*a) bzw. 49,41 €/(kW*a) AP jeweils gültiger Arbeitspreis in ct/kWh AP0 Basis-Arbeitspreis in Höhe von 6,05 ct/kWh Lt Der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index der Tarifverdienste und Arbeitszeiten (Verdienste und Arbeitskosten), Lange Reihen, Index der tariflichen Monatsverdienste ohne Sonderzahlungen nach Quartalen und ausgewählten Wirtschaftszweigen, Neue Länder (3.3.1), (2015 = 100), D/35 Energieversorgung. Maßgeblich für eine Preisänderung ist der Mittelwert aus den 4 Quartalswerten (4. Quartal des vorletzten abgeschlossenen Kalenderjahres bis 3. Quartal des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres vor dem Termin einer Preisänderung).
Verwendete Formelzeichen und Indizes. Die unter 1.2.1 und 1.2.2 verwendeten Formel- zeichen und Indizes bedeuten: GP jeweils gültiger Grundpreis GP0 Basis-Grundpreis in Höhe von 48,00 €/(kW·a) bzw. 59,98 €/(kW·a) AP jeweils gültiger Arbeitspreis AP0 Basis-Arbeitspreis in Höhe von 4,970 ct/kWh ZP jeweils gültiger CO2-Zertifikatspreis
Verwendete Formelzeichen und Indizes. Die unter 1.3.1 bis 1.3.2 verwendeten Formel- zeichen und Indizes bedeuten: GP jeweils gültiger Grundpreis GP0 Basis-Grundpreis in Höhe von 46,00 €/(kW·a) bzw. 59,98 €/(kW·a) AP jeweils gültiger Arbeitspreis AP0 Basis-Arbeitspreis in Höhe von 4,97 ct/kWh vorjahres sowie Januar, Februar, Xxxx, April, Mai, Juni, Juli, August, September des Vorjahres. Sollte an den genannten Tagen kein Börsenhandel stattfinden oder kein Abrechnungspreis benannt werden, so wird in der Preisbildung der nächste auf diesen Tag folgende Abrechnungspreis berücksichtigt. Sollte das bezeichnete Produkt nicht mehr an der Energiehandelsbörse gehandelt werden, vereinbaren die Partner einver- nehmlich einen Ersatzreferenzwert zur Preisbildung heranzuziehen. GAo Basiswert des Gasindex ist 18,635 €/MWh (Durchschnittswert der Abrechnungs- preise - Settlementpreise - für 2017 und 2018 vom Stichtag 20. Oktober 2015). WÄ Als Wärmeindex gilt der Durchschnitts- index der Monatswerte Oktober des Vor- vorjahres bis September des Vorjahres des Wärmeindex des Statistischen Bundesam- tes, Fachserie 17 Reihe 7 - Verbraucher- preisindizes für Deutschland - Monats- bericht -, 1. Verbraucherpreisindex für Deutschland, 1.1 Gliederung nach dem Verwendungszweck, Nr. 0455, Zentral- heizung, Fernwärme u.a. WÄ0 Basiswert des Wärmeindex ist der Durch- schnitt der Monatswerte des Jahres 2018. EBenchmark ist der gesetzlich festgelegte Vergleichs- wert für CO2-Emissionen aus der Erzeu- gung von Wärme (Wärmebenchmark) von 224,28 g CO2/kWhth.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.