Verwendung der Mittel. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Er- haltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfel- dern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen.
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Samples: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung, Zielvereinbarung
Verwendung der Mittel. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Er- haltung Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfel- dern Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen.
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Samples: Zielvereinbarung, Zielvereinbarung
Verwendung der Mittel. Die Hochschule Universität kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Er- haltung Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfel- dern Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden ent- scheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen.
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Samples: Zielvereinbarung
Verwendung der Mittel. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Er- haltung Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfel- dern Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher StudienanfängerStudienanfängerinnen und Studienanfängern) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen Maß- nahmen treffen.
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Samples: Zielvereinbarung
Verwendung der Mittel. Die Hochschule Universität kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Er- haltung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfel- dern Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung Ver- wendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen.
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Verwendung der Mittel. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Er- haltung Erhaltung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfel- dern Studien- feldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen.
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Samples: Zielvereinbarung
Verwendung der Mittel. Die Hochschule kann nach eigenem Ermessen im Rahmen der Zweckbindung (Er- haltung Erhal- tung der bisher aufgebauten Studienplatzkapazitäten in bestimmten Studienfel- dern Studienfeldern und Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger) über die Verwendung der Mittel entscheiden und die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen treffen.
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