Common use of Verwendungsmöglichkeiten zu Zahlungsverkehrszwecken Clause in Contracts

Verwendungsmöglichkeiten zu Zahlungsverkehrszwecken. Die von der Bank ausgegebene VISA Card kann der Karteninhaber im Inland und als weitere Dienstleistung auch im Ausland im Rah- men des VISA-Verbundes einsetzen: bei Vertragsunternehmen und darüber hinaus als weitere Dienstleistung zum Abheben von Bar- geld an Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten, dort zusätzlich gegen Vorlage eines Ausweispapiers (Bargeldservice). Die Vertragsunternehmen sowie die Kreditinstitute und die Geldau- tomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanz- symbolen zu erkennen, die auf der VISA Card zu sehen sind. Soweit mit der VISA Card zusätzliche Leistungen (z.B. Hilfe in Notfällen, Ver- sicherungen) verbunden sind, richtet sich dies nach den insoweit gel- tenden besonderen Regeln.

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