Verwertung des ALLGEMEINEN CLEARING-FONDS. [...] „Gesicherte Ansprüche in Bezug auf den Allgemeinen Clearing-Fonds“ sind alle Ansprüche der Eurex Clearing AG auf Zahlung von Beträgen, die notwendig sind, um die Verluste und die finanziellen Folgen einer BEENDIGUNG bezüglich aller LIQUIDATIONSGRUPPEN und/oder BEENDETEN TRANSAKTIONEN (wie in Ziffer 7.5 definiert) im Anwendungsbereich des ALLGEMEINEN CLEARING-FONDS und insbesondere den oder die [...] ausstehenden DIFFERENZANSPRÜCHE (wie in Ziffer 8.43.2 der GRUND-CLEARINGMODELL- BESTIMMUNGEN, Ziffer 8.3.2 der INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN und Ziffer 8.3.2 der NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN definiert) der Eurex Clearing AG gegen das BETROFFENE CLEARING-MITGLIED auszugleichen (jeder solche ausstehende DIFFERENZANSPRUCH wird als „AUSSTEHENDER DIFFERENZANSPRUCH“ und gemeinsam als die „AUSSTEHENDEN DIFFERENZANSPRÜCHE“ bezeichnet). Ein „VERWERTUNGSEREIGNIS“ tritt ein, wenn nach einer BEENDIGUNG die Bestimmungen (insbesondere Ziffer 7) in den GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN (dort insbesondere Ziffer 8), den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN (dort insbesondere Unterabschnitt A Ziffer 7 oder Unterabschnitt C Ziffer 6) oder den NET OMNIBUS- CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN (dort insbesondere Ziffer 8) betreffend die Folgen eines BEENDIGUNGSTAGES angewendet wurden.
Verwertung des ALLGEMEINEN CLEARING-FONDS