Gesicherte Ansprüche Musterklauseln

Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der USB mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Anleger zustehen. Hat der Anleger gegenüber der USB eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Anlegers der USB übernommen, so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld.
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der ebase gegen den Kunden aus der bankmäßigen Geschäfts- verbindung zustehen. Hat der Kunde gegenüber der ebase eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der ebase übernommen (z. B. als Bür- ge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von der Bank selbst ausgegebenen Aktien (eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die Bank im Ausland für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die von der Bank selbst ausgegebenen eigenen Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank. Unterliegen dem Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen. Die Bank erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum. An diskontierten Wechseln erwirbt die Bank im Zeitpunkt des Wechselankaufs uneingeschränktes Eigentum; belastet sie diskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das Sicherungseigentum an diesen Wechseln.
Gesicherte Ansprüche. Das Sonderpfandrecht an einem Wertpapier dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus und im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Wertpapiers gegen den Kunden zustehen, insbesondere ihrer Aufwendungsersatzansprüche aus dem Kommissions- geschäft bzw. ihrer Kaufpreisansprüche aus dem Festpreisgeschäft einschließlich hierauf entfallender Gebühren, Spesen und Steuern.
Gesicherte Ansprüche. Das AGB-Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das AGB- Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Gesicherte Ansprüche. Der Zweck der tatsächlich gelieferten Margin in Form von Geld besteht ebenso wie (vorbehaltlich der Einschränkungen gemäß Ziffer 6.6) der Sicherungszweck der an die Eurex Clearing AG gemäß Ziffer 4.3.2 bestellten Pfandrechte in der Besicherung der folgenden Ansprüche der Eurex Clearing AG (die „Gesicherten Ansprüche“):
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und beding- ten Ansprüche, die der S Broker AG & Co. KG mit ihren sämtlichen in- und aus- ländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung ge- gen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der S Broker AG & Co. KG eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der S Broker AG & Co. KG übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Raisin Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Raisin Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Raisin Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Gesicherte Ansprüche. 6.3.3.2 Der Zweck der tatsächlich gelieferten Margin in Form von Geld (mit Ausnahme tatsächlich gelieferter Margin in Form von Geld, die auf einem Internen ICM SK-Margin-Konto, das Teil eines ICM SK CASS-Kundenkontos (wie in Ziffer 14 definiert) ist, verbucht wurde) besteht ebenso wie (vorbehaltlich der Einschränkungen gemäß Ziffer 11.5) der Sicherungszweck der an die Eurex Clearing AG gemäß Ziffer 6.3.2 bestellten Pfandrechte in Bezug auf Wertpapiere, die einem ICM SK-Pfanddepot gutgeschrieben wurden, in der Besicherung (A) aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus etwaigen ICM SK- Transaktionen und etwaiger anderer gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Eurex Clearing AG gegen das Clearing-Mitglied aus allen ICM SK-Grundlagenvereinbarungen des Clearing-Mitglieds, einschließlich aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Eurex Clearing AG gegen das Ersatz-Clearing-Mitglied in Bezug auf ICM SK- Transaktionen gemäß dieser ICM SK-Grundlagenvereinbarung, die auf dieses Ersatz- Clearing-Mitglied gemäß Ziffer 10 übertragen worden sind, sowie (B) ein etwaiger Differenzanspruch in Bezug auf eine ICM SK-Grundlagenvereinbarung (ein „Gesicherter ICM SK-Differenzanspruch“ und gemeinsam mit den Ansprüchen gemäß (A) die „Gesicherten ICM SK-Ansprüche“).