Gesicherte Ansprüche Musterklauseln

Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und be- dingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländi- schen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (z.B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der USB mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Anleger zustehen. Hat der Anleger gegenüber der USB eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Anlegers der USB übernommen, so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld.
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der ebase gegen den Kunden aus der bankmäßigen Geschäfts- verbindung zustehen. Hat der Kunde gegenüber der ebase eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der ebase übernommen (z. B. als Bür- ge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von der Bank selbst ausgegebenen Aktien (eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die Bank im Ausland für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die von der Bank selbst ausgegebenen eigenen Genussrechte/Genussscheine und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank. Unterliegen dem Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen. Die Bank erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum. An diskontierten Wechseln erwirbt die Bank im Zeitpunkt des Wechselankaufs uneingeschränktes Eigentum; belastet sie diskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das Sicherungseigentum an diesen Wechseln.
Gesicherte Ansprüche. Der Zweck der tatsächlich gelieferten Margin in Form von Geld besteht ebenso wie (vorbehaltlich der Einschränkungen gemäß Ziffer 6.6) der Sicherungszweck der an die Eurex Clearing AG gemäß Ziffer 4.3.2 bestellten Pfandrechte in der Besicherung der folgenden Ansprüche der Eurex Clearing AG (die „Gesicherten Ansprüche“): (1) Falls die Wertbasierte Zuordnung die Anwendbare Zuordnungsmethode ist, umfassen die durch die Proprietary Margin und die Omnibus Margin Gesicherten Ansprüche: (i) alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus allen Eigentransaktionen, etwaige Differenzansprüche sowie etwaige andere gegenwärtige und zukünftige Ansprüche der Eurex Clearing AG gegen das Clearing-Mitglied aus der Proprietary-Grundlagenvereinbarung (die „Gesicherten Proprietary Ansprüche“), und (ii) alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus etwaigen Omnibus- Transaktionen, etwaige Differenzansprüche (ein „Gesicherter Omnibus Differenzanspruch“) sowie etwaige andere gegenwärtige und zukünftige Ansprüche der Eurex Clearing AG gegen das Clearing-Mitglied aus einer Omnibus-Grundlagenvereinbarung, einschließlich aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Eurex Clearing AG gegen das Ersatz-Clearing- Mitglied in Bezug auf Omnibus-Transaktionen, die auf dieses Ersatz-Clearing- Mitglied gemäß Unterabschnitt C Ziffer 8 übertragen worden sind (die „Gesicherten Omnibus Ansprüche“), und (iii) (A) alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Eurex Clearing AG gegen das Clearing-Mitglied aus etwaigen Grundlagenvereinbarungen gemäß den Individual-Clearingmodell-Bestimmungen, die auf einer Segregierte Margin- Unterdeckung in Bezug auf diese Grundlagenvereinbarungen beruhen, sowie
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Raisin Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Raisin Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Raisin Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Gesicherte Ansprüche. Das Sonderpfandrecht an einem Wertpapier dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus und im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Wertpapiers gegen den Kunden zustehen, insbesondere ihrer Aufwendungsersatzansprüche aus dem Kommissions- geschäft bzw. ihrer Kaufpreisansprüche aus dem Festpreisgeschäft einschließlich hierauf entfallender Gebühren, Spesen und Steuern.
Gesicherte Ansprüche. Das AGB-Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das AGB- Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und beding- ten Ansprüche, die der S Broker AG & Co. KG mit ihren sämtlichen in- und aus- ländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung ge- gen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der S Broker AG & Co. KG eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der S Broker AG & Co. KG übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
Gesicherte Ansprüche. Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche der BayernLB gegen den Kunden, die sie im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erwirbt. Ansprüche gegen Xxxxxx aus von diesen für Dritte übernommenen Bürgschaften werden erst ab deren Fälligkeit gesichert.