Konstruktion und Interpretation Musterklauseln

Konstruktion und Interpretation. 7.1.1 Diese Ziffer 7 enthält die allgemeinen Bestimmungen, die für eine Beendigung gemäß den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, den Individual-Clearingmodell-Bestimmungen , den Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen oder in Bezug auf ein OTC-IRS-FCM- Clearing-Mitglied und eine Clearing-Vereinbarung in der als Anhang 10 9 beigefügten Form, deren Partei dieses OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied ist, den US-Clearingmodell- Bestimmungen oder, im Falle eines als Clearing-Agent hinsichtlich der Basis-Clearing- Mitglied-Clearing-Vereinbarung handelnden Clearing-Mitglieds, den Basis-Clearing- Mitglied-Bestimmungen gelten. 7.1.2 Im Falle der Anwendbarkeit der Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, gelten Verweise in dieser Ziffer 7 auf „Transaktionen“, „Margin“, „Variation Margin“ oder (i) im Zusammenhang mit der Elementary Proprietary- Grundlagenvereinbarung jeweils als Verweise auf die Begriffe „Eigentransaktionen“, „Elementary Proprietary Margin“, „Elementary Proprietary Variation Margin“ und „Elementary Proprietary-Grundlagenvereinbarung“ und (ii) im Zusammenhang mit der Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarung jeweils als Verweise auf die Begriffe „Elementary Omnibus-Transaktionen“, „Elementary Omnibus Margin“, „Elementary Omnibus Variation Margin“ und „Elementary Omnibus-Grundlagenvereinbarung“, wie in den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen definiert. […] Im Falle der Anwendbarkeit der Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen gelten Verweise in dieser Ziffer 7 auf „Transaktionen“, „Margin“ oder „Variation Margin“ jeweils als Verweise auf die Begriffe „Net Omnibus Transaktion“, „Net Omnibus Margin“ oder „Net Omnibus Variation Margin“, wie in den Net Omnibus-Clearingmodell- Bestimmungen definiert.
Konstruktion und Interpretation. 7.1.1 Diese Ziffer 7 enthält die allgemeinen Bestimmungen, die für eine Beendigung gemäß den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, den Individual-Clearingmodell- Bestimmungen, den ICM für Spezifizierte Kunden-Bestimmungen oder in Bezug auf ein OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und eine Clearing-Vereinbarung in der als Anhang 9 beigefügten Form, deren Partei dieses OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied ist, den US- Clearingmodell-Bestimmungen oder, im Falle eines als Clearing-Agent hinsichtlich der Basis-Clearing-Mitglied-Clearing-Vereinbarung handelnden Clearing-Mitglieds, den Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen gelten. […]
Konstruktion und Interpretation. 7.1.1 Diese Ziffer 7 enthält die allgemeinen Bestimmungen, die für eine BEENDIGUNG gemäß den GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN und den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN gelten. 7.1.2 Im Falle der Anwendbarkeit der INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN, gelten Verweise in dieser Ziffer 7 auf „TRANSAKTIONEN“, „MARGIN“, „VARIATION MARGIN“ oder „GRUNDLAGENVEREINBARUNGEN“ jeweils als Verweise auf die Begriffe „EINBEZOGENE TRANSAKTIONEN“, „SEGREGIERTE MARGIN“, „SEGREGIERTE VARIATION MARGIN“ und „KORRESPONDIERENDE GRUNDLAGENVEREINBARUNGEN“, wie in den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN definiert. 7.1.3 Verweise auf „Rücklieferungsansprüche“ in dieser Ziffer 7 sind Verweise auf Rücklieferungsansprüche aus einer Grundlagenvereinbarung entsprechend den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen bzw. den Individual-Clearingmodell-Bestimmungen, soweit anwendbar, und schließen Rücklieferungsansprüche aus anderen Grundlagenvereinbarungen gemäß den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen bzw. den Individual-Clearingmodell-Bestimmungen aus.
Konstruktion und Interpretation. 7.1.1 Diese Ziffer 7 enthält die allgemeinen Bestimmungen, die für eine BEENDIGUNG gemäß den GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN und, den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL- BESTIMMUNGEN und den NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN gelten. 7.1.2 […] 7.1.3 Im Falle der Anwendbarkeit der NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN gelten Verweise in dieser Ziffer 7 auf „TRANSAKTIONEN“, „MARGIN“ oder „VARIATION MARGIN“ jeweils als Verweis auf die Begriffe „NET OMNIBUS TRANSAKTION“, „NET OMNIBUS MARGIN“ und „NET OMNIBUS VARIATION MARGIN“, wie in den NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN