Folgen einer Beendigung. Die Folgen einer Beendigung und die anwendbare Bewertungsmethode für die Bestimmung des Differenzanspruchs (die „Differenzanspruch-Bewertungsmethode“), die entweder die „Liquidationspreis-Methode“ oder die „Börsenpreis-Methode“ ist, sind in den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, den Individual-Clearingmodell- Bestimmungen, den Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen, den US- Clearingmodell-Bestimmungen bzw. den Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen geregelt. Ein Differenzanspruch gemäß den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, Individual-Clearingmodell-Bestimmungen, Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen oder US-Clearingmodell-Bestimmungen (wie darin vorgesehen) wird folgendermaßen bestimmt:
Folgen einer Beendigung. Nach Eintritt eines Beendigungstages in Bezug auf ein Clearing-Mitglied und eine ECM- Grundlagenvereinbarung gelten die folgenden Bestimmungen.
Folgen einer Beendigung. Nach Eintritt eines BEENDIGUNGSTAGES in Bezug auf ein CLEARING-MITGLIED und eine ELEMENTARY-GRUNDLAGENVEREINBARUNG gelten die folgenden Bestimmungen.
Folgen einer Beendigung. Nach Eintritt eines Beendigungstages in Bezug auf das Clearing-Mitglied und eine ICM SK-Grundlagenvereinbarung gelten die folgenden Bestimmungen. […]
Folgen einer Beendigung. Nach Eintritt eines Beendigungstages in Bezug auf das Clearing-Mitglied gelten die folgenden Bestimmungen. […]
Folgen einer Beendigung. Die Folgen einer BEENDIGUNG sind in den GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN bzw., den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN bzw. den NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL- BESTIMMUNGEN beschrieben. Ein DIFFERENZANSPRUCH gemäß den GRUND- CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN oder, INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN oder NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN wird folgendermaßen bestimmt:
Folgen einer Beendigung. 10.1. Nach der Beendigung dieser VEREINBARUNG, ganz gleich, aus welchem Grund und unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe des KUNDEN, hat der KUNDE auf Verlangen von 3M Folgendes zu zahlen:
Folgen einer Beendigung. Die Folgen einer Beendigung und die anwendbare Bewertungsmethode für die Bestimmung des Differenzanspruchs (die „Differenzanspruch-Bewertungsmethode“), die entweder die „Liquidationspreis-Methode“ (wie in nachstehender Ziffer 7.3.2 beschrieben) oder die „Börsenpreis-Methode“ (wie in nachstehender Ziffer 7.3.3
Folgen einer Beendigung. (1) Die in Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 7.3 sowie in den Grund-Clearingmodell- Bestimmungen, bzw. den Individual-Clearingmodell-Bestimmungen und den Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen aufgeführten Bestimmungen über die Folgen einer Beendigung finden Anwendung.
Folgen einer Beendigung. Wenn die Vereinbarung aus einem Grund frühzeitig beendet wird, gilt: