Verzicht auf papierhaften Versand. Der Anleger verzichtet auf die papierhafte Bereitstellung von Mitteilungen. Er erhält lediglich auf ausdrücklichen Wunsch die Steuerbescheinigung für sein Depot per Post. In den Fällen nach Ziffer 2.3 dieser Sonderbedingungen ist die USB außerdem berechtigt, Dokumente per Post an den Anleger zu übersenden.
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