Depotgebühr Musterklauseln

Depotgebühr. Hat der Anleger ausschließlich ein vermögenswirksames Unterdepot im UnionDepot, wird die Summe der jährlich anfallenden Depotgebühren vorgetragen und einmalig für die ge- samte Vertragslaufzeit am Ende der gesetzlichen Festlegungsfrist fällig und von der USB er- hoben. Bei vorzeitiger Auflösung werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen jähr- lichen Depotgebühren in einer Summe erhoben. Die Summe der Depotgebühren wird jeweils mit dem Depotgegenwert verrechnet. Abweichend hiervon kann die USB im Falle des Vor- liegens eines SEPA-Lastschriftmandates die Depotgebühr zu den Fälligkeitsterminen gemäß dem Allgemeinen Preisverzeichnis per Lastschrifteinzug vom bekannt gegebenen Konto des Anlegers einziehen.
Depotgebühr. Die Depotgebühr wird in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden Marktstandards im Verhältnis zum Nettoinventarwert des jeweiligen Teilfonds bestimmt. Diese Gebühr läuft täglich auf. Die Gebühr der Verwaltungsstelle des Umbrellafonds und die Gebühr der Zahlstelle werden gemäß den in Luxemburg geltenden Marktstandards im Verhältnis zum Nettoinventarwert des jeweiligen Teilfonds bestimmt. Diese Gebühren laufen täglich auf. Die Gebühr der Register- und Transferstelle wird gemäß den in Luxemburg geltenden Marktstandards im Verhältnis zum Nettoinventarwert des jeweiligen Teilfonds bestimmt. Diese Gebühr läuft täglich auf. Die für bestimmte Teilfonds als Hedging-Stelle fungierende The Bank of New York Mellon hat Anspruch auf eine Hedging-Stellen-Gebühr, die vom Umbrellafonds zu zahlen ist und täglich aufläuft. Die Domizil- und Gesellschaftsverwaltungsstelle hat für jeden Teilfonds Anspruch auf Erhalt einer Domizil- und Gesellschaftsverwaltungsstellengebühr, die täglich aufläuft. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für jeden Teilfonds eine Verwaltungsgesellschaftsgebühr, die täglich aufläuft. Darüber hinaus erhält die Verwaltungsgesellschaft für jeden Teilfonds eine zusätzliche Gebühr bei Einführung, Auflösung oder Verschmelzung eines Teilfonds. Die Überwachungsstelle für Sicherheiten hat Anspruch auf eine Gebühr, die vom Umbrellafonds zahlbar ist und täglich aufläuft. Die Anlegerbetreuungsstelle hat Anspruch auf eine Gebühr, die vom Umbrellafonds zahlbar ist und täglich aufläuft. Der Abschlussprüfer des Umbrellafonds hat Anspruch auf eine Abschlussprüfungsgebühr in Überein- stimmung mit den in Luxemburg geltenden Marktstandards. Im Rahmen der Registrierung (und der Aufrechterhaltung der Registrierung) des Umbrellafonds und seiner Teilfonds in anderen Ländern können dem Vermögen des Umbrellafonds zusätzliche Gebühren belastet werden, die im Zusammenhang mit den Aufgaben und Dienstleistungen lokaler Zahlstellen, Korrespondenz- banken oder ähnlicher Stellen entstehen. Der Gesamtbetrag der im Abschnitt „I. Aufwendungen“ zuzüglich der in diesem Abschnitt „II. Gebühren“ angegebenen Aufwendungen (sofern anwendbar und ohne Berücksichtigung der an die Anlageverwaltungs- gesellschaft bzw. Anlageberatungsgesellschaft zu zahlenden Gebühren) darf für jeden Teilfonds eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten, die im jeweiligen Nachtrag angegeben ist. Alle Gebühren und Aufwendungen, die über diese Obergrenze hinausgehen, trägt die weltweite Vertriebsgesellschaft des U...
Depotgebühr. Für ihre Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung und laufenden Verwaltung des Depots berechnet die Bank dem Deponenten Depot- gebühren auf der Grundlage ihres aktuellen Preis- und Leistungsver- zeichnisses. Depotgebühren und Auslagen, die für die Hinterlegung der Werte bei einem Korrespondenten der Bank entstehen und von diesem erhoben werden, gehen ebenfalls zulasten des Deponenten. Die Dienstleistungen, Sonderauslagen und Steuern, die der Bank dadurch entstehen, werden Letzterem gleichermassen berechnet.
Depotgebühr. Die Depotgebühr, die unter anderem die Verwahrungsgebühren umfasst, wird vierteljährlich gemäss dem geltenden Tarif berechnet und erhoben. Die Bank behält sich das Recht vor, den Tarif jederzeit zu ändern. Besondere Dienstleistungen und Kosten, die nicht in der Depotgebühr enthalten sind, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und