Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems Musterklauseln

Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festge- legten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart.
Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems. (entfällt)
Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems. 33 15.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 33 16 Weitere Vereinbarungen 33 16.1 Garantien 33