Veröffentlichung von Informationen Musterklauseln

Veröffentlichung von Informationen. Der aktuelle Nettoinventarwert je Anteil jeder Anteilsklasse ist im Anschluss an seine Berechnung nach jedem Bewertungszeitpunkt täglich beim Administrator oder auf der Webseite erhältlich. Der Nettoinventarwert je Anteil wird für jeden Fonds in dessen Basiswährung veröffentlicht. Die Zusammenfassung basiert auf geltendem Steuerrecht und der Praxis, die nach gängiger Auffassung im Vereinigten Königreich zum Datum dieses Prospekts anwendbar sind, doch potenzielle Anleger sollten beachten, dass sich die einschlägigen fiskalischen Regelungen oder Praktiken oder ihre Auslegung möglicherweise rückwirkend ändern können. Die Zusammenfassung ist für keinen Anleger eine Garantie der steuerlichen Ergebnisse der Anlage in einem Fonds der Gesellschaft. Die Grundlagen für, die Höhe und jede Entlastung von Steuern können sich ändern. Potenzielle Anleger sollten sich selbst über die für die Zeichnung, den Erwerb, den Besitz und die Rücknahme von Anteilen in dem Land, dessen Staatsbürger sie sind oder in dem sie ansässig oder wohnhaft sind, geltenden steuerlichen Folgen informieren und gegebenenfalls beraten lassen.
Veröffentlichung von Informationen. Unbeschadet des Artikels 124 veröffentlicht der Medienrat auf seiner Website Informationen über Rechte, Bedingungen, Verfahren, Verwaltungsabgaben und Entscheidungen im Zusammenhang mit Allgemeingenehmigun- gen, Nutzungsrechten, Rechten zur Installation von Einrichtungen und Marktregulierung. Er sorgt für die ständige Aktualisierung der Informationen. Sind die Informationen bei weiteren belgischen Stellen bzw. Regulierungs-behörden erhältlich, sorgt der Medienrat für einen benutzerfreundlichen Überblick über die Gesamtheit dieser Informationen. Der Medienrat übermittelt der Europäischen Kommission und dem GEREK direkt oder über die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation eine Kopie aller von ihm angenommenen endgültigen Maßnahmen in Bezug auf Marktregulierung.
Veröffentlichung von Informationen. (1) Die Veröffentlichung von Informationen wird als wesent- licher Faktor für die Verbesserung der Regierungsführung und Politikgestaltung im Rahmen der Umsetzung dieses Abkom- mens betrachtet. Damit das Ziel, die Transparenz der Anwen- dung des FLEGT-Genehmigungssystems in Kamerun und der Union zu garantieren, erreicht werden kann, kommen die Ver- tragsparteien überein, sich der am besten geeigneten Kommuni- kationsformen zu bedienen, und zwar: Printmedien, audiovisu- elle Medien, Internet, Workshops und diverse Veröffentlichun- gen. In Anhang VII ist aufgeführt, welche Informationen ver- öffentlicht werden.
Veröffentlichung von Informationen. Innosuisse trifft die notwendigen Vorkehrungen, damit das EUREKA-Sekretariat auf seiner Website unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitsanforderungen und des Schutzes der personenbezogenen Daten Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln veröffentlichen kann: Name und Ort des Empfängers, gewährter Betrag, Art und Zweck der Massnahme. Bei juristischen Personen wird beim Ort die Adresse angegeben. Die Informationen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Offenlegung die Rechte und Freiheiten gemäss der Menschenrechts- konvention gefährdet oder die geschäftlichen Interessen der Empfänger beeinträch- tigt werden könnten. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, die vom EUREKA-Sekretariat auf Ersuchen der Europäischen Kommission veröffentlicht werden sollen, um die Sicht- barkeit der Massnahmen der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Europäische Kommission ist berechtigt, die relevanten Informationen auf ihrer Website direkt zu veröffentlichen.