Veröffentlichung von Informationen Musterklauseln

Veröffentlichung von Informationen. Der aktuelle Nettoinventarwert je Anteil jeder Anteilsklasse ist im Anschluss an seine Berechnung nach jedem Bewertungszeitpunkt täglich beim Administrator oder auf der Webseite erhältlich. Der Nettoinventarwert je Anteil wird für jeden Fonds in dessen Basiswährung veröffentlicht. Die Zusammenfassung basiert auf geltendem Steuerrecht und der Praxis, die nach gängiger Auffassung im Vereinigten Königreich zum Datum dieses Prospekts anwendbar sind, doch potenzielle Anleger sollten beachten, dass sich die einschlägigen fiskalischen Regelungen oder Praktiken oder ihre Auslegung möglicherweise rückwirkend ändern können. Die Zusammenfassung ist für keinen Anleger eine Garantie der steuerlichen Ergebnisse der Anlage in einem Fonds der Gesellschaft. Die Grundlagen für, die Höhe und jede Entlastung von Steuern können sich ändern. Potenzielle Anleger sollten sich selbst über die für die Zeichnung, den Erwerb, den Besitz und die Rücknahme von Anteilen in dem Land, dessen Staatsbürger sie sind oder in dem sie ansässig oder wohnhaft sind, geltenden steuerlichen Folgen informieren und gegebenenfalls beraten lassen.
Veröffentlichung von Informationen. Innosuisse trifft die notwendigen Vorkehrungen, damit das EUREKA-Sekretariat auf seiner Website unter Berücksichtigung der Vertraulichkeitsanforderungen und des Schutzes der personenbezogenen Daten Informationen über die Empfänger von EU-Mitteln veröffentlichen kann: Name und Ort des Empfängers, gewährter Betrag, Art und Zweck der Massnahme. Bei juristischen Personen wird beim Ort die Adresse angegeben. Die Informationen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Offenlegung die Rechte und Freiheiten gemäss der Menschenrechts- konvention gefährdet oder die geschäftlichen Interessen der Empfänger beeinträch- tigt werden könnten. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, die vom EUREKA-Sekretariat auf Ersuchen der Europäischen Kommission veröffentlicht werden sollen, um die Sicht- barkeit der Massnahmen der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Europäische Kommission ist berechtigt, die relevanten Informationen auf ihrer Website direkt zu veröffentlichen.
Veröffentlichung von Informationen. (1) Die Veröffentlichung von Informationen wird als wesent- licher Faktor für die Verbesserung der Regierungsführung und Politikgestaltung im Rahmen der Umsetzung dieses Abkom- mens betrachtet. Damit das Ziel, die Transparenz der Anwen- dung des FLEGT-Genehmigungssystems in Kamerun und der Union zu garantieren, erreicht werden kann, kommen die Ver- tragsparteien überein, sich der am besten geeigneten Kommuni- kationsformen zu bedienen, und zwar: Printmedien, audiovisu- elle Medien, Internet, Workshops und diverse Veröffentlichun- gen. In Anhang VII ist aufgeführt, welche Informationen ver- öffentlicht werden. (2) Die Vertragsparteien kommen außerdem überein, die Aufgaben, Verfahren und Einzelheiten der Arbeitsweise des Ra- tes und des CCS zu veröffentlichen.
Veröffentlichung von Informationen. Der aktuelle Nettoinventarwert je Anteil jeder Anteilklasse ist täglich nach jedem Bewertungszeitpunkt im Anschluss an seine Berechnung von der Verwaltungsstelle und auf der Website verfügbar. Der Nettoinventarwert je Anteil für jeden Fonds wird in seiner jeweiligen Basiswährung veröffentlicht.
Veröffentlichung von Informationen. Unbeschadet des Artikels 124 veröffentlicht der Medienrat auf seiner Website Informationen über Rechte, Bedingungen, Verfahren, Verwaltungsabgaben und Entscheidungen im Zusammenhang mit Allgemeingenehmigun- gen, Nutzungsrechten, Rechten zur Installation von Einrichtungen und Marktregulierung. Er sorgt für die ständige Aktualisierung der Informationen. Sind die Informationen bei weiteren belgischen Stellen bzw. Regulierungs-behörden erhältlich, sorgt der Medienrat für einen benutzerfreundlichen Überblick über die Gesamtheit dieser Informationen. Der Medienrat übermittelt der Europäischen Kommission und dem GEREK direkt oder über die Konferenz der Regulierungsbehörden für den Bereich der elektronischen Kommunikation eine Kopie aller von ihm angenommenen endgültigen Maßnahmen in Bezug auf Marktregulierung.

Related to Veröffentlichung von Informationen

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder von denen eine vernünftige Person annehmen sollte, dass sie vertraulich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Professional Services- Daten, die Bedingungen dieses Vertrags und die Authentifizierungsreferenzen des Kundenkontos.

  • Informationen Das Vertragsunternehmen sichert Elavon mit Wirkung zum Tag des Inkrafttretens dieses Vertrages sowie zum Zeitpunkt jeder Transaktion während der Laufzeit dieses Vertrages im Wege eines eigenständigen Garantieversprechens zu: Alle Elavon übermittelten Informationen sind wahr und vollständig und vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäfts- und Finanzlage und der wesentlichen Gesellschafter, Eigentümer oder leitenden Angestellten des Vertragsunternehmens.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Weitere Informationen Die Bank wird den Karteninhaber niemals per E-Mail oder Anruf zur Registrierung oder Bekanntgabe seiner Registrierungsdaten auffordern. Der Ablauf der Registrierung und die Bezugsquellen der Anwendung sind in der Infor- mation „Mehr Sicherheit beim Online-Shopping“ beschrieben, die dem Karteninhaber bereitgestellt wird und bei der Bank erhältlich ist.

  • Zusätzliche Informationen Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Sachverständigenkosten Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.