Vodafone TV Cable Musterklauseln

Vodafone TV Cable. Es gelten die Regelungen der Ziffer 1 des Besonderen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie folgende Regelungen: 2.1 Dem Kunden wird je nach Produktauswahl ein Digital-HD-Recorder überlassen. Hierfür gelten die Regelungen für Empfangsgeräte unter Ziffer 1.2 des Besonderen Teils der Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen. Mit dem Digital-HD-Recorder ist nur das Speichern und/oder Überspringen von digitalen, nicht mit Kopierschutz ausgestrahlten Inhalten durch den Kunden möglich. Die auf der Festplatte des Digital-HD-Recorders gespeicherten Sendungen können und dürfen nicht auf ein anderes Gerät oder einen anderen Datenspeicher exportiert werden, es sei denn, dies ist von Gesetzes wegen oder vertraglich gestattet. Dies gilt auch, wenn der Digital-HD-Recorder im Gewährleistungsfall oder bei einer sonstigen Reparatur ausgetauscht werden muss. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Repro- duktion von Daten. 2.2 Auf der dem Kunden überlassenen Smartcard wird eine elektronische Programmzeitschrift, ggf. eines Drittanbieters, freigeschaltet, soweit verfügbar. Über die elektronische Programmzeitschrift sind Komfortfunktionen, wie z. B. vereinfachtes Speichern von Serien oder das Programmieren von Aufnahmevorgängen, nutzbar, sofern der jeweilige Programmveranstalter Kopien zulässt.
Vodafone TV Cable. Es gelten die Regelungen der Ziffer 1 des Besonderen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie folgende Regelungen: 2.1 Dem Kunden wird je nach Produktauswahl ein Digital-HD-Recorder überlassen. Hierfür gelten die Regelungen für Empfangsgeräte unter Ziffer 1.2 des Besonderen Teils der Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen. Mit dem Digital-HD-Recorder ist nur das Speichern und/oder Überspringen von digitalen, nicht mit Kopierschutz ausgestrahlten Inhalten durch den Kunden möglich. Die auf der Festplatte des Digital-HD-Recorders gespeicherten Sendungen können und dürfen nicht auf ein anderes Gerät oder einen anderen Datenspeicher exportiert werden, es sei denn, dies ist von Gesetzes wegen oder vertraglich gestattet. Dies gilt auch, wenn der Digital-HD-Recorder im Gewährleistungsfall oder bei einer sonstigen Reparatur ausgetauscht werden muss. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Repro- duktion von Daten. 2.2 Auf der dem Kunden überlassenen Smartcard wird eine elektronische Programmzeitschrift, ggf. eines Drittanbieters, freigeschaltet, soweit verfügbar. Über die elektronische Programmzeitschrift sind Komfortfunktionen, wie z. B. vereinfachtes Speichern von Serien oder das Programmieren von Aufnahmevorgängen, nutzbar, sofern der jeweilige Programmveranstalter Kopien zulässt. 2.3 Wird dem Kunden von Vodafone entsprechend einer vertraglichen Vereinbarung ein VoD-fähiger Digital-HD-Recorder überlassen, ist der Kunde ab dem Zeitpunkt der Verfügbarkeit des VoD-Dienstes an seinem Wohnort berechtigt, diese Funktion zu nutzen. Die Option zur Nutzung des VoD-Dienstes ist unmittelbarer Vertragsbestandteil des Vertrags über den VoD-fähigen Digital-HD-Recorder.

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  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Sperre auf Veranlassung der Bank (1) Die Bank darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn • sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Authentifizierungselemente des Teilnehmers dies rechtfertigen oder • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung eines Authentifizierungselements besteht. (2) Die Bank wird den Kunden unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre auf dem vereinbarten Weg unterrichten. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit die Bank hierdurch gegen gesetzliche Verpflichtungen ver- stoßen würde.

  • Folgen des Rücktritts Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

  • Übergang von Nutzen und Gefahr 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über. 10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

  • Mitbringen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  • Rücktritt des Hotels 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Xxxxxxx vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.