Common use of Vollstreckung und Begnadigung Clause in Contracts

Vollstreckung und Begnadigung. 1) Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen, die im gesamten Schutzgebiet vollstreckbar sind, bestim- men sich nach dem Recht des Staates, wo die Vollstreckung beantragt wird. 2) Das Recht der Begnadigung steht dem Urteilsstaat zu.

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Vollstreckung und Begnadigung. 1) Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Vollstreckung der gerichtlichen ge­ richtlichen Entscheidungen, die im gesamten Schutzgebiet vollstreckbar sind, bestim- men bestimmen sich nach dem Recht des Staates, wo die Vollstreckung beantragt wird. 2) Das Recht der Begnadigung steht dem Urteilsstaat zu.

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Vollstreckung und Begnadigung. 1) Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Vollstreckung der gerichtlichen ge- richtlichen Entscheidungen, die im gesamten Schutzgebiet vollstreckbar sind, bestim- men bestimmen sich nach dem Recht des Staates, wo die Vollstreckung beantragt wird. 2) Das Recht der Begnadigung steht dem Urteilsstaat zu.

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Vollstreckung und Begnadigung. 1) Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidungen, die im gesamten Schutzgebiet vollstreckbar sind, bestim- men bestimmen sich nach dem Recht des Staates, wo die Vollstreckung beantragt wird. 2) Das Recht der Begnadigung steht dem Urteilsstaat zu.

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