Common use of Vollzugskostenbeitrag Clause in Contracts

Vollzugskostenbeitrag. 1 Die Arbeitgeberin erhebt von den Mitarbeitenden im Geltungsbereich dieses GAV einen Vollzugskostenbeitrag von monatlich: – 10 Franken für Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 % bzw. – 5 Franken für Mitarbeitende mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 50 %. 2 Der Vollzugskostenbeitrag wird nicht vom Lohn abgezogen, sofern der Mitarbei- terin oder dem Mitarbeiter ein Lohnabzug für den Mitgliederbeitrag einer vertrag- schliessenden Gewerkschaft gemacht wird. 3 Die Vollzugskostenbeiträge werden in einen Vollzugskostenbeitragsfonds einbe- zahlt. Die Einzelheiten werden durch die GAV-Parteien gemeinsam geregelt.

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Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag