Von ANYBILL eingebrachte Änderungen Musterklauseln

Von ANYBILL eingebrachte Änderungen. ANYBILL behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung einschließlich aller sonstigen hierin in Bezug genommenen Dokumente aus wichtigem Grund zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere bei (a) Änderungen der rechtlichen oder gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. im Steuer- oder Zollrecht oder aufgrund von Änderungen der Gültigkeit und Wirkung umfassender Handelsabkommen mit Relevanz für das Vertragsverhältnis); oder (b) Regelungslücken in den Bedingungen dieser Vereinbarung. Derartige Änderungen treten erst zu dem von ANYBILL jeweils festgelegten und dem PARTNER vorab mitgeteilten Zeitpunkt in Kraft. Zu diesem Zweck wird ANYBILL den PARTNER rechtzeitig, d.h. spätestens acht (8) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen, schriftlich informieren. Dieser Änderungsvorbehalt umfasst keine Änderungen, die den PARTNER durch eine erhebliche Störung des vertraglichen Gleichgewichts zwischen den Parteien unangemessen benachteiligen würden.