Common use of Voraussetzung für die Erteilung einer Bankauskunft Clause in Contracts

Voraussetzung für die Erteilung einer Bankauskunft. Die ebase ist befugt, über juristische Personen und im Handelsre- gister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die ebase erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Wei- sung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die ebase nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrück- lich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunfts- erteilung entgegenstehen.

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Samples: fondsvermittlung24.de, protura.de

Voraussetzung für die Erteilung einer Bankauskunft. Die ebase ist befugt, über juristische Personen und im Handelsre- gister eingetragene Handelsregister einge- tragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die ebase erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Wei- sung anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die ebase nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrück- lich zugestimmt ausdrücklich zu- gestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunfts- erteilung Auskunftserteilung entgegenstehen.

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Samples: www.fondsclever.de

Voraussetzung für die Erteilung einer Bankauskunft. Die ebase ist befugt, befugt über juristische Personen und im Handelsre- gister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die ebase erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Wei- sung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die ebase nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrück- lich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunfts- erteilung entgegenstehen.

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