Bankgeheimnis Und Bankauskunft Musterklauseln

Bankgeheimnis Und Bankauskunft. Die Ikano Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertun- gen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Ikano Bank nur dann weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Ikano Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähig- keit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben oder sonstige der Ikano Bank anvertraute Vermögenswerte werden nicht gemacht. Die Ikano Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Ikano Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Ikano Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bank- auskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwür- dige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. Bankauskünfte erteilt die Ikano Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.
Bankgeheimnis Und Bankauskunft. (1) Bankgeheimnis Die Bank ist zur Verschwiegenheit ueber alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis) Informationen ueber den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. (2) Bankauskunft Eine Bankauskunft enthaelt allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen ueber die wirtschaftlichen Verhaeltnisse des Kunden, seine Kreditwuerdigkeit und Zahlungsfaehigkeit; betragsmaessige Angaben ueber Kontostaende, Sparguthaben, Depot-oder sonstige der Bank anvertraute Vermoegenswerte sowie Angaben ueber die Hoehe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. (3) Voraussetzungen fuer die Erteilung einer Bankauskunft Die Bank ist befugt, uber juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskuenfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschaeftliche Taetigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskuenfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskuenfte ueber andere Personen, insbesondere ueber Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdruecklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewuenschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwuerdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. (4) Empfaenger von Bankauskuenften Bankauskuenfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten fuer deren Zwecke oder die ihrer Kunden.
Bankgeheimnis Und Bankauskunft. 153 In Nr. 2 Abs. 1 AGB wird das Bankgeheimnis ausdrücklich festgelegt. Klar- gestellt wird in Nr. 2 Abs. 3 S. 1 AGB, daß Bankauskünfte über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute nur erteilt werden, wenn sich die Anfrage auf deren geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Haf- 9 Vgl. Synopse bei Bunte § 4 Rdn. 9.
Bankgeheimnis Und Bankauskunft. Die Ikano Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertun- gen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Ikano Bank nur dann weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Ikano Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Be- tragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben oder sonstige der Ikano Bank anver- traute Vermögenswerte werden nicht gemacht. Bankauskünfte über Privatkunden werden nur erteilt, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankaus- kunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdi- ge Belange des Kunden der Auftragserteilung entgegenstehen. Bankauskünfte erteilt die Ikano Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden.
Bankgeheimnis Und Bankauskunft. 2. Tajemnica bankowa i ujawnianie informacji 1) Bankgeheimnis 1) Tajemnica bankowa Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet. von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. Bank ma obowiązek zachowania w tajemnicy wszelkich informacji dotyczących Klienta oraz ocen, na temat których może pozyskać wiedzę (tajemnica bankowa). Bank może jedynie ujawnić informacje dotyczące Klienta w sytuacji, gdy jest do tego zobowiązany przez przepisy prawa lub gdy Klient wyraził na to zgodę, lub gdy Bank został upoważniony do ujawnienia informacji bankowej. 2) Bankauskunft 2) Ujawnienie informacji bankowej Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. Informacja bankowa obejmuje oświadczenia lub komentarze o charakterze ogólnym dotyczące sytuacji ekonomicznej, zdolności kredytowej i wypłacalności Klienta; nie mogą być ujawniane żadne informacje na temat salda rachunków, depozytów oszczędnościowych, depozytów papierów wartościowych ani innych składników aktywów powierzonych Bankowi czy też kwot wykorzystanych w ramach kredytu. 3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft 3) Warunki niezbędne do ujawnienia informacji bankowej Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen. sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. Bank ma prawo ujawnić informację bankową w zakresie osób prawnych i przedsiębi...
Bankgeheimnis Und Bankauskunft. D-FO-AGB-52 Stand 05/22
Bankgeheimnis Und Bankauskunft. 2. Banking secrecy and disclosure of banking affairs 1) Bankgeheimnis 1) Banking secrecy Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet. von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. The Bank has the duty to maintain secrecy about any customer-related facts and evaluations of which it may have knowledge (banking secrecy). The Bank may only disclose information concerning the customer if it is legally required to do so or if the customer has consented thereto or if the Bank is authorized to disclose banking affairs. 2) Bankauskunft 2) Disclosure of banking affairs Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. Any disclosure of details of banking affairs comprises statements and comments of a general nature concerning the economic status, the creditworthiness and solvency of the customer; no information shall be disclosed as to amounts of balances of accounts, of savings deposits, of securities deposits or of other assets entrusted to the Bank or as to amounts drawn under a credit facility. 3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft 3) Prerequisites for the disclosure of banking affairs Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen. sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. The Bank shall be entitled to disclose banking affairs concerning legal entities and on businessperso...
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  • Bankgeheimnis Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist.

  • Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie den Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Weisen Sie nach, dass die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt wurde, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen, nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt haben.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? E.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung

  • Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank (1) Vor Rechnungsabschluss (2) Nach Rechnungsabschluss (3) Information des Kunden; Zinsberechnung

  • Untersuchungs- und Rügepflicht 1. Zur Sicherstellung der in den Spezifikationen, Einzelvereinbarungen, diesen KOSTAL Einkaufsbedingungen und sonstigen schriftlichen Vereinbarungen beschriebenen Produktanforderungen muss der Lieferant über ein Qualitätsmanagementsystem nach IATF 16949 (neueste Ausgabe) verfügen. 2. Der Besteller ist zur Wareneingangskontrolle nur insoweit verpflichtet, wie offensichtliche Mängel wie z.B. Transportschäden, Mengenabweichungen, Nichtübereinstimmung von Bestellung/Lieferplan und Begleitpapieren festgestellt werden. Mängel hat der Besteller, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.

  • Datenschutz und Geheimhaltung 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netz- kunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmun- gen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen. 2. Darüber hinaus hat der Netzbetreiber sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Netz- kunden, von denen er in Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Kenntnis erlangt, strikt ver- traulich zu behandeln und darf sie Dritten gegenüber nicht offen legen. 3. Insbesondere ist der Netzbetreiber berechtigt, allen Lieferanten, die ihm glaubhaft machen, dass diese Daten für die Durchführung des Versorgerwechsels benötigt werden, die Kunden- daten (Name, Anlageadresse, Zählpunktnummer, Verbrauchsdaten) auf Anfrage zur Verfü- gung zu stellen. Die Zustimmung des Netzkunden ist jederzeit widerruflich. 4. Der Netzkunde hat als Betroffener iSd § 4 Z 3 DSG 2000 das Recht, Auskunft gemäß § 26 DSG 2000 zu verlangen. 5. Der Netzbetreiber übermittelt personenbezogene Daten an Dritte nur, wenn und soweit dies gemäß § 7 Abs 2 DSG 2000 zulässig ist, insbesondere schutzwürdige Geheimhaltungsinte- ressen des Netzkunden nicht verletzt werden (§ 8 Abs 3 DSG).

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.