Common use of Vorauszahlung und Vorkassensysteme, § 14 StromGVV Clause in Contracts

Vorauszahlung und Vorkassensysteme, § 14 StromGVV. 5.1 Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Grundversorger nicht oder nicht rechtzeitig nach oder besteht Grund zu der Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird, ist der Grundversorger wahlweise berechtigt, auf Kosten des Kunden Vorauszahlung zu ver- langen oder beim Kunden einen Bargeld-, Chipkartenzähler oder sonstige vergleichba- re Vorkassensysteme einzurichten.

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Samples: www.stadtwerke.balingen.de

Vorauszahlung und Vorkassensysteme, § 14 StromGVV. 5.1 4.1 Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Grundversorger nicht oder nicht rechtzeitig nach oder besteht Grund zu der Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird, ist der Grundversorger wahlweise berechtigt, Voraus- zahlung der Abschlagsbeträge zu verlangen oder auf Kosten des Kunden Vorauszahlung zu ver- langen oder beim Kunden bei diesem einen Bargeld-, Chipkartenzähler oder sonstige vergleichba- re vergleichbare Vorkassensysteme einzurichten.

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Samples: www.stadtwerke-marburg.de

Vorauszahlung und Vorkassensysteme, § 14 StromGVV. 5.1 Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Grundversorger nicht oder nicht rechtzeitig recht- zeitig nach oder besteht Grund zu der Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird, ist der Grundversorger wahlweise berechtigt, Vorauszahlung der Ab- schlagsbeträge zu verlangen oder auf Kosten des Kunden Vorauszahlung zu ver- langen oder beim Kunden bei diesem einen Bargeld-, Chipkartenzähler oder sonstige vergleichba- re vergleichbare Vorkassensysteme einzurichten.

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Samples: two.de

Vorauszahlung und Vorkassensysteme, § 14 StromGVV. 5.1 4.1 Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Grundversorger nicht oder nicht rechtzeitig nach oder besteht Grund zu der Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Zahlungsver- pflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird, ist der Grundversorger wahlweise berechtigtbe- rechtigt, Vorauszahlung der Abschlagsbeträge zu verlangen oder auf Kosten des Kunden Vorauszahlung zu ver- langen oder beim Kunden bei die- sem einen Bargeld-, Chipkartenzähler oder sonstige vergleichba- re vergleichbare Vorkassensysteme einzurichteneinzurich- ten.

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Samples: Liefervertrag Egf Strom Basis I

Vorauszahlung und Vorkassensysteme, § 14 StromGVV. 5.1 Kommt ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Grundversorger nicht oder nicht rechtzeitig nach oder besteht Grund zu der Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder o- der nicht rechtzeitig nachkommen wird, ist der Grundversorger wahlweise xxxx- weise berechtigt, Vorauszahlung der Abschlagsbeträge zu verlangen o- der auf Kosten des Kunden Vorauszahlung zu ver- langen oder beim Kunden bei diesem einen Bargeld-, Chipkartenzähler oder sonstige vergleichba- re vergleichbare Vorkassensysteme einzurichten.

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Samples: www.stadtwerke-freudenstadt.de