Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug. a Für die im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtung zu erbringenden Leistungen beziehen wir etwaige Hardware und Standardsoftware bei Dritten; unsere Lieferpflicht steht daher unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch diese Lieferanten. b Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (siehe Buchstabe a.), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörun- gen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeits- kämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei Mo- nate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzu- treten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. c Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange wir über eine Änderung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. d Nimmt der Kunde Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte be - rechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und / oder den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu be- liefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich hö- heren Schadens bleibt uns vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug. a Für die im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtung zu erbringenden Leistungen beziehen 1. Da wir etwaige Hardware und Standardsoftware bei Dritten; unsere Lieferanten beziehen, steht unserer Lieferpflicht steht daher unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch diese LieferantenSelbstbelieferung.
b Von uns nicht zu vertretende 2. Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung entsprechendenen Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (siehe Buchstabe a.s. Ziff 1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörun- genBetriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeits- kämpfe Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des KundenBestellers. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei Mo- nate2 Monate, ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzu- tretenzurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
c 3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange wir solang die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
d 4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
5. Nimmt der Kunde Besteller Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte be - rechtigtberechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzensetze, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und / oder den Kunden Besteller mit angemessen verlängerter Nachfrist zu be- liefernbeliefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung Schadenersatzforderung können wir 10 10% des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich hö- heren tatsächlichen höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug. a Für die im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtung zu erbringenden Leistungen beziehen 1. Da wir etwaige Hardware und Standardsoftware bei Dritten; Lieferanten beziehen, steht unsere Lieferpflicht steht daher unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch diese LieferantenSelbst- belieferung.
b 2. Von uns nicht zu vertretende vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung entspre- chenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde man- gelnde oder fehlende Selbstbelieferung (siehe Buchstabe a.s. Ziff. 1), höhere Gewalt, Krieg, NaturkatastrophenNa- turkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörun- genBetriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeits- kämpfe Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten –obliegenheiten des KundenBestellers. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis Leis- tungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ge- fährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei Mo- nate2 Monate, ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzu- tretenzurückzut- reten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
c 3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange wir die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil Vertragsbe- standteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
d 4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ord- nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
5. Nimmt der Kunde Besteller Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte be - rechtigtberechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und / oder den Kunden Bestel- ler mit angemessen verlängerter Nachfrist zu be- liefernbeliefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nach- weislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung Geltend- machung eines tatsächlich hö- heren höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug. a Für die im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtung zu erbringenden Leistungen beziehen 1. Da wir etwaige Hardware und Standardsoftware bei Dritten; Lieferanten beziehen, steht unsere Lieferpflicht steht daher unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung durch diese LieferantenSelbstbelieferung.
b 2. Von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse Leitungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung Verlän- gerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung Selbstbeliefe- rung (siehe Buchstabe a.s. Ziff. 1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörun- genBetriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeits- kämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten –obliegenheiten des KundenBestellers. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei Mo- nate2 Monate, ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzu- tretenVer- trag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
c 3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange wir die Parteien über eine Änderung Ände- rung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
d Nimmt der Kunde Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte be - rechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und / oder den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu be- liefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist4. Die Geltendmachung eines tatsächlich hö- heren Schadens bleibt uns vorbehaltenEinhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfül- lung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
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