Leistungen für die Vergabe Musterklauseln

Leistungen für die Vergabe. Das sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 6 (3.4.1) und 7 (3.4.2) des § 15 HOAI, ohne • Zusammenstellen und Versenden der Verdingungsunterlagen für alle Leis- tungsbereiche, einschließlich Führen der Bewerber- und Bieterliste, • Auskünfte gegenüber Bewerbern, • Einholen von Angeboten, • Durchsicht und Nachrechnen der Angebote, einschließlich des Aufstellens des Preisspiegels, • Verhandlungen mit den Bietern, • Mitwirkung bei der Auftragserteilung, • [....]. Das Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen hat unter Verwendung des Standardleistungsbuches (StLB-Bau) / Standardleistungskatalo- ges (StLK) für das Bauwesen*) zu erfolgen.
Leistungen für die Vergabe. Im Einzelnen im Vertragsteil B geregelt. Für das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen ist das Standardleistungsbuch Bau (STLB Bau) des Gemeinsamen Ausschusses „Elektronik im Bauwesen“ (GAEB) zu benutzen. Die Daten der Leistungsverzeichnisse werden in Form der Datensatzart DA 83 und als pdf-Datei oder Doc- Datei auf CD-ROM übergeben. Ausschreibungsunterlagen müssen abweichend von 3.10 anonymisiert werden, es dürfen darin keine Hinwei- se auf den Auftragnehmer erkennbar sein. Auskünfte über die Ausschreibungen dürfen nur durch den Auf- traggeber (Vergabebereich) erteilt werden.
Leistungen für die Vergabe. 3.4.1 Der AN hat, wenn nach 3.2 Vertragteil A übertragen, die Grundleistungen der Lph. 6 gemäß § 39 und Anlage 11 HOAI zu erbringen, mit Ausnahme:
Leistungen für die Vergabe. Entsprechend den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A ist über die Vergabe ein Vermerk zu fertigen, der die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen enthält. Im Zuge der Auftragserteilung erstellt der Auftraggeber eine Auftrags- Leistungsbeschreibung in der Datenaustauschphase DA 86. Diese Datei ist als für die Bauabrechnung maßgebende von allen Projektbeteiligten einzulesen, um Gleichstand der elektronischen Daten zu gewährleisten. Fallen Nachträge an, so ist vom Auftragnehmer eine Nachtrags- Leistungsbeschreibung zu erstellen und in der Datenaustauschphase DA 81 dem Auftraggeber zu übergeben.
Leistungen für die Vergabe. 3.5.1 Vorbereiten der Vergabe **) Das sind die Leistungen der Leistungsphase 6 der Anlage 12 zu § 42 bzw. 46 HOAI mit Ausnahme von: - - - -
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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.