Kostenkontrolle Musterklauseln

Kostenkontrolle. Kontrolle der Kosten unverzüglich nach der ersten maßgeblichen Ausschreibungsrunde (d. h. wenn für mindestens 60 % der Gesamtkosten Ausschreibungsergebnisse vorliegen und vor der ersten Vergabe ) Erarbeiten einer Aufstellung der Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276-1: 2008-12, die sich aus – den Preisen der vorliegenden Angebote und, – soweit diese noch nicht vorliegen, den Ergebnissen der bepreisten Leistungsverzeichnisse und – dem aktuellen Stand der übrigen Kosten (z. B. Kostengruppe 700 nach DIN 276-1: 2008-12) zusammensetzt. Vergleichen dieser Aufstellung mit dem Ergebnis der vergabeorientiert umgegliederten Kostenberechnung sowie dem Ergebnis der Aufstellung der bepreisten Leistungsverzeichnisse, schriftliches Erläutern von Veränderungen und Vorschlagen von Steuerungsmaßnahmen. Nachdem diese Kostenkontrollberechnung Grundlage für die letztmögliche Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme durchgeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der Auftragnehmer hat die Kostenkontrollberechnung deshalb rechtzeitig und mit größter Sorgfalt zu erbringen. Unterstützen des Auftraggebers bei der Erteilung der Aufträge an die bauausführenden Unternehmen u. a. durch Vorbereiten der Auftragsschreiben nach den entsprechenden Formblättern aus dem HAV-KOM Abschnitt F oder den Vorgaben des Auftraggebers.
Kostenkontrolle. Kontrolle der Kosten unverzüglich nach der ersten maßgeblichen Ausschreibungsrunde (d. h. wenn für mindestens 60 % der Gesamtkosten Ausschreibungsergebnisse vorliegen und vor der ersten Vergabe ) Erarbeiten einer die technischen Anlagen betreffenden Aufstellung der Kosten , die sich aus – den Preisen der vorliegenden Angebote und, – soweit diese noch nicht vorliegen, den Ergebnissen der bepreisten Leistungsverzeichnisse und – dem aktuellen Stand der übrigen Kosten (z. B. Kostengruppe 700 nach DIN 276: 2008-12) zusammensetzt. Vergleichen dieser Aufstellung mit dem Ergebnis der vergabeorientiert umgegliederten Kostenberechnung sowie dem Ergebnis der Aufstellung der bepreisten Leistungsverzeichnisse, schriftliches Erläutern von Veränderungen und Vorschlagen von Steuerungsmaßnahmen. Nachdem diese Kostenkontrollberechnung Grundlage für die letztmögliche Entscheidung des Auftraggebers ist, ob und wie die Baumaßnahme durchgeführt wird, ist sie für den Auftraggeber von zentraler Bedeutung. Der Auftragnehmer hat die Kostenkontrollberechnung deshalb rechtzeitig und mit größter Sorgfalt zu erbringen.
Kostenkontrolle. Vergleichen des Ergebnisses der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung, Begründen von Abweichungen und Vorschlagen von Steuerungsmaßnahmen.
Kostenkontrolle. Umstellen der Kostenberechnung von der planungsorientierten in die ausführungsorientierte Gliederung nach Leistungsbereichen. Vergleichen der ausführungsorientiert gegliederten Kostenberechnung mit dem Ergebnis der bepreisten Leistungsverzeichnisse, schriftliches Erläutern von Veränderungen und Vorschlagen von Steuerungsmaßnahmen.
Kostenkontrolle. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und den bepreisten Leistungsverzeichnissen. Die Kostenverfolgung muss so intensiv durchgeführt werden, dass der Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt die Kostensituation der gesamten Baumaßnahme überblicken und seine Mittelbereitstellung daran orientieren kann. Bei Veränderungen der in der Zusammenstellung der bepreisten Leistungsverzeichnisse prognostizierten Gesamtkosten (insbesondere bei Kostenerhöhungen) sind die Gründe darzulegen und Vorschläge für Maßnahmen zur Gegensteuerung zu unterbreiten.
Kostenkontrolle. Kostenkontrolle durch Vergleich der vom AN (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung.
Kostenkontrolle. Vergleichendes Gegenüberstellen der Ergebnisse der Kostenberechnung mit den Ergebnissen der Kostenschätzung und aller weiteren dazwischen erfolgten Kostenermittlungen und nachvollziehbares, schriftliches Erläutern und Begründen von Veränderungen.
Kostenkontrolle. Fixe monatliche Raten, ohne Zusatzkosten, für den perfekten Kostenüberblick, je nach gewähltem Servicevertrag. UMFASSENDES EXPERTENWISSEN Verlassen Sie sich auf den Sachverstand der CITROËN Techniker, die Ihr Fahrzeug gemäß den strengen Herstellervorgaben warten und reparieren.
Kostenkontrolle. Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom AN bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung und schriftliches Erläutern von Veränderungen.
Kostenkontrolle. Fixe monatliche Raten ohne Zusatzkosten für den perfekten Kostenüberblick, je nach gewähltem Servicevertrag. Verlassen Sie sich auf den Sachverstand der DS Techniker, die Ihr Fahrzeug gemäß den strengen Herstellervorgaben warten und reparieren.