Vorgehensweise im Schadensfall Musterklauseln

Vorgehensweise im Schadensfall. Um die Verteidigung seiner Interessen zu fördern, hat der Versicherte: • die Gesellschaft schriftlich und so schnell wie möglich über den Eintritt eines Rechtsstreits und seinen Ursprung zu informieren. Es erfolgt in dieser Hinsicht keine Leistungsminderung für den Versicherten, sofern die Mitteilung spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des Vertrages bei der Gesellschaft eingeht. Geht die Mitteilung später als 60 Tage nach Ablauf des Vertrages ein, ist die Gesellschaft nur insoweit zur Leistung verpflichtet, als der Versicherte nachweisen kann, dass er die Gesellschaft so schnell wie möglich auf angemessenem Weg informiert hat; • auf eigene Initiative oder auf Antrag der Gesellschaft alle zweckdienlichen Informationen zur Bearbeitung des Falls zu liefern; • die Pflicht zur Übermittlung aller Akte des Gerichtsvollziehers, Klagen oder Verfahrensschriftstücke nach Erhalt, die an ihn zugestellt oder übergeben wurden.
Vorgehensweise im Schadensfall. Um zu gewährleisten, dass die Verteidigung seiner Interessen wirksam wahrgenommen werden kann, wird der Versicherte gebeten: ▪ die Gesellschaft schriftlich und so schnell wie möglich über den Eintritt des Rechtsstreits und seinen Ursprung zu informieren. Geht diese Meldung über 60 Tage nach Ablauf des Vertrags ein, so ist die Gesellschaft nur in dem Fall zu ihrer Leistung verpflichtet, dass der Versicherte nachweist, dass er die Meldung an die Gesellschaft im Rahmen des Zumutbaren so zeitnah wie möglich vorgenommen hat; ▪ unaufgefordert oder auf Aufforderung der Gesellschaft alle zweckdienlichen Informationen für die Bearbeitung der Angelegenheit bereitzustellen; ▪ Gerichtsurkunden, Vorladungen und Prozessunterlagen, die ihm zugesandt, übergeben oder per Gerichtsvollzieher oder auf andere Weise zugestellt werden, sofort nach deren Eingang zu übermitteln. Zusätzliche Kosten, die durch seine diesbezügliche Nachlässigkeit entstehen, trägt der Versicherte persönlich. Macht er böswillig falsche oder unvollständige Angaben, so kann die Gesellschaft ihre Garantie für den jeweiligen Rechtsstreit verweigern, wobei ihr der Versicherte in diesem Fall die ausgelegten Beträge erstatten muss. Sollte der Versicherte in betrügerischer Absicht unrichtige oder unvollständige Angaben machen, so kann die Gesellschaft ihre Garantie verweigern, wobei ihr der Versicherte in diesem Fall die ausgelegten Beträge erstatten muss.
Vorgehensweise im Schadensfall. Der Versicherte meldet den Schadensfall über die Service-Telefonnummer von Zurich Hogar. Nach Akzeptieren des Schadensfalls unternimmt die Versicherungsgesellschaft Schritte, um einen Vergleich zu erzielen, mit dem die Ansprüche und Rechte des Versicherten anerkannt werden. Wird auf freundschaftlichem oder außergerichtlichem Wege kein von dem Versicherten akzeptiertes Ergebnis erzielt, wird die weitere Abwicklung auf gericht- lichem Wege vorgenommen, vorausgesetzt, dass dieses von dem Beteiligten beantragt wird und seine Forderungen nicht als leichtfertig angesehen werden. In diesem Fall informiert die Versicherungsgesellschaft den Versicherten über sein Recht auf freie Xxxx von Fachleuten, von denen er in dem entsprechenden Streitverfahren ver- treten und verteidigt wird. In allen sonstigen Fällen werden bei Anerkennung des Schadensfalls die der Art und den Umständen desselben entsprechenden Leistungen erbracht.
Vorgehensweise im Schadensfall. 1. Der Versicherte ist verpflichtet das Supportcenter unverzüglich nach dem Schadensfall mittels einer 24/7 Rufnummer zu informieren.
Vorgehensweise im Schadensfall. 52 Freie Xxxx des Rechtsanwalts

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.