Common use of Vorliegen eines Herzinfarkts (Myokardinfarkt) Clause in Contracts

Vorliegen eines Herzinfarkts (Myokardinfarkt). Ein Herzinfarkt ist ein plötzliches Ereignis, das durch ein Ab- sterben von Herzmuskelgewebe aufgrund einer unzureichen- den Blutversorgung (Ischämie) der betroffenen Bereiche des Herzmuskels gekennzeichnet ist. Ein Herzinfarkt im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Veränderungen im Elektrokardiogramm (EKG) Es werden neu aufgetretene Veränderungen im Elektro- kardiogramm (EKG) festgestellt, die einem Herzinfarkt ent- sprechen. ◼ Veränderungen von Blutwerten Es werden Veränderungen von bestimmten Blutwerten di- agnostiziert, d.h. ein Anstieg der herzspezifischen Enzyme (Troponin oder Kreatinkinase-MB) über die geltenden Grenzwerte hinaus, die auf eine Schädigung der Herzmus- kelzellen hindeuten. Herzspezifische Enzyme sind Be- standteile der Herzmuskelzelle. Stirbt ein Teil des Herz- muskels bei einem Herzinfarkt ab, so werden diese En- zyme in die Blutbahn freigesetzt und können dann im Rah- men einer Blutentnahme im Labor gemessen werden. ◼ Funktionseinschränkung des Herzens Die Funktionseinschränkung des Herzens ist eine Verrin- gerung der Auswurfleistung (Ejektionsfraktion) des Her- zens aufgrund des Herzinfarkts. Die Auswurfleistung ist die Blutmenge, die das Herz beim Zusammenziehen pumpt. Ein Schlaganfall ist ein plötzliches Ereignis mit Störung der Durchblutung im Gehirn, das zum Absterben von Hirngewebe führt. Ein Schlaganfall im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Ursache: Gefäßverschluss oder Gehirnblutung Der Schlaganfall wurde durch einen neu aufgetretenen Gefäßverschluss oder eine neu aufgetretene Gehirnblu- tung verursacht. ◼ Bleibender Funktionsausfall Der Schlaganfall muss zu einem dauerhaften neurologi- schen Funktionsausfall führen. Der Funktionsausfall muss dabei in einem Bereich auftreten, der durch die vom Schlaganfall betroffene Hirnregion gesteuert wird und dau- erhaft, also nicht nur vorübergehend, sondern voraussicht- lich mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren be- stehen. Die Beurteilung, ob die Bedingung des bleibenden Funktionsausfalls erfüllt ist, darf frühestens drei Monate nach dem Schlaganfall erfolgen.

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Vorliegen eines Herzinfarkts (Myokardinfarkt). Ein Herzinfarkt ist ein plötzliches Ereignis, das durch ein Ab- sterben von Herzmuskelgewebe aufgrund einer unzureichen- den Blutversorgung (Ischämie) der betroffenen Bereiche des Herzmuskels gekennzeichnet ist. Ein Herzinfarkt im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Veränderungen im Elektrokardiogramm (EKG) Es werden neu aufgetretene Veränderungen im Elektro- kardiogramm (EKG) festgestellt, die einem Herzinfarkt ent- sprechen. ◼ Veränderungen von Blutwerten Es werden Veränderungen von bestimmten Blutwerten di- agnostiziert, d.h. ein Anstieg der herzspezifischen Enzyme (Troponin oder Kreatinkinase-MB) über die geltenden Grenzwerte hinaus, die auf eine Schädigung der Herzmus- kelzellen hindeuten. Herzspezifische Enzyme sind Be- standteile der Herzmuskelzelle. Stirbt ein Teil des Herz- muskels bei einem Herzinfarkt ab, so werden diese En- zyme in die Blutbahn freigesetzt und können dann im Rah- men einer Blutentnahme im Labor gemessen werden. ◼ Funktionseinschränkung des Herzens Die Funktionseinschränkung des Herzens ist eine Verrin- gerung der Auswurfleistung (Ejektionsfraktion) des Her- zens Herzens aufgrund des Herzinfarkts. Die Auswurfleistung ist die BlutmengeBlut- menge, die das Herz beim Zusammenziehen pumpt. Ein Schlaganfall ist ein plötzliches Ereignis mit Störung der Durchblutung im Gehirn, das zum Absterben von Hirngewebe führt. Ein Schlaganfall im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: ◼ Ursache: Gefäßverschluss oder Gehirnblutung Der Schlaganfall wurde durch einen neu aufgetretenen Gefäßverschluss oder eine neu aufgetretene Gehirnblu- tung verursacht. ◼ Bleibender Funktionsausfall Der Schlaganfall muss zu einem dauerhaften neurologi- schen Funktionsausfall führen. Der Funktionsausfall muss dabei in einem Bereich auftreten, der durch die vom Schlaganfall betroffene Hirnregion gesteuert wird und dau- erhaft, also nicht nur vorübergehend, sondern voraussicht- lich mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren be- stehen. Die Beurteilung, ob die Bedingung des bleibenden Funktionsausfalls erfüllt ist, darf frühestens drei Monate nach dem Schlaganfall erfolgen.

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