Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen. 4.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen. 4.2 Mangels Vereinbarung gemäss Ziff. 4.1 entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz des Lieferanten. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart ist.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen. 4.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.und
4.2 Mangels Vereinbarung gemäss Ziff. 4.1 entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz des Lieferanten. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart ist.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen. 4.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehenbeziehen oder sonst für den Lie- feranten von Bedeutung sein können.
4.2 Mangels anderweitiger Vereinbarung gemäss Ziff. 4.1 entsprechen die Lieferungen Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz des Bestellers, sofern dieser den Lieferanten gemäss Ziffer 4.1 darauf hingewiesen hat.
4.3 Bleibt der Hinweis gemäss Ziffer 4.1. durch den Besteller aus, so entsprechen die Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz des Lieferanten. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen. 4.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Bestellung auf Lieferant informiert sich über die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machenNormen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
4.2 Mangels anderweitiger Vereinbarung gemäss Ziff. 4.1 entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz des LieferantenBestellers. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart ist.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen. 4.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
4.2 Mangels Vereinbarung gemäss Ziff. 4.1 entsprechen die Lieferungen Lieferun- gen und Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz des LieferantenLie- feranten. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden insoweit in- soweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart ist.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen. 4.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit vor der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
4.2 Mangels Vereinbarung gemäss Ziff. 4.1 anderweitiger Vereinbarung, entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz des Lieferanten. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, mitgeliefert als dies ausdrücklich vereinbart ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen. 4.1 Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
4.2 Mangels Vereinbarung gemäss Ziff. 4.1 entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen Nor- men am Sitz des Lieferanten. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart ist.
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Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen. 4.1 4.1. Der Besteller hat den Lieferanten spätestens mit der Bestellung auf die Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung Leistungen beziehen.
4.2 4.2. Mangels anderweitiger Vereinbarung gemäss Ziff. 4.1 entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz des LieferantenBestellers, auf welche dieser den Lieferanten gemäss Ziff. 4.1 hingewiesen hat. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart ist.
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Samples: General Terms and Conditions