VORSCHUSS FÜR KOSTEN FÜR EINEN KRANKENHAUSAUFENTHALT IM AUSLAND Musterklauseln

VORSCHUSS FÜR KOSTEN FÜR EINEN KRANKENHAUSAUFENTHALT IM AUSLAND. Sie werden während Ihrer Reise krank oder verletzen sich: solange Sie sich im Krankenhaus befinden, können wir die Krankenhauskosten bis zu einem Betrag in Höhe des im Kapitel „Zusätzliche Erstattung der Arztkosten“ garantierten Betrages vorschießen, sofern alle nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind: - für Behandlungen, die in Absprache mit unseren Ärzten angeordnet wurden, - solange Sie von unseren Ärzten nach Rücksprache mit dem ansässigen Arzt als transportunfähig beurteilt werden Ab dem Tag, ab dem wir in der Lage sind, Ihren Transport durchzuführen, wird kein Vorschuss mehr gewährt. Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet, uns diesen Vorschuss spätestens 30 Tage nach Erhalt unserer Rechnung zurückzuzahlen. Damit Ihnen die Kosten zurückerstattet werden, müssen Sie anschließend alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Erstattung Ihrer medizinischen Kosten bei den betreffenden Stellen zu veranlassen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn Sie die oben genannten Schritte zur Erstattung eingeleitet haben. Die Umsetzung dieser Leistung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass Sie das unterzeichnete Formular „Anerkennung der geschuldeten Beträge“, welches wir Ihnen vorab zukommen lassen haben, an uns zurücksenden. Diesem Formular muss entweder ein Nachweis zur Deckung Ihrer Gesundheitskosten (Kopie Ihrer Krankenversicherungskarte oder Versicherungsnachweis) oder eine Bankgarantie beigelegt werden. Der Betrag, der von der Krankenversicherung übernommen wird, muss in jedem Falle mindestens dem Höchstbetrag des gewährten Vorschusses entsprechen. Sie verpflichten sich gemäß dem Anerkennungsformular der geschuldeten Beträge zur Rückzahlung des Vorschusses.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.