Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß im besten Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das der Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt
Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds Fonds (sonstige sons- tige geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließlich ausschließ- lich dann vereinnahmt, wenn eine sie zur Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß im besten Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das der Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wirdeingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten angemessener Auf- wandsentschädigungen an den Investmentfonds Fonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
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Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt, Investment Fund Prospectus
Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige sons- tige geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß im besten Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das der Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen gewähren. Die Gewährung Gewäh- rung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt, Investmentfondsprospekt
Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige geldwerte) nicht-monetäre Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und KursinformationssystemeMarktberichte, Teilnahme an Konferenzen usw.) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß sie im besten Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann zu handelndiesem Zweck mit Handelspartnern Vereinbarungen abschließen, wonach ein Teil der Transaktionskosten gutgeschrieben und zum Bezug derartiger Vorteile auch von Dritten verwendet werden kann. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das Diese nicht-monetären Vorteile betragen bei Aktientransaktionen max. 0,12 % der jeweiligen Transaktionssumme. Die Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wirdbezweckt durch die Inanspruchnahme dieser Vorteile eine Verbesserung der Qualität ihrer Verwaltungsleistung. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds Investmentfonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
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Samples: Investmentfonds, Investmentfondsprospekt, Investmentfonds
Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige geldwerte) nicht-monetäre Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und KursinformationssystemeMarktberichte, Teilnahme an Konferenzen usw.) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß sie im besten Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das der Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wirdeingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus kann zu diesem Zweck mit Handelspartnern Vereinbarungen abschließen, wonach ein Teil der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen gewährenTransaktionskosten gutgeschrieben und zum Bezug derartiger Vorteile auch von Dritten verwendet werden kann. Diese nicht-monetären Vorteile betragen bei Aktientransaktionen max. 0,12 % der jeweiligen Transaktionssumme. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen KostenVerwaltungsgesellschaft bezweckt durch die Inanspruchnahme dieser Vorteile eine Verbesserung der Qualität ihrer Verwaltungsleistung. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten angemessener Aufwandsentschädigungen an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
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Samples: Investmentfonds, Investmentfonds
Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds Fonds (sonstige geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine sie zur Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß im besten Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das der Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wirdAnleger eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten angemessener Aufwandsentschädigungen an den Investmentfonds Fonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.
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Samples: Aif Anlegerinformation