Ersatzteile Musterklauseln

Ersatzteile. 1. Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile zu den an uns gelieferten Produkten für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach der Lieferung vorzuhalten.
Ersatzteile. 7.1. Der Lieferant verpflichtet sich, Ersatzteile für den Zeitraum der voraussichtlichen technischen Nutzung, mindestens jedoch noch zehn (10) Jahre nach der Lieferung, zu angemessenen Preisen und den Bedingungen des jeweils zugrundeliegenden Vertrages zu liefern.
Ersatzteile. 10.1. Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile zu den an uns gelieferten Produkten für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren nach der Lieferung vorzuhalten.
Ersatzteile. Der LIEFERANT ist verpflichtet, den Liefergegenstand oder, wenn dieser mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr herstellbar ist, entsprechende Substitute, auch während der Dauer von 15 (in Worten: fünfzehn) Jahren nach Beendigung des diesbezüglichen Lieferverhältnisses an MAGNA zu liefern. Für die Dauer von 3 (in Worten: drei) Jahren nach Beendigung der Belieferung entspricht der Preis für Ersatzteile dem jeweils gültigen Serienpreis zuzüglich der Kosten für Sonderverpackung. Nach Ablauf dieser 3 Jahre werden die Vertragspartner die Ersatzteilpreise neu verhandeln.
Ersatzteile. Der Lieferant technischer Erzeugnisse ist verpflichtet, Ersatzteile auf die Dauer von 10 Jahren bereitzuhalten.
Ersatzteile. 13.1. Der Lieferant garantiert eine Belieferung mit Ersatzteilen bzw. kompatiblen Teilen für einen Zeitraum von zumindest 10 Jahren.
Ersatzteile a. a) Xxxxxx nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Lieferant verpflichtet, für alle vom Käufer bestellten Liefergegenstände Ersatzteile für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Produktionseinstellung des jeweiligen Liefergegenstandes bereitzuhalten ("Ersatzteilzeitraum"). Mit Zustimmung des Käufers ist der Lieferant berechtigt ein alternatives Ersatzteil zu liefern, sofern es die gleiche Form, Passform und Funktion wie das ursprüngliche Ersatzteil aufweist. Der Lieferant wird die Lieferung von Ersatzteilen auch nach Ablauf des Ersatzteilzeitraums von 20 Jahren fortsetzen, wenn der Käufer während des jeweiligen Ersatzteilzeitraums mindestens 20 Ersatzteile pro Jahr bestellt hat.
Ersatzteile. Sämtliche dem Kunden von Proact zur Verfügung gestellten Ersatz- und Austauschteile werden Be- standteil des Unterstützten Equipments. Sofern das Unterstütze Equipment im Eigentum des Kunden steht, gehen die eingebauten Gegenstände in das Eigentum des Kunden über. Sämtliche Teile und Komponenten, die von Proact im Zuge der Durchführung von Support Services aus dem Unterstützten Equipment entfernt werden, gelten nicht mehr als Bestandteil des Unterstützten Equipments und gehen in das Eigentum von Proact über.
Ersatzteile. 8.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, Ersatzteile zu den an uns gelieferten Produkten für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren nach der Lieferung vorzuhalten.
Ersatzteile. (1) Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile zu den an uns gelieferten Pro- dukten für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach der Lieferung vorzuhalten.