Common use of Vorteile Clause in Contracts

Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds nicht-monetäre Vorteile (z.B. für Research, Finanzanalysen, Marktberichte, Teilnahme an Konferenzen usw.) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann zu diesem Zweck mit Handelspartnern Vereinbarungen abschließen, wonach ein Teil der Transaktionskosten gutgeschrieben und zum Bezug derartiger Vorteile auch von Dritten verwendet werden kann. Diese nicht-monetären Vorteile betragen bei Aktientransaktionen max. 0,12 % der jeweiligen Transaktionssumme. Die Verwaltungsgesellschaft bezweckt durch die Inanspruchnahme dieser Vorteile eine Verbesserung der Qualität ihrer Verwaltungsleistung. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich bei der Verwaltung des Fondsvermögens der Dienste der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000, Xxxx, Xxxxxxx (externer Manager). Dabei fallen zu Lasten des Fondsvermögens jedoch keine über Punkt 15 hinausgehende Kosten an. Der externe Manager trifft alle Entscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung nach eigenem Ermessen, ohne vorab Weisungen von der Verwaltungsgesellschaft einholen zu müssen. Zum Aufgabenkreis des externen Managers gehören insbesondere der Kauf und Verkauf von sämtlichen Vermögensgegenständen für den Investmentfonds; die Eröffnung und Glattstellung von Derivate-Positionen sowohl zu Anlage- als auch zu Absicherungszwecken, sofern dies in den Anlagegrundsätzen vorgesehen ist; das Liquiditätsmanagement und die Berücksichtigung von Corporate Actions sowie in Abstimmung mit der Verwaltungsgesellschaft, die Ausübung von Gläubigerrechten, insbesondere auf Gläubigerversammlungen; Nicht zu den Aufgaben des externen Managers gehört die Ausübung von Stimmrechten für Aktien, die zum Investmentfonds gehören; diese ist der Verwaltungsgesellschaft vorbehalten; die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche (z.B. class actions) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen des Investmentfonds. Der externe Manager wird die Verwaltungsgesellschaft hierbei jedoch nach Bedarf unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Überlassung erforderlicher Unterlagen, sofern gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Gewinnausschüttung sowie die Rücknahme der Anteile erfolgt durch die Depotbank (siehe Abschnitt III). Die Ausschüttungen werden über die jeweils depotführenden Stellen an die Anteilinhaber weitergeleitet. Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen findet § 136 InvFG 2011 Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder - durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder - indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder - in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Verwaltungsgesellschaft erfolgen.

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Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds nicht-monetäre Vorteile (z.B. für Research, Finanzanalysen, Marktberichte, Teilnahme an Konferenzen usw.) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann zu diesem Zweck mit Handelspartnern Vereinbarungen abschließen, wonach ein Teil der Transaktionskosten gutgeschrieben und zum Bezug derartiger Vorteile auch von Dritten verwendet werden kann. Diese nicht-monetären Vorteile betragen bei Aktientransaktionen max. 0,12 % der jeweiligen Transaktionssumme. Die Verwaltungsgesellschaft bezweckt durch die Inanspruchnahme dieser Vorteile eine Verbesserung der Qualität ihrer Verwaltungsleistung. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich bei der Verwaltung des Fondsvermögens der Es werden keine derartigen Dienste der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000, Xxxx, Xxxxxxx (externer Manager). Dabei fallen zu Lasten des Fondsvermögens jedoch keine über Punkt 15 hinausgehende Kosten an. Der externe Manager trifft alle Entscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung nach eigenem Ermessen, ohne vorab Weisungen von der Verwaltungsgesellschaft einholen zu müssen. Zum Aufgabenkreis des externen Managers gehören insbesondere der Kauf und Verkauf von sämtlichen Vermögensgegenständen für den Investmentfonds; die Eröffnung und Glattstellung von Derivate-Positionen sowohl zu Anlage- als auch zu Absicherungszwecken, sofern dies in den Anlagegrundsätzen vorgesehen ist; das Liquiditätsmanagement und die Berücksichtigung von Corporate Actions sowie in Abstimmung mit der Verwaltungsgesellschaft, die Ausübung von Gläubigerrechten, insbesondere auf Gläubigerversammlungen; Nicht zu den Aufgaben des externen Managers gehört die Ausübung von Stimmrechten für Aktien, die zum Investmentfonds gehören; diese ist der Verwaltungsgesellschaft vorbehalten; die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche (z.B. class actions) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen des Investmentfonds. Der externe Manager wird die Verwaltungsgesellschaft hierbei jedoch nach Bedarf unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Überlassung erforderlicher Unterlagen, sofern gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehenAnspruch genommen. Die Gewinnausschüttung sowie die Rücknahme der Anteile erfolgt durch die Depotbank (siehe Abschnitt III). Die Ausschüttungen werden über die jeweils depotführenden Stellen an die Anteilinhaber weitergeleitet. Deutschland HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Xxxxxxxxxxx 00 – 23, 00000 Xxxxxxxxxx Rumänien Banca Comerciala Romana S.A., Calea Plevnei nr 159, Business Garden Bucharest, cladirea X, xxxxxx 0, xxxxxx 0, Xxxxxxxxx, Xxxxxxx und S.A.I. Erste Asset Management S.A., Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxxx, xxxxxx 0 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx Spořitelna a.s., Xxxxxxxxxx 00, 000 00 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Česká Spořitelna a.s., Olbrachtova 1929/62, 14000 Xxxx 0 Xxxxxx Erste Befektetési Zrt. – H-1138 Budapest Népfürdő u. 24-26 Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen findet § 136 InvFG 2011 Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder - durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder - indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder - in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Verwaltungsgesellschaft erfolgen.

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Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds nicht-monetäre Vorteile (z.B. für Research, Finanzanalysen, Marktberichte, Teilnahme an Konferenzen usw.) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann zu diesem Zweck mit Handelspartnern Vereinbarungen abschließen, wonach ein Teil der Transaktionskosten gutgeschrieben und zum Bezug derartiger Vorteile auch von Dritten verwendet werden kann. Diese nicht-monetären Vorteile betragen bei Aktientransaktionen max. 0,12 % der jeweiligen Transaktionssumme. Die Verwaltungsgesellschaft bezweckt durch die Inanspruchnahme dieser Vorteile eine Verbesserung der Qualität ihrer Verwaltungsleistung. Von Dritten geleistete Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesengewähren. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich bei der Verwaltung Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fondsvermögens der Investmentfonds mit zusätzlichen Kosten. Es werden keine derartigen Dienste der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000, Xxxx, Xxxxxxx (externer Manager). Dabei fallen zu Lasten des Fondsvermögens jedoch keine über Punkt 15 hinausgehende Kosten an. Der externe Manager trifft alle Entscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung nach eigenem Ermessen, ohne vorab Weisungen von der Verwaltungsgesellschaft einholen zu müssen. Zum Aufgabenkreis des externen Managers gehören insbesondere der Kauf und Verkauf von sämtlichen Vermögensgegenständen für den Investmentfonds; die Eröffnung und Glattstellung von Derivate-Positionen sowohl zu Anlage- als auch zu Absicherungszwecken, sofern dies in den Anlagegrundsätzen vorgesehen ist; das Liquiditätsmanagement und die Berücksichtigung von Corporate Actions sowie in Abstimmung mit der Verwaltungsgesellschaft, die Ausübung von Gläubigerrechten, insbesondere auf Gläubigerversammlungen; Nicht zu den Aufgaben des externen Managers gehört die Ausübung von Stimmrechten für Aktien, die zum Investmentfonds gehören; diese ist der Verwaltungsgesellschaft vorbehalten; die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche (z.B. class actions) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen des Investmentfonds. Der externe Manager wird die Verwaltungsgesellschaft hierbei jedoch nach Bedarf unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Überlassung erforderlicher Unterlagen, sofern gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehenAnspruch genommen. Die Gewinnausschüttung sowie die Rücknahme der Anteile erfolgt durch die Depotbank (siehe Abschnitt III). Die Ausschüttungen werden über die jeweils depotführenden Stellen an die Anteilinhaber weitergeleitet. Deutschland HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Xxxxxxxxxxx 00 – 23, 00000 Xxxxxxxxxx Rumänien Banca Comerciala Romana S.A., Calea Plevnei nr 159, Business Garden Bucharest, cladirea X, xxxxxx 0, xxxxxx 0, Xxxxxxxxx, Xxxxxxx und S.A.I. Erste Asset Management S.A., Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxxx, xxxxxx 0 Xxxxxxxx Xxxxxxxxx Spořitelna a.s., Xxxxxxxxxx 00, 000 00 Xxxxxxxxxx Xxxxxx Erste Befektetési Zrt. – H-1138 Budapest Népfürdő u. 24-26 Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen findet § 136 InvFG 2011 Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder - durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder - indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder - in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Verwaltungsgesellschaft erfolgen. Sofern die Anteilinhaber über bestimmte Tatsachen oder Vorgänge gem. § 133 InvFG 2011 zu informieren sind, wird die Verwaltungsgesellschaft die Informationen über die Depotbank den depotführenden Stellen zur Verfügung stellen, die diese an die Anteilinhaber weiterleiten.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds nicht-monetäre (sonstige geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Marktberichte, Teilnahme an Konferenzen usw.Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn sie im Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann zu diesem Zweck mit Handelspartnern Vereinbarungen abschließen, wonach ein Teil darf aus der Transaktionskosten gutgeschrieben und zum Bezug derartiger Vorteile auch von Dritten verwendet werden kann. Diese nicht-monetären Vorteile betragen bei Aktientransaktionen max. 0,12 % der jeweiligen Transaktionssummevereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen gewähren. Die Verwaltungsgesellschaft bezweckt durch die Inanspruchnahme dieser Vorteile eine Verbesserung der Qualität ihrer VerwaltungsleistungGewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Nicht anwendbar. Die Verwaltungsgesellschaft bedient sich bei Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Durchführung von Zahlungen an die Anteilinhaber wurde der Verwaltung des Fondsvermögens der Dienste der Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000, Xxxx, Xxxxxxx (externer Manager)Depotbank übertragen. Dabei fallen zu Lasten des Fondsvermögens jedoch keine erfolgt bei Anteilscheinen, die in Sammelurkunden dargestellt werden, die Gutschrift der Ausschüttungen beziehungsweise der Auszahlungen durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut, welches entweder direkt oder indirekt über Punkt 15 hinausgehende Kosten aneine depotmäßige Verbindung zur Depotbank verfügt. Dies gilt auch für allfällig im Ausland vertriebene Anteilscheine. Der externe Manager trifft alle Entscheidungen im Rahmen Prospekt, die Fondsbestimmungen, die Wesentlichen Anlegerinformationen, der Portfolioverwaltung nach eigenem Ermessen, ohne vorab Weisungen Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden von der Verwaltungsgesellschaft einholen zu müssen. Zum Aufgabenkreis des externen Managers gehören insbesondere der Kauf und Verkauf von sämtlichen Vermögensgegenständen für den Investmentfonds; die Eröffnung und Glattstellung von Derivate-Positionen sowohl zu Anlage- als auch zu Absicherungszwecken, sofern dies in den Anlagegrundsätzen vorgesehen ist; das Liquiditätsmanagement und die Berücksichtigung von Corporate Actions sowie in Abstimmung mit der Verwaltungsgesellschaft, die Ausübung von Gläubigerrechten, insbesondere auf Gläubigerversammlungen; Nicht zu den Aufgaben des externen Managers gehört die Ausübung von Stimmrechten für Aktien, die zum Investmentfonds gehören; diese ist der Verwaltungsgesellschaft vorbehalten; die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche (z.B. class actions) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen des Investmentfonds. Der externe Manager wird die Verwaltungsgesellschaft hierbei jedoch nach Bedarf unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Überlassung erforderlicher Unterlagen, sofern gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Gewinnausschüttung sowie die Rücknahme der Anteile erfolgt durch die Depotbank (siehe Abschnitt III). Die Ausschüttungen werden über die jeweils depotführenden Stellen an die Anteilinhaber weitergeleitet. Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen findet § 136 InvFG 2011 Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder - durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder - indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum sind ebenso wie die Ausgabe- und die Abholstellen Rücknahmepreise auf der Internetseite xxx.xxx.xx (deutsch) beziehungsweise im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder - in elektronischer Form Falle des Vertriebes von Anteilen im Ausland zusätzlich auf der Internet-Seite Internetseite xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (englisch, gegebenenfalls deutsch sowie sonstige fremdsprachige Versionen der emittierenden Verwaltungsgesellschaft erfolgenWesentlichen Anlegerinformationen) abrufbar. Diese Unterlagen sind auch bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie den im Anhang angeführten Vertriebsstellen erhältlich.

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