Vorverlegung des Zeitpunktes bei Umtausch- und Abfindungsangeboten. Findet bei Umtausch-, Abfindungs- oder Kaufangeboten oder bei der Aufforderung zur Abgabe derartiger Angebote usancegemäß eine Verkürzung der Laufzeit der Option statt, so muss die Ausübungserklärung des Kunden der Sparkasse bis zu dem in der Mitteilung über die Verkürzung der Laufzeit angegebenen vorverlegten Zeitpunkt zugegangen sein.
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Vorverlegung des Zeitpunktes bei Umtausch- und Abfindungsangeboten. Findet bei Umtausch-, Abfindungs- oder Kaufangeboten oder bei der Aufforderung zur Abgabe derartiger Angebote usancegemäß eine Verkürzung der Laufzeit der Option statt, so muss die Ausübungserklärung Ausübungser- klärung des Kunden der Sparkasse Bank bis zu dem in der Mitteilung über die Verkürzung der Laufzeit angegebenen vorverlegten Zeitpunkt zugegangen zuge- gangen sein.
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Vorverlegung des Zeitpunktes bei Umtausch- und Abfindungsangeboten. Findet bei Umtausch-, Abfindungs- oder Kaufangeboten oder bei der Aufforderung Auffor- derung zur Abgabe derartiger Angebote usancegemäß usancengemäß eine Verkürzung der Laufzeit der Option statt, so muss die Ausübungserklärung des Kunden der Sparkasse Bank bis zu dem in der Mitteilung über die Verkürzung der Laufzeit angegebenen an- gegebenen vorverlegten Zeitpunkt zugegangen sein.
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