Vorvertragliche Bedenkzeit und Widerrufsrecht. Der Crowd-Investor hat die Möglichkeit, sich inner- halb der vorvertraglichen Bedenkzeit ohne Begrün- dung und ohne Vertragsstrafe durch Widerruf vom Vertrag zu lösen. Die vorvertragliche Bedenkzeit be- trägt vier (4) Tage. Die Frist beginnt mit Abgabe des Angebots oder der Interessenbekundung des Crowd- Investors auf Abschluss des Darlehensvertrags. Der Widerruf kann in der gleichen Weise erfolgen wie die Abgabe des Anlageangebots. Nach Abgabe des Anlageangebots erhält der Anleger per E-Mail die In- formation, dass die Bedenkzeit begonnen hat und wie der Widerruf erfolgen kann. Der Widerruf kann schriftlich ohne Angabe von Gründen per E-Mail an xxxx@xx-xxxxxxxxxxxxx.xx erfolgen. Im Falle des frist- gerechten Widerrufs wird das Anlageangebot nicht berücksichtigt und eine wirksame Zeichnung kommt nicht zustande. Das Widerrufsrecht innerhalb der viertätigen Be- denkzeit besteht zusätzlich zu einem vierzehntägi- gen Verbraucherwiderrufsrecht, das im Rahmen von im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Fi- nanzdienstleistungen nach § 312g Abs. 1 BGB be- steht (Anlage A zu I.). Der Crowd-Investor kann auch nach Ablauf der vier- tätigen Bedenkzeit von seinem, im Rahmen von im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanz- dienstleistungen, bestehenden Widerrufsrecht Ge- brauch machen.
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