Common use of Voting Prozess Clause in Contracts

Voting Prozess. Als Verwaltungsgesellschaft hat die Raiffeisen KAG die Aufgabe, Strategien betreffend Stimmrechtsausübung auszuarbeiten. Maßgebliche gesellschaftsrechtliche Vorgänge bei den investierten Gesellschaften sollen verfolgt, die Stimmrechte im besten Interesse des Fonds und im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des betreffenden Fonds ausgeübt werden. Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt dabei entweder persönlich bei den jeweiligen Hauptversammlungen oder über eine Stimmrechtsvertretung (sog „Proxy Voting“). Für das Proxy Voting hat die Raiffeisen KAG das unabhängige Unternehmen IVOX Glass Lewis (IGL) ausgewählt, das sie bei der Ausübung der Stimmrechte unterstützt. IGL bietet eine Reihe von Proxy Voting Dienstleistungen wie Research, Analysen und Abstimmungsempfehlungen an. Die Raiffeisen KAG bedient sich dieser Dienstleistungen, entscheidet jedoch nicht ausschließlich auf deren Basis. Die Inputs von IGL haben dementsprechend nur empfehlenden Charakter. Die verfolgte Xxxxxxxxxxxxxxxxxx der Raiffeisen KAG sieht vor, dass bei nicht-österreichischen Aktien eine Stimmrechtsausübung erst ab einem bedeutenden Anteil an stimmrechtsfähigen Aktien einer Gesellschaft erfolgt. Diese Anteilsschwelle wurde mit 0,5% festgelegt. Bei österreichischen Aktien wurde vereinbart, dass bei allen im Raiffeisen- Österreich-Aktien enthaltenen Positionen das Stimmrecht ausgeübt wird, egal wie hoch der Bestand der Aktien ist. Dies aus dem Grund, um aufzuzeigen, dass die Raiffeisen KAG am Heimmarkt bei allen Unternehmen aktiv mitbestimmen und aktiv in eine Diskussion mit dem Management der Unternehmen treten will. Im Proxy Voting Prozess kann es zu gewissen Beschränkungen in der Ausübung der Stimmrechte kommen. Beispiele solcher Beschränkungen sind Veräußerungssperren der betroffenen Aktien, langfristig verliehene Aktien, kurzfristig angesetzte Hauptversammlungen bzw. Timing-Probleme und eine zwingende physische Präsenz bei den jeweiligen Hauptversammlungen. In manchen Regionen kann der Voting Prozess auch mit hohen Kosten verbunden sein. Hier macht die Raiffeisen KAG eine Kosten-Nutzen-Analyse im Sinne der Investoren. Das Stimmrecht wird dabei nach dem „Best-Effort-Prinzip“ ausgeübt. Wird die Verwaltung eines Fonds an einen Dritten übertragen, so geht damit üblicherweise auch das Recht zur Stimmrechtsausübung auf den Dritten über (siehe dazu unten, Punkt 4.1.4).

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Voting Prozess. Als Verwaltungsgesellschaft hat die Raiffeisen KAG die Aufgabe, Strategien betreffend Stimmrechtsausübung auszuarbeitenauszu- arbeiten. Maßgebliche gesellschaftsrechtliche Vorgänge bei den investierten Gesellschaften sollen verfolgt, die Stimmrechte Stimm- rechte im besten Interesse des Fonds und im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des betreffenden Fonds ausgeübt werden. Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt dabei entweder persönlich bei den jeweiligen Hauptversammlungen oder über eine Stimmrechtsvertretung (sog „Proxy Voting“). Für das Proxy Voting hat die Raiffeisen KAG das unabhängige Unternehmen IVOX Glass Lewis (IGL) ausgewählt, das sie bei der Ausübung der Stimmrechte unterstützt. IGL bietet eine Reihe von Proxy Voting Dienstleistungen wie Research, Analysen und Abstimmungsempfehlungen an. Die Raiffeisen Raiffe- isen KAG bedient sich dieser Dienstleistungen, entscheidet jedoch nicht ausschließlich auf deren Basis. Die Inputs von IGL haben dementsprechend nur empfehlenden Charakter. Die verfolgte Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Stimmrechtspolitik der Raiffeisen KAG sieht vor, dass bei nicht-österreichischen Aktien eine Stimmrechtsausübung Stimmrechts- ausübung erst ab einem bedeutenden Anteil an stimmrechtsfähigen Aktien einer Gesellschaft erfolgt. Diese Anteilsschwelle Anteils- schwelle wurde mit 0,5% festgelegt. Bei österreichischen Aktien wurde vereinbart, dass bei allen im Raiffeisen- ÖsterreichRaiffeisen-Öster- reich-Aktien enthaltenen Positionen das Stimmrecht ausgeübt wird, egal wie hoch der Bestand der Aktien ist. Dies aus dem Grund, um aufzuzeigen, dass die Raiffeisen KAG am Heimmarkt bei allen Unternehmen aktiv mitbestimmen und aktiv in eine Diskussion mit dem Management der Unternehmen treten will. Im Proxy Voting Prozess kann es zu gewissen Beschränkungen in der Ausübung der Stimmrechte kommen. Beispiele solcher Beschränkungen sind Veräußerungssperren der betroffenen Aktien, langfristig verliehene Aktien, kurzfristig angesetzte Hauptversammlungen bzw. Timing-Probleme und eine zwingende physische Präsenz bei den jeweiligen Hauptversammlungen. In manchen Regionen kann der Voting Prozess auch mit hohen Kosten verbunden sein. Hier macht die Raiffeisen KAG eine Kosten-Nutzen-Analyse im Sinne der Investoren. Das Stimmrecht wird dabei nach dem „Best-Effort-Prinzip“ ausgeübt. Wird die Verwaltung eines Fonds an einen Dritten übertragen, so geht damit üblicherweise auch das Recht zur Stimmrechtsausübung auf den Dritten über (siehe dazu unten, Punkt 4.1.4).

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Voting Prozess. Als Verwaltungsgesellschaft hat die Raiffeisen KAG die Aufgabe, Strategien betreffend Stimmrechtsausübung auszuarbeitenauszu- arbeiten. Maßgebliche gesellschaftsrechtliche Vorgänge bei den investierten Gesellschaften sollen verfolgt, die Stimmrechte Stimm- rechte im besten Interesse des Fonds und im Einklang mit den Anlagezielen und der Anlagepolitik des betreffenden Fonds ausgeübt werden. Die Ausübung der Stimmrechte erfolgt dabei entweder persönlich bei den jeweiligen Hauptversammlungen oder über eine Stimmrechtsvertretung (sog „Proxy Voting“). Für das Proxy Voting hat die Raiffeisen KAG das unabhängige Unternehmen IVOX Glass Lewis (IGL) ausgewählt, das sie bei der Ausübung der Stimmrechte unterstützt. IGL bietet eine Reihe von Proxy Voting Dienstleistungen wie Research, Analysen und Abstimmungsempfehlungen an. Die Raiffeisen KAG bedient sich dieser Dienstleistungen, entscheidet jedoch nicht ausschließlich auf deren Basis. Die Inputs von IGL haben dementsprechend nur empfehlenden Charakter. Die verfolgte Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Stimmrechtspolitik der Raiffeisen KAG sieht vor, dass bei nicht-österreichischen Aktien eine Stimmrechtsausübung Stimmrechts- ausübung erst ab einem bedeutenden Anteil an stimmrechtsfähigen Aktien einer Gesellschaft erfolgt. Diese Anteilsschwelle Anteils- schwelle wurde mit 0,5% festgelegt. Bei österreichischen Aktien wurde vereinbart, dass bei allen im Raiffeisen- ÖsterreichRaiffeisen-Öster- reich-Aktien enthaltenen Positionen das Stimmrecht ausgeübt wird, egal wie hoch der Bestand der Aktien ist. Dies aus dem Grund, um aufzuzeigen, dass die Raiffeisen KAG am Heimmarkt bei allen Unternehmen aktiv mitbestimmen und aktiv in eine Diskussion mit dem Management der Unternehmen treten will. Im Proxy Voting Prozess kann es zu gewissen Beschränkungen in der Ausübung der Stimmrechte kommen. Beispiele solcher Beschränkungen sind Veräußerungssperren der betroffenen Aktien, langfristig verliehene Aktien, kurzfristig angesetzte Hauptversammlungen bzw. Timing-Probleme und eine zwingende physische Präsenz bei den jeweiligen Hauptversammlungen. In manchen Regionen kann der Voting Prozess auch mit hohen Kosten verbunden sein. Hier macht die Raiffeisen KAG eine Kosten-Nutzen-Analyse im Sinne der Investoren. Das Stimmrecht wird dabei nach dem „Best-Effort-Prinzip“ ausgeübt. Wird die Verwaltung eines Fonds an einen Dritten übertragen, so geht damit üblicherweise auch das Recht zur Stimmrechtsausübung auf den Dritten über (siehe dazu unten, Punkt 4.1.4).

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