Waren und/oder Dienstleistungen Musterklauseln

Waren und/oder Dienstleistungen. Namen der Waren und/oder Dienstleistungen27: 🞎 Dieses Kästchen ist anzukreuzen, wenn der obige Platz nicht ausreicht; in diesem Fall sind die Namen der Waren und/oder Dienstleistungen auf einem Zusatzblatt anzugeben.

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  • Ă–ffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der BaudurchfĂĽhrung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank ĂĽber den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rĂĽckgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begrĂĽnden nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Ăśbergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine KĂĽndigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist fĂĽr diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder MautgebĂĽhren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • AusschĂĽttungen AusschĂĽttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfĂĽllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen fĂĽr einen Mischfonds, daher sind 30 % der AusschĂĽttungen steuerfrei fĂĽr Zwecke der Einkommensteuer und 15 % fĂĽr Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natĂĽrlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. FĂĽr steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der AusschĂĽttungen steuerfrei fĂĽr Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % fĂĽr Zwecke der Gewerbesteuer. FĂĽr Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der AusschĂĽt- tungen steuerfrei fĂĽr Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % fĂĽr Zwecke der Gewerbesteuer. Die AusschĂĽttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzĂĽglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen fĂĽr einen Mischfonds erfĂĽllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berĂĽcksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei PrĂĽfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dĂĽrfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfĂĽllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: RisikoprĂĽfung, Schadenaufklärung und –verhĂĽtung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen GrĂĽnden • auf Grund der AuskĂĽnfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch RĂĽcktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: RisikoprĂĽfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekĂĽndigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: RisikoprĂĽfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – AuĂźerordentlicher KĂĽndigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: RisikoprĂĽfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: RisikoprĂĽfung, Schadenaufklärung und -verhĂĽtung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschlieĂźen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung gefĂĽhrt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne RĂĽckfragen korrekt verbucht werden. Die ĂĽbrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „DatenĂĽbermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschlieĂźlicher VerfĂĽgung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., MĂĽnchen WWK Allgemeine Versicherung AG, MĂĽnchen WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, MĂĽnchen WWK IT GmbH, MĂĽnchen WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, MĂĽnchen Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im AuĂźendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften auĂźerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, MĂĽnchen – Allianz Versicherungen, MĂĽnchen – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, DĂĽsseldorf – ARAG Krankenversicherung, DĂĽsseldorf – ARAG Rechtsschutz, DĂĽsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.Ă .r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, MĂĽnchen – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, MĂĽnchen – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – MĂĽnchner Kapitalanlage AG, MĂĽnchen – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, MĂĽnchen – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – WĂĽrttembergische Versicherung, Stuttgart – WĂĽrttembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. FĂĽr die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden AusfĂĽhrungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im AuĂźendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im AuĂźendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfĂĽllen zu können, erhält der Vertragspartner im AuĂźendienst zu diesen Zwecken von uns die fĂĽr die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben ĂĽber andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. AusschlieĂźlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im AuĂźendienst auch Gesundheitsdaten ĂĽbermittelt werden. Unsere Vertragspartner im AuĂźendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns ĂĽber Ă„nderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im AuĂźendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der fĂĽr Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im AuĂźendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit fĂĽr unser Unternehmen (z.B. durch KĂĽndigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierĂĽber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung ĂĽber nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgefĂĽhrte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzĂĽglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgefĂĽhrten Auftrags hierĂĽber zu unterrichten.